Haftpflichtschaden richtig melden

Hallo,

meiner Mutter (84) ist bei ihrem letzten Besuch mein Tablet (Viewsonic Viewpad - ähnlich wie IPAD) aus der Hand gerutscht und auf den Boden gefallen. Das Glas ist gebrochen - Reparatur nicht möglich. Gerätepreis ca. 200 €.

Wie kann ich den Schaden bei der Haftplichtversicherung melden damit problemlos eine Erstattung erfolgt.

Reicht die obige Unfallschilderung oder gibt es Probleme da Sie das Tablet mit meiner Einwilligung in die Hand genommen hat- ich wollte Ihr Bilder auf dem Tablet zeigen ?

Vielen Dank im Voraus,

MfG
T. Heinold

Sei mir nicht böse, aber ich leiste keine Hilfe zum Versicherungsbetrug. Das ist immerhin eine Straftat und hätte ggf. auch deutliche Konsequenzen für mich.

Melde es so, wie es passiert ist. Nicht so, wie es sich besser anhört.

Nebenbei als kleiner Tipp: Der richtige Hergang den du schilderst, klingt gut. Wenn du lügst kommt es ggf. raus und dann siehts überhaupt nicht mehr gut aus. -> Ablehnung, Eintrag ins HIS-System und der Möglichkeit einer Anzeige.

Gruß

Hallo,
sofern ein Verwandter der Schadenverursacher ist, ist eine Regulierung durch die Haftpflichtversicherung nahzu ausgeschlossen. Evtl. sollten Sie sich diesbezüglich noch mit Ihrem Versicherungsvertreter in Verbindung setzen, vielleicht hat der noch weitere Ideen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

deiner Mutter muss ein Verschulden angelastet werden können, damit ihre Haftpflichtversicherung zahlt. Vielleicht hilft das schon weiter? Ansonsten denke ich, dass von anderen Helferlein sicher noch Tipps kommen. Sorry, dass ich dazu nicht mehr sagen möchte.

Gruß

die schadensschilderung ist so o.k. -
als ersatz wird es vermutlich nur 80-100 euro als zeitwertentschädigung geben.
viel erfolg.

Solange Sie das Viewpad Ihrer Mutter nicht verliehen haben, sollte der Schaden durch die Haftpflichtversicherung Ihrer Mutter gedeckt sein.

Wichtig ist halt, dass Ihre Mutter das Pad in der Hand hatte und beschädigt hat. Hätten Sie es selber fallen lassen, wäre das nicht versichert.

Hi,

aus der Hand rutschen ist nicht versichert…!

aber Tips für ne Schadenformulierung gibs hier nicht…

keinen Vers.-Vermittler an der Hand???

MfG

Guten Tag, grundsätzlich ist es immer ratsam, den wahren Schadenhergang zu schildern. Bei dem geschilderten Sachverhalt sollte sich der Privathaftpflichtversicherer Ihrer Mutter mit dem Schaden befassen müssen. Die Konsequenzen aus „Miete/Leihe“-Gebrauch dürften nicht relevant sein.
Solche Angelegenheiten sind in alten Verträgen nicht versichert, also wenn Sie Ihrer Mutter das Tablet zum Telefonieren überlasssen hätten.
mit freundlichen Grüßen, Versifa