Hallo.
Es geht um folgendes.
Jemand hatte Anfang 2001 einen wirklichen sehr geringfühgigen Unfall, ist einem Mercedes hinten drauf gerollt (ca. mit 5 kmh). Die beiden sprachen auch miteinander, der Schuldige hat seine Versicherung angegeben und der Betroffene sagte, er wolle erstmal in eine Werkstatt gehen und falls es ein größerer Schaden ist, den der Versicherung melden. Da er Schuldige nie wieder etwas davon gehört hat, weder von dem Mann noch von seiner Versicherung und da er den Schaden als sehr gering befand (max. ein paar Kratzer) hat er sich leider nicht weiter darum gekümmert. Also auch nicht seine Versicherung unterrichtet. (Er dachte, wenn der Betroffene sich bei der meldet, dann werden die ihn schon um Stellungname bitten).
Gestern, also Ende Mai 2004 bekommt der damals Schuldige einen Brief vom Amtsgericht, daß er über 13000 Euro zu zahlen hat, wegen des Schadens inklusive Gerichtskosten. Aber er hat vorher keinen einzigen Bescheid bekommen, daß überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde.
Er hat dann daraufhin den Mercedesfahrer angerufen (der ist z.z. in Spanien) und nachgefragt. Dieser meinte dann, daß die Versicherung nich in die Pötte gekommen ist und er deshalb seinen Rechtsanwalt eingeschaltet hat.
Aber das kann doch jetzt nicht auf Kosten des anderen gehen, schließlich war er ja bei dieser Versicherung (heute aber nicht mehr).
Wie muß er sich denn jetzt verhalten? 13000 Euro ist ne Menge Geld.
Bitte bitte helft uns.
PS. Wir haben auch ne Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank schonmal.
Katrin
Auf zum Rechtsanwalt
Hallo Katrin,
siehe Überschrift.
Alle Unterlagen einpacken und SOFORT [!!] zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Christian
Ja, genau!
Hallo Katrin,
was Christian gesagt hat, ist absolut richtig. Ich vermute, bei dem Brief vom Amtsgericht handelt es sich um einen Mahnbescheid, und für den gibt es eine Einspruchsfrist (zwei Wochen?). Wie damit umzugehen ist, wird Euch/dem Betroffenen der RA sagen. Aber soweit ich weiß, ist bei Fristverstreichung ohne Einspruch erstmal die Forderung anerkannt. Also geht morgen direkt hin!
Einen Mahnbescheid kann übrigens jeder aus Jux und Dollerei beantragen; er muß lediglich die paar Tacken dafür ans Amtsgericht zahlen. Erhebt der Gemahnte Einspruch, ist die Sache vorerst vom Tisch, der Mahnende muß seine Forderung dann auf dem Klageweg geltend machen. Das Amtsgericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung!
Mein Eindruck von dem Ganzen:
Wenn das stimmt, was Du gesagt hast, riecht das für mich nach Nepper, Schlepper, Bauernfänger.
- Falls der „Schuldige“ nicht umgezogen ist (und davon hast Du nichts geschrieben), hätte doch irgendwas an Post ankommen sollen.
- Die Versicherung des Schuldigen hätte sich doch sicher mal irgendwann gemeldet, um eine Stellungnahme anzufordern.
- Man weiß zwar, daß heute Reparaturen sackteuer sind, aber bei 5 km/h über 12.000 € Schaden (mehr als 1.000 € Nebenkosten kann ich mir nicht vorstellen)? War die Stoßstange aus Gold?
- Was ist mit Verjährungsfristen? Ende des Kalenderjahrs plus zwei Jahre (und das gilt doch in so einem Fall?) sind lange vorbei.
Das kommt mir spanisch vor, passend, daß der Mercedesfahrer derzeit dort weilt. Bringt Euch (bzw. den Betroffenen) also nicht selbst in Schwulitäten, nur weil Fristen versäumt werden. Für den Spaß kannst Du ja mal hier kurz schreiben, wie es aus- oder weiterging.
Gruß
mowei
Hi!
Bei jedem Unfallschaden ist die eigene Versicherung unverzüglich(!) zu informieren. Da Du dies nicht getan hast, begingst Du eine sog. „Obliegenheitsverletzung“, die durchaus dazu führen kann, dass Du den Schaden selbst zu tragen hast.
Hier kann die einzig sinnvolle Empfehlung sein, schleunigst einen Anwalt aufzusuchen und zu hoffen, dass sich die Sache noch hinbiegen lässt.
Vermutlich kam Deine Versicherung nicht „in die Pötte“, weil Du sie eben nicht informiert hast…
Viel Glück!
Grüße,
Mathias
Nicht unbedingt bei Bagatellschäden
Hallo Mathias,
in meinen Versicherungsbedingungen von der HUK steht, daß man von der Meldepflicht befreit ist, wenn es sich um einen kleineren Unfall (Maximalschaden ca. 500 €) handelt und man vorhat, den Schaden selbst zu begleichen. Falls sich was anderes rausstellt, muß man natürlich sofort nachmelden.
Den genauen Wortlaut müßte ich aber nochmals raussuchen.
