Haftpflichtversicherung

Lieber wer-weiss-was Experte,

gestern ist im Kindergarten meiner Tochter (3) ein Schaden passiert über dessen Regulierung oder nicht-Regulierung heiße Diskussionen liefen.

Ein Mädchen (4) hat eine Rolle Klopapier abgerollt, alles ins Klo gesteckt und abgespült. Natürlich sind die Leitungen verstopft und der Notdienst mußte kommen.

Ich bin der Meinung, daß das Mädchen deliktunfähig ist und die Haftpflichversicherung nicht zahlt. Vor allem, weil die Aufsicht beim Kindergartenpersonal lag.

Aus diesem Anlaß habe ich unseren Haftpflichtversicherungsvertrag überprüft und festgestellt, daß auch unsere Versicherung nicht zahlen würde. Ich überlege nun in eine Versicherung zu wechseln die Schäden durch deliktunfähige Kinder mit einschließt.
Würde sie in diesem Fall zahlen, obwohl die Aufsicht beim Kindergartenpersonal und nicht bei den Eltern lag?

Wer kommt für einen solchen Schaden eigentlich auf? Der Kindergarten??

Danke und Gruß
Susanne

Zunächst einmal, Kinder unter 6 Jahren sind egal was sie anstellen nicht deliktsfähig, d.h. sie haften in keinster Weise. Richtig, die Aufsicht wird bei der Übergabe des Kindes an das Personal des Kindergartens übertragen. Die wichtige Frage, die ich immer wieder meinen Kunden stelle ist: „Falls sie nicht versichert wären, würden sie dann freiwillig zahlen?“ Wenn die Antwort lautet: „Nein“ Warum sollte dann Ihr Versicherer zahlen - nur weil sie Prämien zahlen? Der Haftpflichtversicherer hat zwei Funktionen, die Zahlfunktion (aber nicht als Blankoscheck am Antrag) und die Ablehnungsfunktion, d.h. wenn sie nicht haften, dann tritt die Rechtsschutzfunktion des Vertrages ein, will sagen, der Haftpflichtversicherer lehnt die Übernahme ab und führt auch für sie den Prozeß gegen den vermeindlich Geschädigten.

Die Gesellschaft, für die ich vermittle hat Police, die bis 10.000 Euro für Schäden durch deliktsunfähige Kinder auf Wunsch des Kunden aufkommen. Kosten 67 Euro pro Jahr!

Den Schaden des Mödchens trägt der Kindergarten ganz alleine, auch beim bestehen einer vorgenannten Police. Warum sollte ihre Police für etwas aufkommen, was jemand anderes verursacht hat. In diesem Falle die Aufsichtspflichtverletzung der Kindergärtnerin!

Hallo!
Danke für die Antwort. Genau so hab ich es auch gesehen.
Ich werde trotzdem in eine andere Versicherung wechseln, denn ich bin oft mit meiner Tochter unterwegs. Sie fährt mit ihrem Laufrad dabei neben mir her und ich habe immer Angst, daß sie mal ein Auto schrammt…
Danke und Gruß
Susanne

hallo Susanne,
in dem geschilderten Fall muss der Kindergarten für den Schaden geradestehen, da, wie du richtig festgestellt hast, die Aufsicht spflicht beim KiGa-Personal lag.
Wir versichern bei unseren Kunden generell die Schäden bei Deliktunfähigkeit mit, wenn deliktunfähige Kinder im Haushalt leben.
Liebe Grüße
Dr.Waldemar Schamberger
([email protected])

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Weiteres Problem. Kinder sind bis zum 10. Lebensjahr im Straßenverkehr nicht haftbar. Der BGH hat da Grundsatzurteile gefällt. Solange den Eltern keine Aufsichtsverletzung vorgeworfen werden kann, haften sie und ihr Kind nicht für einen Schaden an dem Auto! Das Soll der Gesetzgeber so gewollt haben.

Hallo!

Erst einmal die Info, daß wir als Versicherungsmakler arbeiten, aber aus Haftungsgründen verbindliche Aussagen nur unseren Kunden gegenüber treffen.
Dies vorausgeschickt antworte ich wie folgt:

Richtig ist, daß deliktunfähige Kinder keine Haftung trifft.

Mit der Übergabe der Kinder an das Personal der Kindertagesstäte geht dann auch die Haftung aus der Verletzung der Aufsichtspflicht, die die Aufsichtsperson treffen kann, auf das Personal über. Trifft allerdings auch diese kein Verschulden, so haftet grundsätzlich niemand für den Schaden.

Richtig ist auch, daß es Versicherer gibt, die trotz fehlender Rechtsgrundlage auch in gewissem Rahmen für die Schäden aufkommen, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden!

Diese sind sogar oftmals nicht einmal teurer als Versicherer, die diese Leistung nicht anbieten!

MfG
Nadine Werner (für Christoph Mittler)

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