Haftpflichtschaden nach Kündigung

Hallo zusammen,

ich wurde jetzt erst für einen Schaden verantwortlich gemacht. Zur Zeit des Unfalls war ich noch über meine alte Versicherung gedeckt. Jetzt 6 Monate später wurde ich erst informiert das ich zahlen muss. Habe aber eine neue Haftpflichtversicherung.
Zahlt die alte Versicherung noch dafür ?

MfG

mats2

Jedem kann es passieren, unbeabsichtigt einen Schaden oder Unfall zu verursachen. Zertrümmert man beispielsweise als Umzugshelfer eine Glasscheibe oder läßt die Sammlung kostbarer Ming-Vasen fallen, kann das ganz schön teuer werden. Im schlimmsten Fall zieht ein kleines Malheur lebenslange finanzielle Verpflichtungen nach sich.

Denn laut § 823ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt: Wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, ihn zu ersetzten - notfalls mit seinem gesamten Vermögen. Diese Schäden übernimmt normalerweise eine Haftpflichtversicherung.

Ein Haftpflichtschaden ist dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich zu melden. Dabei sind die Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß zu schildern. Ohne vorherige Abstimmung mit seinem Versicherer darf der Versicherte keine Zahlungen an den Geschädigten leisten bzw. keine solchen versprechen.

Darunter ist auch zu verstehen, daß man, wenn MÖGLICHERWEISE Ersatzansprüche auf einen zu kommen, man der Versicherungsgesellschaft in jedem Fall auch davon Mitteilung machen muß!

Ich kenne den Fall nicht im Einzelnen.

Die Frage wird sich stellen, ob die Meldung innerhalb der eigentlich gesetzten Frist vorsätzlich oder grob fahrlässig unterblieb. Ist dies der Fall, dürfte der eigentlich leistungspflichtige Versicherer durch Ihr Verhalten leistungsfrei geworden sein!

Das Ganze könnte aber durchaus auch noch ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung werden, falls Sie eine haben!

Die Moral: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig melden!

Der neue Haftpflichtversicherer tritt nicht für Schäden ein, die vor dem Vertragsabschluß eingetreten sind!

Gruß
Christoph Mittler

ja, die alte Vers. muss zahlen - Sie müssen aber glaubhaft nachweisen, dass Sie erst jetzt von der Forderung erfahren haben
mfG
Waldemar

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Vielen Dank für schnelle Antwort.

Hallo,
meines Wissens nach muss die alte Versicherung zahlen. Mach auf alle Fälle eine Schadensmeldung rückwirkend zum Schadenszeitpunkt.
Meine Tipps sind ohne Gewähr und ich kann für falsche Tipps nicht in Regress genommen werden.
MfG
Horstg

Hallo mats,

meines Wissens gilt die Stichtagregelung! Also bei der alten VR Schaden einreichen und wenn sie ablehnt den §§ nennen lassen!

good luck
sturm

Hallo mats2,

entscheidend ist allein der Tag der Entstehung des Schadens. Und wenn dieser noch in die alte Versicherung fält, muss die sich damit befassen.

Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

davon ist auszugehen, aber melde einfach, die sagen dir dann schon bescheid

Deine alte Haftpflichtversicherung ist für den Schaden zuständig. Ihr obliegt die Prüfung des Schadens und dann eben auch die Regulierung oder das Ablehnen des Schadens.

ich wurde jetzt erst für einen Schaden verantwortlich gemacht.

Wer macht verantwortlich wofür?

Zur Zeit des Unfalls war ich noch über meine alte Versicherung
gedeckt. Jetzt 6 Monate später wurde ich erst informiert das
ich zahlen muss.

von wem informiert?

Habe aber eine neue Haftpflichtversicherung.
Zahlt die alte Versicherung noch dafür ?

Grundsätzlich ist die alte Versicherung noch „zuständig“ dafür, aber ob diese tatsächlich zahlt, hängt natürlich von vielen Umständen ab: Prämie damals bezahlt? von Versicherungsbedingungen abgedeckt etc.

Gruß Dirk

Hallo,

urlaubsbedingt melde ich mich erst jetzt.

Für die Zuordnung des Schadens ist immer das Datum des Schadenereignisses relevant.

Im vorliegenden Fall hat sich demnach grundsätzlich der Vorversicherer mit dem Schaden zu befassen.

Viele Grüße
Nancy Behle

Nein, die neue muss den Schaden übernehmen.

MfG
CKH