Nabend Zusammen,
mich beschäftigt gerade folgende Frage: was passiert eigentlich wenn ein privat verliehenes Auto nicht zurückgegeben wird.
Leistet die Haftpflicht bei einem eventuellem Unfall dennoch?
Leistet sie auch dann noch, wenn das Fahrzeug an einen Dritten weitergegeben wurde, der zudem keinen Führerschein besitzt?
Was kann der Eigentümer tun um das Fahrzeug stilllegen zu lassen, ohne gleich die Polizei mit einzuschalten?
Eine normale Abmeldung/Stilllegung scheidet ja aus, da Kennzeichen/KfZ-Schein nicht verfugbar sind. Reicht der Kfz-Brief?
Angemerkt sei, das sich die Frage nur auf den Versicherungsschutz und die Zulassung bezieht- NICHT auf die Rückführung des Fahrzeugs an den Eigentümer. Das ist ein anderes Thema.
MfG, Gerd