Haftpflichtversicherung

Hallo,

kann mir das mal jemand aufdröseln bitte:

  1. Ein Erwachsener benimmt sich ungeschickt und stößt bei einem Freund eine teure Vase um --> zahlt das die Haftpflichtversicherung (HPV)?
  2. Das gleiche passiert einem 17 jährigen --> zahlt die HPV?
  3. Ein Erwachsener ist betrunken und in diesem Zustand macht er was kaputt, sagen wir eine Scheibe --> zahlt die HPV?
  4. Das gleiche wieder bei einem Nicht-Volljährigen?
  5. Ein Erwachsener ist betrunken und verletzt einen anderen in diesem Zustand, sagen wir mal schwer --> zahlt da die HPV?
  6. Und wiederum das gleiche bei einem 16jährigen.

Mir geht es zum einen um die Unterscheidung zwischen volljährig und nicht (allerdings nicht um Kinder).
Zum anderen dachte ich immer, man müsse für einen „absichtlich“ verursachten Schaden (also auch im Rauschzustand) selbst aufkommen.
Nun gab es aber die Diskussion, was passieren würde, wenn ein ziemlich großer Sachschaden (ins 6 oder gar 7stellige gehend, z.B. bei Brand) entsteht oder wenn jemand so verletzt wird, das jemand auf Dauer arbeitsunfähig wird (mir fällt kein besseres Bsp ein: jemand wird von einem Besoffenen unabsichtlich, aber halt wegen Rumpöbelns, vor einen Zug geschubst), dann kann der Geschädigte ja nicht hoffen, dass der Verursacher finanziell in der Lage ist, ihm für den Rest des LEbens eines Rente zu zahlen. Also dann doch Versicherung? Oder?

Vielen Dank fürs Erklären.

Gruß
Elke

Hallo,

kann mir das mal jemand aufdröseln bitte:

  1. Ein Erwachsener benimmt sich ungeschickt und stößt bei
    einem Freund eine teure Vase um --> zahlt das die
    Haftpflichtversicherung (HPV)?

Ja - Zeitwertentschädigung (grundsätzlich in der PHV/HPV)

  1. Das gleiche passiert einem 17 jährigen --> zahlt die
    HPV?

Ja

  1. Ein Erwachsener ist betrunken und in diesem Zustand macht
    er was kaputt, sagen wir eine Scheibe --> zahlt die HPV?

Wem gehört die Scheibe? Fremde Scheibe: ja

  1. Das gleiche wieder bei einem Nicht-Volljährigen?

ja

  1. Ein Erwachsener ist betrunken und verletzt einen anderen in
    diesem Zustand, sagen wir mal schwer --> zahlt da die HPV?
  2. Und wiederum das gleiche bei einem 16jährigen.

jein: vermutlich stellt sich der Versicherer die Frage, warum er alles alleine zahlen soll. Es kann u.U. auch mal zu einem Regress kommen. Jedoch ist hier immer der Einzelfall zu sehen. Bei so einfachen „Tathergängen“ läßt sich nicht alles rekonstruieren.
Grüsse
A.

Mir geht es zum einen um die Unterscheidung zwischen
volljährig und nicht (allerdings nicht um Kinder).
Zum anderen dachte ich immer, man müsse für einen
„absichtlich“ verursachten Schaden (also auch im
Rauschzustand) selbst aufkommen.
Nun gab es aber die Diskussion, was passieren würde, wenn ein
ziemlich großer Sachschaden (ins 6 oder gar 7stellige gehend,
z.B. bei Brand) entsteht oder wenn jemand so verletzt wird,
das jemand auf Dauer arbeitsunfähig wird (mir fällt kein
besseres Bsp ein: jemand wird von einem Besoffenen
unabsichtlich, aber halt wegen Rumpöbelns, vor einen Zug
geschubst), dann kann der Geschädigte ja nicht hoffen, dass
der Verursacher finanziell in der Lage ist, ihm für den Rest
des LEbens eines Rente zu zahlen. Also dann doch
Versicherung? Oder?

Vielen Dank fürs Erklären.

Gruß
Elke