ich habe folgende theoretische Frage: Ist die Weitergabe eines zu regulierenden Falles an die Haftpflichtversicherung bereits ein Schuldeingeständnis?
Nehmen wir an, es sei ein Schaden aufgetreten, den so recht keiner verantworten will. Inwieweit macht es dann Sinn, den Schaden an seine HV weiterzugeben - in der Hoffnung, dass für beide Parteien der Vorfall am günstigsten geregelt wird?
Nehmen wir an, in einer Versammlungsstätte arbeiten mehrere Parteien zwecks Aufführen einer gemeinsamen Produktion. Ein Beschädigung geschieht unbemerkt, im Nachhinein wird auch kein Schuldiger gefunden. Der Betreiber der Versammlungsstätte wird beschuldigt, das Podium für mehrere Gewerke freigegeben zu haben und damit das Schadensrisiko vergrößert zu haben.
Ich will jetzt gar nicht wissen, wer jetzt dafür juristisch haftet, sondern lediglich, ob es Nachteile mit sich ziehen kann, quasi diesen Streit durch die Versicherung schlichten zu lassen - also im einem Fall die Antwort zu bekommen „nein, Du als Betreiber haftest nicht“ oder ein „ja, Du als Betreiber haftest, aber wir regulieren das für dich im Rahmen der Versicherung“.
Ich will jetzt gar nicht wissen, wer jetzt dafür juristisch
haftet, sondern lediglich, ob es Nachteile mit sich ziehen
kann, quasi diesen Streit durch die Versicherung schlichten zu
lassen - also im einem Fall die Antwort zu bekommen „nein, Du
als Betreiber haftest nicht“ oder ein „ja, Du als Betreiber
haftest, aber wir regulieren das für dich im Rahmen der
Versicherung“.
das Problem mit den Versicherern ist, dass die Haftpflichtversicherung nur dann zahlt, wenn der Versicherte auch haftbar gemacht werden kann. Die andere Seite der Haftpflichtversicherung ist die sogenannte „passive Rechtschutzversicherung“, die dafür sorgt unberechtigte Forderungen abzulehnen und das sehe ich als Problem, sprich wenn Du den Sachverhalt so schilderst, wie beschrieben, kann es durchaus sein, dass der Versicherer sagt, er zahlt das nicht.
Grundsätzlich ein Schuldanerkenntnis ist es nicht, wenn Du Deinen Versicherer anrufst und den Fall schilderst. Falls Du einen Aussendienstler hast, der Dich betreut, würde ich den bitten Dir bei der Formulierung zu helfen.
Ich hoffe Du kannst mit meiner Antwort was anfangen
ich habe folgende theoretische Frage: Ist die Weitergabe eines
zu regulierenden Falles an die Haftpflichtversicherung bereits
ein Schuldeingeständnis?
Ganz im Gegenteil, man kann seine Haftpflichtversicherung auch anweisen, den Anspruch abzuwehren, weil er unbegründet erscheint.
Schaden an seine HV weiterzugeben - in der Hoffnung, dass für
beide Parteien der Vorfall am günstigsten geregelt wird?
Schadensregulierung ist eine Sache für Profis, speziell dann, wenn man der Meinung ist, man sei nicht haftbar. Wenn man also seine Versicherung nicht einschalten will, sollte man einen Anwalt bemühen, aber der kostet nun mal Geld.