Zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Mieters für solche
Fälle oder ist so etwas grob fahrlässig, bzw. ausgeschossen au
Verträgen (weil es eine Mietswohnung ist)?
PHV, sog. Mietsachschaden (bitte in den AVB lesen). Grundsätzlich ist im Haftpflichtrecht grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Ggf. abgrenzen zum Allmählichkeitsschaden, denn der sofort bemerkte Wasseraustritt während des eingießens würde von dem Eingießer ja sofort bemerkt werden müssen, würde die Vers. jetzt sagen. Demnach gleich aufgewischt und NIEMALS einen Wasserschadeb anrichten, da das Parkett ja versieglt ist und kurzzeitig eine kleine Pfützte übersteht!
Außerdem muss das Parkett dem Vermieter, also einen Dritten, gehören und nicht dem Mieter selbst, denn Eigenschäden sind nicht versichert, diese nur über die Hauratvers.
Ferner muss es tatsächlich ein frischer echter, den Gegenheiten des Umstands entsprechender, Schaden sein, da die Vers. weiß, dass jeder zweite Parket/Fliesen-Schaden… (denkst euch).
Ist das ganz und gar ein kleiner Schaden, in der Ecke, wo sonst keiner hinguckt usw. gibt es sowie keine komplette neue Parkettaustattung fürs Zimmmer, sondern eine Reparatur.
Handelt es sich noch dazu um sonst jahrzente altes, abgenutztes Parkett und einem kleinen Schaden mit der Forderung nach Komplettsanierung des Zimmers, steht sowie der Vers.oberinspektor auf der Matte zur sachdienlichen Befragung und bringt gleich einenParkettgutachter mit, der nachweist, dass das niemals die kleine Pfütze gewesen kann, die die paar Stunden unbeaufsichtigt war.
Viel Erfolg.