Haftpflichtversicherung

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Haftpflichtversicherung.
Ich bin vor zwei Tagen über das Netzteil des Notebooks meines Kumpels gestolpert und habe es dabei vom Tisch gerissen. Nun ist das Display gerissen und der Stromanschluss ist vom Board gerissen. Also ein Totalschaden, denn die Reparaturen würden mehr kosten als das Notebook noch Wert ist.
Nun bin ich am Überlegen, ob ich den Schaden über meine Haftpflichtversicherung abdecken lasse, oder ihm den Wert des Notebooks Bar auszahle. Meine Frage ist nämlich, ob durch diesen Fall meine Beiträge in der Haftpflichtversicherung steigen. So wie bei einer KFZ-Versicherung nach einem Unfall.

Bedanke mich schon im Voraus für eventuelle Antworten.

MfG

Chriztall

Hallo,

[blabla entfernt]

Meine Frage ist nämlich, ob durch
diesen Fall meine Beiträge in der Haftpflichtversicherung
steigen. So wie bei einer KFZ-Versicherung nach einem Unfall.

nein, das tun sie i.A. nicht. Allerdings kann die Haftpflicht einen rausschmeißen, wenn man zu teuer wird. Dann wird’s schwierig, ne neue zu finden, bzw. ist dies dann ggf. mit höheren Beiträgen verbunden.

Eigentlich ganz schön asi - Versicherungen sind schließlich dafür da, Schäden abzudecken; man wird also für „bestimmungsmäßigen Gebrauch“ der Versicherung von dieser abgestraft. Naja.

Gruß,

Malte

gerissen. Also ein Totalschaden, denn die Reparaturen würden
mehr kosten als das Notebook noch Wert ist.

Deine Versicherung würde Deinem Kumpel nur den Zeitwert des Notebooks erstatten. Wie alt ist also das Gerät ?

diesen Fall meine Beiträge in der Haftpflichtversicherung
steigen. So wie bei einer KFZ-Versicherung nach einem Unfall.

Nein, das gibt es in der Privathaftpflicht nicht.

Eigentlich ganz schön asi - Versicherungen sind schließlich
dafür da, Schäden abzudecken; man wird also für
„bestimmungsmäßigen Gebrauch“ der Versicherung von dieser
abgestraft. Naja.

Die Schäden werden nicht von der Versicherung bezahlt, sondern von den Beitragszahlern, die keine Schäden verursachen. Also ist die „Abstrafung“ eher im Sinne der schadensfreien Versicherten, als im Sinne der Versicherung.

Über 20 % der Schadensmeldung in der privaten Haftpflichtversicherung sind mißbräuchlich. Was ist jetzt asi ?

Eigentlich ganz schön asi - Versicherungen sind schließlich
dafür da, Schäden abzudecken; man wird also für
„bestimmungsmäßigen Gebrauch“ der Versicherung von dieser
abgestraft. Naja.

Die Schäden werden nicht von der Versicherung bezahlt, sondern
von den Beitragszahlern, die keine Schäden verursachen. Also
ist die „Abstrafung“ eher im Sinne der schadensfreien
Versicherten, als im Sinne der Versicherung.

Über 20 % der Schadensmeldung in der privaten
Haftpflichtversicherung sind mißbräuchlich. Was ist jetzt asi?

Asozial ist, wenn die Versicherer ihre ureigenen Prob leme auf die Leute umlegen, die a) brav ihre Beiträge für eine Leistung bezahlen und b) diese Leute dann rauswirft wenn und weil sie die bezahlte Leistung in Anspruch nehmen. Ein Versicherer ist gernau und nur dafür da, Schäden zu regulieren. Deshalb ist es unverständlich, diese Inanspruchnahme als Kündigungsgrund zuzulassen.

Klar, betriebswirtschaftlich ist das logisch, aber es erinnert trotzdem an das Bild „Ich kaufe mir eine Busfahrkarte, und wenn ich die Fahrt antreten möchte, bekomme ich „Hausverbot“, weil der Betreiber für sein Geld dann ja was tun müsste.“.

Heißt: Mißbrauch IST ein Problem, darf aber nicht das Problem der unschuldigen Kunden sein.

