Haftpflichtvers. des Schädigers herausfinden?

Hallo zusammen,

also nehmen wir mal an es gäbe jemanden, der einen mittelgroßen Schaden angerichtet hat, den theoretisch jede Haftpflichtversicherung ersetzen würde. Dieser jemand ist in unserem gedachten Fall nun vermögenslos und lebt von HartzIV. Er selbst kann den Schaden also nicht ersetzen. Hätte er eine Haftpflichtversicherung, würde und müsste die den Schaden ersetzen. Dieser jemand ist jedoch völlig uneinsichtig und unkooperativ. Er verweigert jede Kommunikation. Gibt es für einen Geschädigten eine Möglichkeit herauszufinden, ob und wenn ja bei welcher Gesellschaft ein Schädiger haftpflichtversichert ist ohne dass der Schädiger kooperiert und ohne dass seitens des Geschädigten eine Versicherung existiert?

Ich weiß, dass Versicherungen solche Informationen problemlos herausbekommen. Müsste eine eigene Versicherung des Geschädigten für den Schaden aufkommen, würde die sich ja das Geld bei einer evtl. bestehenden Haftpflichtversicherung des Schädigers zurück holen. Nur wie kann ein einfacher versicherungsloser Geschädigter eine solche Information erlangen? Er kann ja schlecht alle Versicherungen anschreiben und fragen, ob eine Haftpflicht besteht…

Ostergrüße und Dank.

Er kann ja schlecht alle Versicherungen anschreiben
und fragen, ob eine Haftpflicht besteht…

Er würde keine Auskunft bekommen, denn dies fällt unter Datenschutz.

also nehmen wir mal an es gäbe jemanden, der einen
mittelgroßen Schaden angerichtet hat, den theoretisch jede
Haftpflichtversicherung ersetzen würde.

Woher weißt Du das ?

Dieser jemand ist in unserem gedachten Fall nun vermögenslos und lebt von HartzIV.

Dann wird er vermutlich auch die Prämie für die Haftplfichtversicherung nicht bezahlt haben.

Er selbst kann den Schaden also nicht ersetzen. Hätte er eine
Haftpflichtversicherung, würde und müsste die den Schaden ersetzen.

Beides ist fraglich.

unkooperativ. Er verweigert jede Kommunikation. Gibt es für
einen Geschädigten eine Möglichkeit herauszufinden, ob und
wenn ja bei welcher Gesellschaft ein Schädiger haftpflichtversichert ist

Nein, das gibt es nur bei der KFZ-Haftpflicht, weil das eine Pflichtversicherung ist.

Ich weiß, dass Versicherungen solche Informationen problemlos herausbekommen.

Woher weißt Du das ? Ds ist eine Stammtischparole.

Müsste eine eigene Versicherung des
Geschädigten für den Schaden aufkommen, würde die sich ja das
Geld bei einer evtl. bestehenden Haftpflichtversicherung des
Schädigers zurück holen.

Evt. je nach Schaden und Schadensnumständen.

Nur wie kann ein einfacher
versicherungsloser Geschädigter eine solche Information erlangen?

Gar nicht.

Er kann ja schlecht alle Versicherungen anschreiben und fragen, ob eine Haftpflicht besteht…

Das würde auch nicht helfen, er würde keine auskunft bekommen.

Hallo Marky,

diese Möglichkeit gibt es nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung über den Zentralruf der Versicherer. Dort hat der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen den Versicherer.

In der Privathaftpflicht gibt es diesen direkten Anspruch nicht. Die Information, um welchen Versicherer es sich handelt ist deshalb auch weitestgehend nutzlos.

Wenn der Schädiger aus BGB haftpflichtig ist, dann kann der Geschädigte ihm eine Rechnung schicken. Sobald er im Verzug ist, kann ein Mahnbescheid folgen. Wird dem widersprochen, bleibt nur der Klageweg. Dabei muss der Geschädigte mit Gerichts- und Anwaltskosten in Vorlage gehen.

Es gibt Haftpflichtversicherer, die einen speziellen Rechtsschutz für solche Fälle in ihre Tarife integriert haben. Ist der Schädiger nicht versichert und vermögenslos („nix zu holen“), springt der eigene Versicherer ein (Forderungsausfalldeckung). Da es ausgesprochen viele „Mitdenkbefreite“ gibt, die keine Privathaftpflicht haben, sollte man dies im eigenen Vertrag einschließen.

Viele Grüße
oscar.