Haftpflichtschaden + unabhängiger Gutachter

Hallo an die Wissenden,

folgender fiktiver Fall:

jemand kauft eine neue Couch.
Kurz nach dem Kauf verursacht jemand einen Fleck, der nicht zu entfernen ist. Es ist ein ziemlich großer Fleck.
Die Haftpflichtversicherung wird eingeschaltet und diese bestätigt auch, dass es sich um einen Haftpflichschaden handelt.
Dann erscheint beim Geschädigten ein unabhängiger Gutachter, der den Schaden begutachtet (was auch sonst?).
Dieser erklärt nun, die Couch ist trotz des Schadens weiterhin nutzbar und es kommt nur eine Wertminderungserstattung in Frage.
Nach seiner Meinung handelt es sich nicht um einen Totalschaden.

Was den Geschädigten stutzig macht, ist die Tatsache, das der Gutachter direkt auf eine Entscheidung bezüglich der Regulierung drängt.

Warum dieses?

Ist die Versicherung vielleicht zu mehr verpflichtet? Das der Gutachter die Regulierung gering halten will oder muss, ist klar, obwohl es doch ein unabhängiger Gutachter ist.

Er erklärte auch, dass das Möbelhaus erfahrungsgemäß nicht sehr eifrig sein wird, einen neuen Bezug zu besorgen. Kommt dem Geschädigten auch spanisch vor .

Er hat noch keine Erklärung bezüglich der Schadensregulierung abgegeben.

Was würden die hiesigen Experten raten? Den Betrag annehmen oder würde es Sinn machen mit der Versicherung erstmal zu verhandeln?

Danke für eure Meinung.

Gruß
Roland

Hallo,

ist das Erledigungsinteresse nicht nachvollziehbar?! Weder der Vers., noch der Gutachter haben Lust, noch wochenlang um xy EUR zu feilschen bzw. entsprechende Expertisen abzugeben. Und meistens sieht doch der Geschädigte das nicht anders.

Ich persönlich habe lieber morgen 500 EUR als 4 Monate und 11 Briefe später 570 EUR. Zumal eine intensive Recherche möglicherweise ergibt, dass beim Online-Händler Meier in Oberursel ein gleichwertiges Sofa für 490 EUR zu haben ist. Abzüglich Restwert erhält der Geschädigte dann z. B. 210 EUR. Dann haste was gekonnt !

Grüße, M