Gruß
mowei
Hi!
in meinen Versicherungsbedingungen von der HUK steht, daß man
von der Meldepflicht befreit ist, wenn es sich um einen
kleineren Unfall (Maximalschaden ca. 500 €) handelt und man
vorhat, den Schaden selbst zu begleichen. Falls sich was
anderes rausstellt, muß man natürlich sofort nachmelden.
Drei Punkte:
1.) Wie willst Du die Schadenshöhe so genau einschätzen?
2.) Was kostet es Dich, den Schaden sofort zu melden?
3.) Was passiert, wenn die Situation plötzlich gar nicht mehr so eindeutig ist, sprich wenn Dein unfallgegener plötzlich meint, die Schuld läge doch icht bei ihm?
Daher: Unfälle immer sofort melden.
Den genauen Wortlaut müßte ich aber nochmals raussuchen.
Mach mal. Ich sehe bei mir auch mal nach.
Grüße,
Mathias
Hallo Mowei.
Naja, ausgegangen ist es noch nicht, aber ich hoffe, daß es positiv verläuft.
Wir haben auch schon Widerspruch eingelegt, natürlich per Einschreiben fortgeschickt.
Der absolute Oberknaller ist allerdings, daß die damalige Versicherung den „Schaden“ am Auto schon bezahlt hat, weiterhin hat der Mercedesfahrer auch noch ein Schleudertrauma und was weiß ich noch sich bezahlen lassen. Auch das hat die Versicherung bezahlt. (Weshalb der " Schuldige" allerdings nie Post bekommen hat, kann ich mir nicht erklären. War damals mit ihm noch nicht zusammen, kann es also nicht sagen. Meine jetzige Versicherung allerdings sagt, daß eine Haftpflichtversicherung verpflichtet ist, angegebene Schäden zu bezahlen, ohne Wenn und Aber, komisch)
Na egal.
Auf jeden Fall handelt es sich beim jetzigen Mahnbescheid von über 13000 Euro um den Verdienstausfall des Herren Mercedesfahrer, den die Versicherung abgelehnt hat zu zahlen und den er jetzt von uns haben will.
Das ist doch die Krönung oder? Ich bin so entsetzt. Aber man muß wahrscheinlich nur die richtigen Leute kennen. Vitamin B ist alles und schwups kann man sich bereichern.
Wir bekommen von der alten Versicherung aber einen Rechtsanwalt gestellt, sollte die Sache vor Gericht kommen.
Das ist echt die Krönung oder, was meint ihr?
Ich finde das echt dreist.
Okay, wie gesagt, es war ein Fehler, daß damals nicht direkt die Polizei gerufen wurde, die hätte ein Protokoll geschrieben und es wäre gar nicht erst soweit gekommen, denn die hätten ja bestimmt ein wenig abschätzen können, daß es dem Herren nicht so schlecht ging, wie er jetzt behauptet.
Vor allem, 13000 Euro Verdienstausfall für ein paar Wochen. Den Job hätte ich auch gern, das verdien ich netto in 10 Monaten so pie mal Daumen.
Also ich schreib später nochmal, wie die Sache ausgegangen ist.
Vielen Dank für die netten Antworten.
Katrin
Versicherungsbedingungen
Hallo Mathias,
zuerst: Du hast völlig recht, es macht immer Sinn, einen Schaden zu melden. Allerdings ging es mir eher darum, Katrin zu beruhigen.
So, jetzt zum Wortlaut:
- Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche an. Ausnahme: Sachschäden (in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bis 600€), die Sie zur Erhaltung des schadenfreien Verlaufs Ihres Versicherungsvertrags selbst übernehmen (vgl. Ziff. 9-11). Zur Schadenmeldung genügt ein Anruf. Einen Entwendungsschaden melden Sie uns jedoch bitte schriftlich.
…
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Bei verspäteter Anzeige eines Versicherungsfalles, bei dem lediglich ein Sachschaden eingetreten ist, werden wir uns auf die Leistungsfreiheit nach § 7 Abs. V AKB nicht berufen, wenn Sie den Schaden geregelt haben oder regeln wollten, um dadurch eine Einstufung Ihres Vertrags in eine ungünstigere SF- oder Schadenklasse zu vermeiden. Diese Vereinbarung gilt jedoch in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nur für solche Schäden, die Entschädigungsleistungen von voraussichtlich nicht mehr als 600€ erfordern, und in der Fahrzeugvollversicherung für Schäden, bei denen die vertragliche Leistung des Versicherers voraussichtlich 600€ nicht übersteigt.
-
Gelingt es Ihnen nicht, den Schaden im Rahmen der Ziff. 9 selbst zu regulieren, oder ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs im gliechen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden, so können Sie bis zum Ende des Kalenderjahres den nach Ziff. 9 nicht gemeldeten Schaden uns nachträglich anzeigen.
Sicher, das greift in Katrins Fall nicht, weil es länger her ist, aber ihr Fall ist ungewöhnlich - ebenso wie das Verhalten des Fahrers und der beteiligten Versicherungen. Man sollte ihr zumindest keinen Strick aus der fehlenden Meldung drehen, wenn sie glaubhaft machen kann, daß sie nie mehr was von der Geschichte gehört hat.
Gruß
mowei