Haftpflichtschaden nicht anerkennen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Vor 4 Wochen verursachte ein kleines einen schaden bei Uns am Auto.Einen Zeugen haben wir auch.Ich habe damals den Schaden bei der Mutter gemeldet und Sie meinte dass der Sohn dieses Jahr schon 2 Schäden hätte und Sie wäre verzweifelt usw.Zu erst wollte sie den Schaden selber begleichen.Weil Sie von einer Kündigung der Versicherung Angst hätte.Als ich dann den Kostenvoranschlag vorbei brachte,sagte Sie,dass Sie einen so hohen Betrag doch der Versicherung melden muss.Habe jetzt 4 Wochen gewartet.Als ich Sie heute darauf ansprach,wie weit die Versicherung mit der bearbeitung ist,sagte Sie plötzlich,dass Ihr sohn den Schaden nicht verursacht hat.Das Kind ist behindert und weiss leider nicht was er tut.Das tut mir ja sehr Leid,aber auf dem Schaden will ich nicht sitzen bleiben.Sie verweigert den Schaden bei der Versicherung anzugeben.Wie soll ich vorgehen??Kostenvoranschlag und Zeugen habe ich auch.Mit freundlichen Grüssen.

Hallo yildiray,

Sie müssen direkt an die Versicherung gehen, darüber muss die Mutter Auskunft geben, da der Anspruch gegen die Mutter geht, das Kind ist ja noch nicht oder nur bedingt haftbar zu halten. Die Ansprüche müssen schriftlich mit dem Kostenvoranschlag an die Versicherung gesendet werden. Zur Not auch mit der in Anspruchnahme eines Rechtsbeistandes drohen. Freundliche Grüße
tender01

kann schwierig werden.
wichtig ist auch das Alter des Kindes.
prinzipiell gilt:
das Kind ist wahrscheinlich noch nicht haftbar
wenn es aber „behindert“ ist und schon andere Schäden verursacht hat, dann sind die Eltern natürlich zu einer größeren Beaufsichtigung verpflichtet als bei einem „normalen“ anderem Kind im gleichen Alter.
Das heißt: DIE ELTERN sind schuld !!!
Und das bedeutet, dass sie haftbar gemacht werden können, zur Not per Anzeige.
Und das bedeutet DAS DIE ELTERNHAFTPFLICHT LEISTUNGSPFLICHTIG IST solange keine aussergewöhnliche Pflichtverletzung der Eltern vorliegt, wie zum Bsp. sich stundenlang nicht um das Kind zu kümmern (hier spielt natürlich auch wieder das genaue Alter und Entwicklungstand eine Rolle).
Erst nochmal mit den Eltern reden. Eventuell kommen sie um eine Anzeige nicht herum, um die Versicherung zu zwingen.