Hallo,
werden bei Haftpflichtschäden Neu- oder Zeitwerte ersetzt? Beispiel: Wenn bei einem demolierten Laptop, 4 Jahre alt, nur der Zeitwert ersetzt wird, kann der Geschädigte sich ja nicht unbedingt einen neuen davon kaufen. Wenn er diesen aber unbedingt benötigt, muss er kräftig dazuzahlen. Moralisch würde ich mich dann verpflichtet fühlen, den Fehlbetrag aus eigener Tasche dazuzusteuern.
Weiß jemand darüber Bescheid?
Vielen Dank für eine Kurzinfo,
allen frohe Weihnachten,
Gerald.
Hallo Gerald,
aufgrund BGB bist du nur dazu verpflichtet, den Schaden wieder wirtschaftlich betrachtet, ungeschehen zu machen.
Ein PC, laptop oder auch andere Gebrauchsgegenstände unterliegen nun einer stetigen Wertveränderung. In der regel negativ.
Und nur zu diesem Ausgleich bist du gesetzlich verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich für dich diese Ausgleichspflicht.
Moralisch mag das vielleicht bedenkenswert sein… aber mal als Beispiel: Ein 7 Jahre alter Laptop mit einem besseren Prozessor hat vielleicht einen Zeitwert von 200 Euro. Das es dafür keinen neuen gibt, ist klar. Der günstigste wird wohl bei 1000 Euro liegen. Aber der ist ja gar nicht mit dem vergleichbar.
Einen Laptop gleicher Art und Güte sollte er jedoch für diesen Wert bekommen… daran wird ja auch der Zeitwert bemessen. Er würde also diesen Wert aufbringen müssen, um sich ein gleichwertiges Gerät zu holen. Verbesserungen sind nicht drin… ist aber auch nicht die Aufgabe von dir, den Wohlstand zu finanzieren. Dann würde mir nämlich regelmäßig mein alter Schlepptop aus den Händen fallen… 
Gruß
Marco