Haftpflichtschaden wohnungstür

Hallo, wie ist folgender Fall
nach einem Einkauf konnte eine mieterin nicht mehr in ihre Wohnung. Das Schloss klemmte. Sie hat sich dann mit voller Körperkraft gegen die Tür geworfen. Das Schloß ist ausgebrochen, aber die Tür war offen. Nun verlangt der Vermieter Regulierung des Schadens. Tritt hier eine Privathaftpflichtversicherung ein?

Hallo !

Äh,nö,wieso denn ?

Versehentlich oder selbst fahrlässig verursachte Schäden ja,aber vorsätzliche Schäden nicht.
Sie wollte rein und hat „mit Absicht“ die Tür beschädigt,jedenfalls war das vorhersehbar,Tür/Schloss/Schließblech bleibt nicht ganz schadenlos dabei.

Dafür gibts ja Schlüsseldienste,Nachbarn oder Angehörige mit Zweitschlüssel usw.

MfG
duck313

Moin,

warum ist denn kein Schlüsseldienst beauftragt worden??

Ich glaube nicht das ein Haftpflichtversicherer das übernimmt. Warum sollte er auch, es hätte ja andere Möglichkeiten gegeben als die Tür mit Gewalt aufzubrechen.

Ich würde mal sagen das es nix von der Versicherung gibt und man sich Vorsatz vorwerfen lassen muss.

Greetz zahao

Nein - Vorsatz ist bei der Haftpflicht ausgeschlossen.