Wie ist denn das, wenn man eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei einem gewerblichen Verleih mietet und den im Straßenverkehr bewegt. Maschine ist ohne Zulassung mit unter 20 km/h zulässig unterwegs.
Nur wer kommt für die Haftpflicht im Schadensfall mit anderen auf? Nicht jeder hat eine Betreibshaftpflichtversicherung, und die private deckt solche Arbeitsmaschinen womöglich nicht.
hi,
das sagen dir die agb des verleihers.
meist wird aber eine maschinenversicherung angeboten, die auch pflichtgemäß bezahlt werden muss.
hier ist es so, dass wenn man eine betriebshaftpflicht vorweisen kann, dann kann man auch davon befreit werden.
prinzipiell kann das jeder vermieter machen wie er will.
es gibt auch Privathaftpflichtversicherungen, wo selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 20km/h mitversichert sind.