Haftpflichtversicherung

Jetzt ist ja wieder die Weihnachtszeit und bevor ich einen baum mir kaufen möchte ein paar Fragen:
Angenommen ein Weihnachtsbaum wird gekauft und gegossen. Da aber die Schüssel unter dem Weihnachtsbaum kaputt ist, fließt das Wasser heraus, läuft in das Parkett und beschädigt es.
Zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Mieters für solche Fälle oder ist so etwas grob fahrlässig, bzw. ausgeschossen au Verträgen (weil es eine Mietswohnung ist)?

Viele Grüße
S.Schmidt

Huhu!

ist so etwas grob fahrlässig

Zumindest das kann hier beantwortet werden: Man muss nicht damit rechnen, dass die Schüssel kaputt ist, daher ist eine besonders hohe Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit auch nicht zu sehen.

Für alles andere ist die Kristallkugel oder der jeweilige eigene Versicherungsvertrag zu befragen.

Zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Mieters für solche
Fälle oder ist so etwas grob fahrlässig, bzw. ausgeschossen au
Verträgen (weil es eine Mietswohnung ist)?

PHV, sog. Mietsachschaden (bitte in den AVB lesen). Grundsätzlich ist im Haftpflichtrecht grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Ggf. abgrenzen zum Allmählichkeitsschaden, denn der sofort bemerkte Wasseraustritt während des eingießens würde von dem Eingießer ja sofort bemerkt werden müssen, würde die Vers. jetzt sagen. Demnach gleich aufgewischt und NIEMALS einen Wasserschadeb anrichten, da das Parkett ja versieglt ist und kurzzeitig eine kleine Pfützte übersteht!

Außerdem muss das Parkett dem Vermieter, also einen Dritten, gehören und nicht dem Mieter selbst, denn Eigenschäden sind nicht versichert, diese nur über die Hauratvers.

Ferner muss es tatsächlich ein frischer echter, den Gegenheiten des Umstands entsprechender, Schaden sein, da die Vers. weiß, dass jeder zweite Parket/Fliesen-Schaden… (denkst euch).

Ist das ganz und gar ein kleiner Schaden, in der Ecke, wo sonst keiner hinguckt usw. gibt es sowie keine komplette neue Parkettaustattung fürs Zimmmer, sondern eine Reparatur.

Handelt es sich noch dazu um sonst jahrzente altes, abgenutztes Parkett und einem kleinen Schaden mit der Forderung nach Komplettsanierung des Zimmers, steht sowie der Vers.oberinspektor auf der Matte zur sachdienlichen Befragung und bringt gleich einenParkettgutachter mit, der nachweist, dass das niemals die kleine Pfütze gewesen kann, die die paar Stunden unbeaufsichtigt war.

Viel Erfolg.

Hi,

PHV, sog. Mietsachschaden (bitte in den AVB lesen).
Grundsätzlich ist im Haftpflichtrecht grobe Fahrlässigkeit
mitversichert.

Ggf. abgrenzen zum Allmählichkeitsschaden, denn der sofort
bemerkte Wasseraustritt während des eingießens würde von dem
Eingießer ja sofort bemerkt werden müssen, würde die Vers.
jetzt sagen. Demnach gleich aufgewischt und NIEMALS einen
Wasserschadeb anrichten, da das Parkett ja versieglt ist und
kurzzeitig eine kleine Pfützte übersteht!

Außerdem muss das Parkett dem Vermieter, also einen Dritten,
gehören und nicht dem Mieter selbst, denn Eigenschäden sind
nicht versichert, diese nur über die Hauratvers.

Feuer, ED Vandalismus, LW, St/Hagel - nicht Weihnachtsbaumgiessen :wink:

Ferner muss es tatsächlich ein frischer echter, den
Gegenheiten des Umstands entsprechender, Schaden sein, da die
Vers. weiß, dass jeder zweite Parket/Fliesen-Schaden…
(denkst euch).

Ist das ganz und gar ein kleiner Schaden, in der Ecke, wo
sonst keiner hinguckt usw. gibt es sowie keine komplette neue
Parkettaustattung fürs Zimmmer, sondern eine Reparatur.

Handelt es sich noch dazu um sonst jahrzente altes,
abgenutztes Parkett und einem kleinen Schaden mit der
Forderung nach Komplettsanierung des Zimmers,

bis hierher 100% agree

steht sowie der
Vers.oberinspektor auf der Matte zur sachdienlichen Befragung

Eher nicht, der hat doch Wichtigeres zu tun :wink:

und bringt gleich einenParkettgutachter mit, der nachweist,
dass das niemals die kleine Pfütze gewesen kann, die die paar
Stunden unbeaufsichtigt war.

Angesichts der zu erwartenden Schadenhöhe ist der Gutachter zu teuer.
(Haftpflicht reguliert den Zeitwert, Fotos dürften genügen)

Viel Erfolg.

dto.

Gruß Keki