hallo liebe wissenden!
man nehme an, ein mieter macht ungeschickter weise den wc-deckel in seiner wohnung kaputt.
er schaut in seine police und ist erleichtert, da mietsachschäden eingeschlossen sind.
er schreibt also seiner versicherung eine schadensmeldung und erhält wenige tage später folgende antwort:
… die gesetzliche haftpflicht aus der beschädigung von wohnräumen und sonstigen zu privaten zwecken gemieteten räumen in gebäuden eingeschlossen.
dieser einschluss bezieht sich aber nur auf die wesentlichen gebäudebestandteile (wc). KEIN wesentlichen gebäudebestandteile stellen nach ganz herrschender rechtssprechung ein wc-deckel da.
obwohl KEIN versicherungsschutz besteht wollen wir - ohne anerkennung einer rechtspflicht - prüfen, ob wir eine freiwilligkeitsleistung zur verfügung stellen können.
ist das ermessenssache der versicherung?
wenn man im netz ein wenig sucht, kommen immer wieder verweise, dass die haftpflicht dafür aufkommt.
wäre dumm für den mieter, da er sich kein 0-8-15 klodeckel aus dem baumarkt im „aquariumdesign“ oder sonst was holen kann. auf dieses wc passt nur der original sitz, der natürlich auch seinen preis hat.
jedenfalls hat er jetzt die wiederbeschaffungsrechnung an die versicherung geschickt, in der hoffnung dass sich diese zu einer freiwilligkeitsleistung durchringen kann.
vielen dank und viele grüße
whitby