Haftpflichtversicherung

Hallo liebe Vesicherungsfachleute,

unsere Schuldnerberatungsstelle hat einen Versicherungsvertrag für eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Vermögenshaftpflicht bei Falschberatung usw. abgeschlossen. In Ermangelung einer angepaßten Versicherung wurde ein Vertrag zu Rechtsberatung (also analog einer Rechtsanwaltskanzlei) abgesschlossen.
Nun gibt es aber Risiken, die darüber hinaus gehen und eventuell eher im Rahmen von Betreuung oder ähnliches anzusiedeln sind.
Hat jemand von euch einen Vorschlag, eine Idee, wie man die uns betreffenden Risiken optimal versichern kann?
Vielen Dank.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

unsere Schuldnerberatungsstelle hat einen Versicherungsvertrag
für eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der
Vermögenshaftpflicht bei Falschberatung usw. abgeschlossen. In
Ermangelung einer angepaßten Versicherung wurde ein Vertrag zu
Rechtsberatung (also analog einer Rechtsanwaltskanzlei)
abgesschlossen.
Nun gibt es aber Risiken, die darüber hinaus gehen und
eventuell eher im Rahmen von Betreuung oder ähnliches
anzusiedeln sind.
Hat jemand von euch einen Vorschlag, eine Idee, wie man die
uns betreffenden Risiken optimal versichern kann?

Ich kenne hier nur die Vermögenshaftpflicht ( wir haben den Gerling-Konzern als Versicherer) bei Falschberatung. Hier ist dann aber alles versichert, was mit der Beratung und den Folgen einer Beratung zu tun hat incl. was wir unter Vollmacht in Namen eines Mitgliedes tun.

Welche Risiken musst Du abdecken, die ausserhalb der Arbeit (Beratung, Anfrage bei Gläubigern, Verhandlungen mit Gläubigern) zu tun hat. Vorbehaltlich fehlerhafter Handlungen dürfte ansonsten doch der Schuldner bei Beginn der Schuldnerberatung wissen, dass ein Ergebnis seines Beraters bindend ist. Oder irre ich mich ?

Gruss Günter

Hallo Günter,

Ich kenne hier nur die Vermögenshaftpflicht ( wir haben den
Gerling-Konzern als Versicherer) bei Falschberatung. Hier ist
dann aber alles versichert, was mit der Beratung und den
Folgen einer Beratung zu tun hat incl. was wir unter Vollmacht
in Namen eines Mitgliedes tun.

Dies kenne ich auch nur so, denn eigentlich heißt die Versicherungsart „Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung“. Daher würde ich einfach die Police nochmal durchsehen und ggf. ein Komplettpaket abschließen, falls dies eine „Sparversion“ ist.

Gruß
Marco

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