Haftpflichtvers.Eigentumswechsel nach Regulierung?

hallo,

ein bekannter von mir ist deejay und bessert sich so sein bafög auf. auf seiner letzten party wurde ihm durch unerlaubte und falsche bedienung durch einen gast ein kanal an einem recht neuen und teuren mischpult zerstört. der schädiger meldete dieses auch seiner privathaftpflichtversicherung. die zahlten den schaden mit rund 600 euro. der neupreis liegt nun bei ca 700. mir ist klar das abzüge wegen zeitwertentschädigung gemacht werden. wegen der summe gibt es auch keinen ärger.
allerdings meldete das versicherungsunternehmen nun eigentumsansprüche an dem beschädigten mischpult an. ich selbst bin gerade in der ausbildung zum kaufmann für versicherungen und finanzen. ich suche nun schon seit ner stunde, find aber keinen entsprechenden hinweis im VVG.

ist das richtig, dass die beschädigte sache mit regulierung in das eigentum des versicherers übergeht? über einen entsprechenden hinweis in einem gesetzestext wäre ich dankbar.

vielen dabk.

ist das richtig, dass die beschädigte sache mit regulierung in
das eigentum des versicherers übergeht?

Ja, der VR darf das, wenn er entschädigt hat.

über einen
entsprechenden hinweis in einem gesetzestext wäre ich dankbar.

Wäre doch ne schöne Prüfungsvorbereitung, wenn Du Dir den entsprechenden Pargraphen aus dem VVG raussuchst.

Hallo,
ja es ist richtig, dass der Versicherer die beschädigte Sache verlangen kann. (Hat diese auch zum Zeitwert bezahlt) Beugt Versicherungsbetrug vor. (Mehrfachmeldung eines Schadens)
Wäre das Gerät repariert worden, hätte der Versicherer die Rechnung ohne Abzug bezahlt.

Rechtshinweise: Neben dem BGB müsste zu diesem Fall im VVG 2008 unter § 86 „Übergang von Ersatzansprüchen“ was zu finden sein.

hm… §86 VVG NF beschäftiggt sich mit Regressmöglichkeiten im bereich der schadensversicherung. meiner meinung nach ist das hier der völlig falsche ansatzpunkt… wo find ich da was im bgb?