Hi Leute.
Folgendes ist passiert: Das Pferd eines Kunden hat den Hufschmied beim Beschlagen vor die Hand getreten. Er hat nun eine Mittelhandfraktur und ist mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig.
Grundsätzlich ist der Tierhalter dem Hufschmied gegenüber haftpflichtig, auch wenn es in Ausübung des Berufs passiert. So weit auch kein Problem, der Pferdehalter hat es seiner Versicherung gemeldet. Was ist nun angemesen von der Versicherung zu fordern?
Verdienstausfall?
Schmerzensgeld?
Außerdem ist der Geschädigte privatärztlich behandelt worden.
Er hat Krankentagegeld ab dem 29. Tag versichert, der Schaden ist aber nicht durch sein Verschulden eingetreten, daher sieht er auch nicht ein, seine Versicherung dafür in Anspruch zu nehmen.
Wenn sich damit einer auskennt, wäre es toll, wenn er mir seine Meinung dazu mitteilen könnte.
Vielen Dank.
Gruß Sascha
Hallo Sascha!
Generell sollte man bei Personenschäden einen Rechtsanwalt einbinden! Im Rahmen der verschärften Gefährdungshaftung sind alle Kosten zu ersetzen, die dem Hufschmied im Rahmen des Schadens entstanden sind. Welche dies genau sind, weiß nur der Anwalt.
MfG Oracel
Hallo Zusammen,
wenn der Versicherungsfall dem Versicherer gemeldet ist wird der sich schon im eigenen Interesse um die berechtigten Ansprüche kümmern. Allerdings bin ich mir nicht so ganz sicher ob der Hufschmied Ansprüche hat, immerhin weiß er ja womit er es zu tun hat. Wenn er schlau war hat er sich im Krankentagegeldbereich selbst abgesichert. Man stelle sich mal vor er hätte sich ernsthaft verletzt und es gäbe keine Haftpflichtversicherung…und der Besitzer hat kein Vermögen aus dem er den Schaden zahlen könnte (invalidität…berufsunfähigkeit…etc. )…dann gute Nacht Amigo 
Die Haftung steht außer Frage, es gibt einige Urteile zur Haftung des Pferdebesitzers gegenüber Hufschmied und Tierarzt.
Natürlich muss man als Selbständiger ausreichend gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit versichert sein. Warum sollte man jedoch die eigene Versicherung in Anspruch nehmen, wenn eine andere dafür aufkommen muss?
Es ging lediglich um die Höhe der Entschädigung.