angenommen eine 19-Jährige Mama die im 2.ten Lehrjahr ist und bei den Eltern wohnt…benötigt diese eine eigene Haftpflichtversicherung für sich und seinen 2-Jährigen Sohn??? …war bisher bei den Eltern mitversichert!
Laut einem Allianz-Vertreter benötigt Sie eine eigene PHV wegen Ihrem Sohn, und es sei deswegen egal ob sie bei den Eltern wohnt und mitversichert ist!!!
Ob Enkelkinder auch mitversichert sind, muesste in den Versicherungsbedingungen stehen. Wenn nicht, ist eine eigene Versicherung fuer den Sohn noetig, zumindest sobald er fuer verursachte Schaeden verantwortlich gemacht werden kann.
eine pauschale Antwort kann ich hierauf leider nicht geben.
Du solltest einmal in den Bedingungen der bestehenden Haftpflicht nachschauen. Dort gibt es einen Teil in dem die mitversicherten Personen beschrieben werden. Üblich ist eine Formulierung wie „In häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder sind mitversichert“. Dann hat der Allianz-Vertreter Recht!
Vielleicht findet sich aber auch ein Satz wie „In häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige sind mitversichert“. Dann wäre so schon alles OK!
Folgendes noch:
Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10) gelten nicht als deliktfähig. Das bedeutet, dass diese Kinder nicht selbst für Ersatzansprüche herangezogen werden können. Daher macht es wenig Sinn so ein Kind Haftpflicht zu versichern. Stattdessen würde man schauen, ob auf Seiten der Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag, was dann aber über die bestehende Haftpflicht der Eltern wieder mitversichert sein müßte (kommt wieder auf die Bedingungen der Gesellschaft an).
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
die vorangehenden Antworten könnten zu dem Schluss führen, dass bei einem 2-jährigen Kind immer die Haftpflichtversicherung der Mutter greift, da das Kind selber nicht haftbar zu machen ist. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Regelung zur Schadensersatzpflicht mit der Regelung bzgl. des Deckungsumfangs in der Privathaftpflicht nicht identisch ist.
Die PH tritt nicht immer für eine Aufsichtspflichtverletzung über Minderjährige ein. Bei einer Single- oder Partnerhaftpflichtversicherung ist dies z.B. regelmäßig nicht der Fall. Bei einer Familienhaftpflicht sind zwar die Kinder des Versicherungsnehmers bis zu bestimmten Grenzen mit versichert. Diese Absicherung bezieht sich aber nicht unbedingt auf deren Haftung bei einer Aufsichtspflichtverletzung über die eigenen Kinder (die Enkel des VN). Ob die Versicherung diesen Fall absichert, sollte unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden.
Ggf. müsste die 19-jährige eine eigene (Familien-) Haftpflichtversicherung abschließen.