Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich hab mal ein paar allgemeine Fragen zu Haftpflichtversicherungen bzw. zur Regulierung von Schäden durch die HF.
Ich habe gehört das Haftpflichtversicherungen nicht zahlen sobald man einen Gegenstand/Sache an eine weitere Person verleiht und diese durch diese Person zu schaden kommt. Ist diese Information richtig?
Wie sieht es für den Fall aus wenn die Person sich eigenmächtig der Sache aneignet und diese dann zu schaden kommt, quasi ohne meine Einverständnis. Trägt diesen Schaden dann die Haftpflichtversicherung der Person durch welchen der Schaden verursacht wurde?
Vielen Dank für eure Antworten.
MfG Michael
Hallo Michael,
im allgemeinen sind Schäden an von Ihnen gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen nicht versichert. Einige wenige gute Haftpflichtkonzepte schließen diesen Leistungspunkt bis zu gewissen Summen mit ein, jedoch meist mit Selbstbeteiligung. Zu prüfen ist also ob unter den Besonderen Bedingungen oder den Zusatzklauseln der Punkt „Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen“ (Wortlaut kann auch abweichen) mitversichert ist.
Nehmen Sie hingegen einen Gegenstand ohne Einverständnis des Eigentümers in Ihren Besitz, handeln Sie vorsätzlich entgegen gesetzlichen Vorschriften. Versicherungsschutz haben Sie in diesem Fall unter keinen Umständen.
Hoffe geholfen zu haben.
PS: Fragen Sie Ihren unabhängigen VersicherungsMAKLER, der keinem der größeren Finanzvertriebe angehört, nach dem richtigen Deckungskonzept für Sie.
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Hallo!
Zunächst kurz vorweg. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen wir als Versicherungsmakler nur unseren Kunden.
Es ist richtig, daß die meisten Rechtsschutzversicherer keinen Versicherungsschutz für geliehene Sachen übernehmen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen!
Verbotene Eigenmacht ist ebenfalls zum Teil ausgeschlossen.
Auch hier kommt es auf den Versicherer und das Bedingungswerk an!
Deshalb ist unabhängige Beratung in Sachen Versicherung
so wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Werner (Für Christoph Mittler)
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Sollte es eine 0815 PH sein, wird nicht reguliert, weil Sie sich nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen richtet. Aber jede gute PH sollte auch „geliehene Sachen“ mitversichert haben.
Falls Sie mal eine benötigen, wenden Sie sich gerne an mich.
Besten Gruß
Jonas Mummenbrauer
Gothaer Versicherung
02921 17421