Gruß,

Malte

bei allem respekt…
das ist das versicherungsverständis eines wellensittichs…

erstens wird nicht gleich in jedem schadensfall gekündigt und zweitens hat das kündigungsrecht auch jeder versicherungsnehmer - bitte erst mal die struktur des vvg verstehen - und dann aussagen treffen.

im übrigen werden jährlich im „grauen bereich“ erhebliche zahlungen geleistet.

klar ist das die vu sehr sensibel geworden sind bei handy laptop und brille.

nach dem missbrauch in diesem bereichen auch kein wunder.

natürlich gibt es vr die -vielleicht auch zu unrecht - schnell kündigen - vielleicht sollte man sich da vor vertragsabschluss überlegen wo man sich bindet…

im übrigen schützt das kündigungsrecht das jeweilige kollektiv vor den "schwarzen schafen "

grüße

andreas sokol

Über 20 % der Schadensmeldung in der privaten
Haftpflichtversicherung sind mißbräuchlich. Was ist jetzt asi
?

Hallo Nordlicht, ich meine sogar, in 80% der Fälle geht es nicht mit rechten Dingen zu.

HM

Hallo,
die eigentliche Frage ist beantwortet: die Beiträge steigen nicht.

Stelle Dich auf folgende Fragen ein:

  • Alter und Zustand des Notebooks
  • Kaufbeleg

wg. der Höhe der Entschädigung

  • Wo war das Gerät in Gebrauch (bei Dir oder Deinem Kumpel)
  • Was war das für ein Tisch, auf dem das Gerät benutzt wurde
  • Wer hat das Gerät zu der Zeit des Schadens bedient
  • Wer hat es „angestöpselt“

wg. der Prüfung der Haftungsfrage und ggf. Mitverschulden des Geschädigtem

Das kaputte Notebook selbst wird die Versicherung vermutlich sehen (und nach erfolgter Regulierung auch behalten) wollen.

Viele Grüße
Andreas

Entschuldige, aber da muß ich dir widersprechen. Der Versicherer hat auch die Interessen aller Versicherungsnehmer zu vertreten! Es kann nicht im Interesse der VN sein, dass einige wenige durch eine unzahlt von Schäden den Schadenaufwand und somit die Beiträge für alle in die Höhe treiben. Eine Kündigung würde von einem seriösen VR auch sicher nicht alleine aufgrund der Höhe der Ausgaben sondern aufgrund dr Anzahl der Schäden ausgesporchen. Ein großer Schaden ist weniger Auffällig als viele Kleine!! Die VR versuchern Ihre Beiträge niedrig zu halten. Hier wird auch immer wieder auf der Verwaltungskostenseite gedrückt, siehe Entlassungen.
Michael

Ich danke Euch für die Antworten. Werde mich in den kommenden Tagen dann mit meiner Versicherung in Kontakt setzen.

MfG

Chriztall

Nicht umsonst werde ich regelmäßig gefragt: „Und - welche Rendite wirft deine Haftpflicht ab?“

Leider ist es zu teuer, jeden Schadenfall zu prüfen - sonst wären die Beiträge bei deutliche geringeren Schadenfällen niedriger!

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das ist das versicherungsverständis eines wellensittichs…

ich denke mal nicht, dass du dich da auf mich beziehst!!
michael

erstens wird nicht gleich in jedem schadensfall gekündigt und
zweitens hat das kündigungsrecht auch jeder
versicherungsnehmer - bitte erst mal die struktur des vvg
verstehen - und dann aussagen treffen.

im übrigen werden jährlich im „grauen bereich“ erhebliche
zahlungen geleistet.

klar ist das die vu sehr sensibel geworden sind bei handy
laptop und brille.

nach dem missbrauch in diesem bereichen auch kein wunder.

natürlich gibt es vr die -vielleicht auch zu unrecht - schnell
kündigen - vielleicht sollte man sich da vor vertragsabschluss
überlegen wo man sich bindet…

im übrigen schützt das kündigungsrecht das jeweilige kollektiv
vor den "schwarzen schafen "

grüße

andreas sokol

ich denke mal nicht, dass du dich da auf mich beziehst!!

nein- siehe uhrzeit.

grüße

andreas sokol