Folgendes: ich habe an einem Auto einen leichten Lackschaden verursacht. Der Halter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass lt. KV einer Fachwerkstatt das Neulackieren ca. 800,- DM kostet (vorderer Kotflügel). Eine andere Werkstatt würde es für ca. 500,- DM machen. Ich sagte ihm, das wäre mir beides zu teuer, er solle mit meiner Versicherung abrechnen. Heute rief er wieder an und sagte, wenn ich ihm 350,- DM geben würde, wäre die Sache erledigt.
Meine Frage: wäre das für mich günstiger, als den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen? Und was müsste ich in diesem Fall beachten, damit er später keine Forderungen mehr stellen kann? Irgendwas unterschreiben lassen ist klar, aber gibt es besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten? (Besondere Formulierungen oder so?)
Vielen Dank
Delia
Hallo Delia,
einen Schaden in dieser Höhe würde ich immer aus eigener Tasche bezahlen.
Grund: Vermeidung der Rückstufung der SF-Klasse ab der nächsten Hauptfälligkeit.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, laß erst mal deinen Versicherer zahlen, Du hast dann nach der Regulierung eine Frist von 6 Monaten, in der Du den Schaden „zurückkaufen“ kannst.
MfG
Ralf Karnowsky
http://www.versicherungs-kontor.de
Hallo Delia,
zur Regulierung des Schadens und zur Vermeidung einer Rückstufung hast Du verschiedene Möglichkeiten:
Wie bereits geschrieben, kannst Du den Schaden von Deiner Versicherung regulieren lassen. Reicht der Geschädigte einen Kostenvoranschlag ein - z. B. über DM 850,-- - so kann er sich nach diesem Kostenvoranschlag abrechnen lassen. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten kannst Du diesen Betrag an Deine Versicherung zurückzahlen und Dein Vertrag wird so geführt, als hättest Du keinen Schaden gemeldet. Die Versicherung gewährt Dir quasi ein zinsloses Darlehen.
Möglichkeit Nr. 2, Du zahlst die Summe von DM 350,-- aus eigener Tasche und lässt Dir folgenden Text unterschreiben: „Abfindungserklärung! Mit der Zahlung von DM 350,-- für den am … verursachten Schaden an meinem Fahrzeug mit dem Kennzeichen…, Schadenverursacher…, Versicherungsnehmer (soweit abweichend) erkläre ich den Schaden für reguliert. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden von mir nicht gestellt“. Dies dürfte die wohl billigere Lösung sein und weitere Ansprüche dürften nach meinem Kenntnisstand nicht zu befürchten sein. Zur eigenen Sicherheit würde ich diese Abfindungserklärung in doppelter Ausführung schreiben und dem Geschädigten eine Kopie aushändigen. Schlecht ist es zudem ebenfalls nicht, wenn Du bei diesem Treffen eventuell noch eine unbeteiligte Person hinzuziehst.
Möglichkeit Nr. 3 besteht darin, einmal zu prüfen welchen Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung Du hast. Je nach Alter Deines Vertrages und je nach Versicherungsgesellschaft kann es sein, dass Du eventuell einen so hohen Schadenfreiheitsrabatt (auf der Rechnung als SF ausgewiesen) hast, dass Du eventuell bereits einen sogenannten Rabattretter in Anspruch nehmen kannst. Dieser liegt zwischen der Schadenfreiheitsklasse 20 und 25. Zwar erfolgt dann auch hier eine Rückstufung z. B. von SF Klasse 20 nach SF Klasse 18, jedoch bieten beide Klassen 30 %. Sollte eine solch hohe SF-Klasse bei Dir vorhanden sein, rate ich Dir telefonisch mit Deiner Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen und entsprechende Erkundigungen einzuholen.
Noch ein schönes Wochenende
Norbert