B rutscht beim Rückwärtseinparken von der Bremse, tritt aufs Gas und fährt recht heftig in die Front von A’s Auto (Mercedes A170CDI, EZ 05/2004, 65000km). A ist nicht auffindbar, deshalb lässt B den Unfall polizeilich aufnehmen.
Schaden wird der Versicherung gemeldet und A fährt zur Fachwerkstatt zwecks Reparatur. Der Meister erkennt nicht das ganze Ausmass des Schadens und geht auch nicht darauf ein, als A ihn auf verschobenes Spaltmass hinweist (Ein Fachmann lässt sich nicht von Laien belehren). A denkt sich, dass der Schaden nach Demontage der Frontverkleidung, die ersetzt werden soll, erkannt werden wird (Fachwerkstatt), unterschreibt die Abtretung und lässt reparieren.
Er geht davon aus, dass ein Gutachter während der Reparatur am teilzerlegten Wagen nachträglich hinzugezogen wird, weil der Sachschaden bei etwa 2500 Euro liegen kann. Ist aber nicht so.
Bei Abholung des Wagens stellt er fest, dass der Blechschaden (verbogene Halter, leicht gestauchte Motorhaube) gar nicht beseitigt wurde - weil es eben niemand bemerkt hat. Die Frontverkleidung wurde an die verbogenen Halter geschraubt!
Er reklamiert telefonisch bei der Werkstatt, aber die Werkstatt vertritt den Standpunkt vollständig repariert zu haben und rechnet sofort mit der Versicherung ab.
A beauftragt nun einen Gutachter, der den Umfang des Schadens korrekt ermitteln soll, damit das Auto richtig repariert werden kann.
Gutachter setzt sich mit Versicherung in Verbindung, die weitere Kosten ablehnt, weil die Fertigmeldung der Werkstatt vorliegt.
Versicherung schlägt A jedoch vor, einen eigenen Gutachter zusammen mit dem Meister den Wagen anschauen zu lassen.
A hat erhebliche Bedenken, dass eine Billigreparatur angesetzt werden wird und auch kein wertverlust in dem Gutachten auftauchen wird.
Wie soll A weiter vorgehen?
A hat schon einen „eigenen“ freien SV beauftragt, oder? Dann ist doch alles wunderbar… dieser soll (s)ein Gutachten erstellen, damit geht A auf den Versicherer zu. Der Gutachter des Versicherer kann gerne besichtigen, im Beisein von As Gutachter, und sich mit diesem austauschen.
Der Versicherer wird ja nicht ernsthaft behaupten wollen, dass nach Reparatur ein weiterer/neuer Unfallschaden eingetreten ist… ansonsten RA einschalten.
Unser fiktiver A würde jetzt den RA einschalten. Die fiktive Versicherung hätte nämlich weitere Ansprüche abgelehnt und sich auf die Beurteilung der Werkstatt berufen. Nun würde auch ein „eigener“ GA hinzugezogen werden, da bisher der Schadensumfang noch gar nicht dokumentiert wurde.
Die fiktive
Versicherung hätte nämlich weitere Ansprüche abgelehnt und
sich auf die Beurteilung der Werkstatt berufen.
Kann sie tun. Der RA sollte zunächst einen SV, dann - in Abstimmung mit dem SV - ggf. die Werkstatt kontaktieren. Diese wird alles tun, um nicht eine fehlerhafte Bearbeitung eingestehen zu müssen, außerdem hat sie vermutlich einen Vertrag mit dem Versicherer. Hat die WS darüber vorab aufgeklärt?!
Nun würde auch
ein „eigener“ GA hinzugezogen werden, da bisher der
Schadensumfang noch gar nicht dokumentiert wurde.
Alles gibt es noch kein GA? Käse, aber der RA wird es richten. Es empfiehlt sich, keinen Fachanwalt für Steuerrecht o. ä. zu wählen…
Hi,
…ggf. die Werkstatt kontaktieren. Diese
wird alles tun, um nicht eine fehlerhafte Bearbeitung
eingestehen zu müssen, außerdem hat sie vermutlich einen
Vertrag mit dem Versicherer. Hat die WS darüber vorab
aufgeklärt?!
Nehmen wir an, die Werkstatt hätte Vertrag, weil die Versicherung A darauf hingewiesen hat, dass es sich um einen Vertragspartner handelt.
Werkstatt hätte A gegenüber aber nichts davon gesagt.
Ist das wichtig?
Werkstatt hätte A gegenüber aber nichts davon gesagt.
Ist das wichtig?
Nun ja, was heißt wichtig… wenn es zu einem Streit über die durchgeführte Reparatur kommt - so wie hier - ist es m. E. nicht unerheblich, ob die WS die Interessen des Versicherer zu vertreten hat.
Interessanterweise haben viele Leute Vorbehalte gegen Sachverständige, die „für“ einen Versicherer arbeiten, dagegen kaum gegen vertraglich gebundene Werkstätten. Ich persönlich halte letzteres für viel gefährlicher.