Haftpflichtvers. bei Radlader-Verleih

Hallöchen!

Wie ist denn das, wenn man eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei einem gewerblichen Verleih mietet und den im Straßenverkehr bewegt. Maschine ist ohne Zulassung mit unter 20 km/h zulässig unterwegs.
Nur wer kommt für die Haftpflicht im Schadensfall mit anderen auf? Nicht jeder hat eine Betreibshaftpflichtversicherung, und die private deckt solche Arbeitsmaschinen womöglich nicht.

Geht das in der Regel über den Verleih?

Freundliche Grüße!
Naseweis

hi,
das sagen dir die agb des verleihers.
meist wird aber eine maschinenversicherung angeboten, die auch pflichtgemäß bezahlt werden muss.
hier ist es so, dass wenn man eine betriebshaftpflicht vorweisen kann, dann kann man auch davon befreit werden.

prinzipiell kann das jeder vermieter machen wie er will.

hauptmann

Da sollte man sich eine Deckungsbestätigung eines Versicherers zeigen lassen, das müsste der Vermieter „parat“ haben.

Grüße, M

Hallo,

es gibt auch Privathaftpflichtversicherungen, wo selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 20km/h mitversichert sind.

Gruß Merger

Hi,

Ich schließe mich der richtigen Meinung von Masch und Merger an.

meist wird aber eine maschinenversicherung angeboten, die auch
pflichtgemäß bezahlt werden muss.

Die hat allerdings nichts mit dem Haftpflichtrisiko zu tun.

Gruß Keki