hallo,
ein bekannter von mir ist deejay und bessert sich so sein bafög auf. auf seiner letzten party wurde ihm durch unerlaubte und falsche bedienung durch einen gast ein kanal an einem recht neuen und teuren mischpult zerstört. der schädiger meldete dieses auch seiner privathaftpflichtversicherung. die zahlten den schaden mit rund 600 euro. der neupreis liegt nun bei ca 700. mir ist klar das abzüge wegen zeitwertentschädigung gemacht werden. wegen der summe gibt es auch keinen ärger.
allerdings meldete das versicherungsunternehmen nun eigentumsansprüche an dem beschädigten mischpult an. ich selbst bin gerade in der ausbildung zum kaufmann für versicherungen und finanzen. ich suche nun schon seit ner stunde, find aber keinen entsprechenden hinweis im VVG.
ist das richtig, dass die beschädigte sache mit regulierung in das eigentum des versicherers übergeht? über einen entsprechenden hinweis in einem gesetzestext wäre ich dankbar.
vielen dabk.