Liebe/-r Experte/-in,
geht um einen Schaden in der privaten Haftpflicht.
Wir waren seit 1975 in einer privaten Haftpflicht. (Zuletzt Beitragshöhe: 115,00 Euro).
2004 hatte ich während eines Umzugs bei meiner Schwiegertochter einen Schaden von ca. 400,00 Euro verursacht. Ich meldet diesen Schaden bei unserem Versicherungsbetreuer. Er erklärte, daß eine Schadensregulierung unter Angehörigen versicherungsrechlich nicht möglich sei. Da ich die Versicherungsbedinungen nicht vorliegen hatte,nahm ich es so an.
Ich erkundigte mich aber weiter und erfuhr jetzt, daß der Ausschluß nur gilt, wenn die Angehörigen mit in häusliche Gemeinschaft des Versicherungsnehmers leben.
Unser Versicherungssbetreuer ist aber immer noch anderer Ansicht.Er meint, daß beim damaligen Abschluß diese Regelung noch nicht galt.
Kann das sein ? Werden Änderungen nicht automatisch mit übernommen ?
Ich habe den Schaden jetzt im nachhinein direkt der Versicherung gemeldet. Sie hat die Sache bearbeitet unter dem Gesichtspunkt…„Schadenseintritt im Zuge einer Gefälligkeitshandlung“. Aufgrund der verspäteten Anzeigenerstattung besteht jedoch kein Anspruch auf eine Leistung (verständlich). Da ich die Versicherung aus den vorgenannten Gründen gewechselt habe, bekomme ich keinerlei Auskunft mehr über meinen früheren Vertrag.
Ich wäre für jede Information dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
eunde