bin seid 5j vers gewesen der vertrag ist am 01.02 abgelaufen wie der zufall es will hab ich ende dez my schwager auf sein netbook limo drüber geschüttet(davor ist nie ein schaden passiert)! Die Vers schilder laut sachverst das die Art und Weise nicht stimmen kann und beschuldigt uns zu betrügen super jetzt dürfen wir 500€ zahlen wie gehe ich am besten vor die frist ist bis zum 03.03
Hallo, aus dem geschilderten Sachverlauf kann ich nur eines feststellen,wenn die Versicherung einen Sachverständigen eingeschaltet hat, zu prüfen ob der von der Versicherung bezahlt wird,wenn ja notfalls ein zweites Gutachten erstellen lassen. Mehr kann ich nicht empfehlen.
mfg: Feuerbacher Rebell
naja ich denke ohne Anwalt wird es schwierig sein da was zu machen. vlt. einfach mal bei einer Anwaltskanzlei anrufen und fragen, was er dazu meint oder ob man dagegen überhaupt eine Chance hat etc. ist ja vermutlich kostenlos.
Hallo Nesmi,
da es eilt, ganz schnell und in aller Kürze:
Wenn die Versicherung unrecht hat, sofort Anwalt einschalten. Kann sein, dass die euch nur einschüchtern will. Nehmt alle Unterlagen mit zum Anwalt, damit er sich ein Bild von den Vertragsbedingungen etc. machen kann. Was blöd ist: ein Schadensfall unter Verwandten, da wird jede Versicherung hellhörig. Oft ist eine Schadensregulierung in solchen Fällen bereits im Vertrag ausgeschlossen.
Viele Grüße und viel Erfolg
wünscht Rüdiger Wellnitz
Hallo;
entweder du nimmst dir einen Anwalt oder du meldest den Fall der Bundesaufsicht für Versicherung ( Bafin) das finden Versicherungen nicht toll. Einzelheiten findest du im Netz.
Tip von mir Versichen heißen so weil sie versichern nicht gesichert .
Gruß Marco
Hallo, bei einer Anschuldigung unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten, und dieses vorher der Versicherung mitteilen. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, das wissen die Versicherungen, und deshalb drohen sie gerne mit Anzeige, strafrechtl. Verfolgung usw., weil sie hoffen, dass die Leute dann Angst bekommen.
Sorry, aber vielleicht könnte man die Anfrage mal vernünftig verfassen und auch weiter ausführen, denn so kann man damit nichts anfangen. Zudem kennen wir den echten/geschilderten Sachverhalt ja gar nicht! Wie soll man da hier etwas zu sagen? Da muss schon etwas mehr kommen, um das (straf-) rechtlich beurteilen zu könne. Da ich bei der Kripo bin, rate ich davon ab, meine Meinung zu „krummen Sachen“ oder verdrehten Sachverhalten einholen zu wollen. Ich bin zur Strafverfolgung verpflichtet!
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