Liebe/-r Experte/-in,
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen,ich habe folgendes Problem mit meiner privaten Haftpflichtversicherung,ich schildere Ihnen einmal den Schadenshergang.
Als ich vom Sonntag zu Montag bei meiner Schwester auf der Couch übernachtete,passierte mir ein Missgeschick.Da ich nachts immer etwas trinken muß,stellte ich mir eine Flasche Wasser direkt an das Kopfende der Couch.Am nächsten Morgen viel mir auf daß ich die Flasche nicht wieder richtig verschlossen hatte und zu allem Übel auch noch umgeworfen hatte.Dies meldete ich am selben Tag meiner Versicherung.Meine Schwester bekam später dann Post,Sie sollte die Orginalrechnung der beschädigten Sache schicken.Sie rief bei der Versicherung an und teilte mit das Sie diese nicht mehr besitze und der Versicherung einen Kostenvoranschlag zukommen lässt.Kurz darauf kam ein Schreiben,dass Sie Ihr 300 EUR als Abfindungsangebot machen.Darauf lies sich meine Schwester aber nicht ein und wieß auf den Kostenvoranschlag hin.Denn 300 EUR würden ja nicht einmal für neues Laminat reichen.Nun schrieb die Versicherung:smiley:a Sie unser Abfindungsangebot nicht angenommen haben,welches wir naturgemäß ohne Rechts-und Haftungsanerkenntnis unterbreiten,müssen wir auch weiterhin auf Nachweis Ihrer Anspruchsberechtigung sowie Anschaffungsrechnung bestehen.Einstweilen müssen wir eine Regulierung ablehnen.Bitte geben Sie mir einen Rat wie wir uns verhalten sollen,der Schaden ist wirklich erheblich.Kann die Versicherung auf die Rechnung drängen obwohl diese nicht mehr da ist.Ich danke Ihnen für Ihre Antworten.Mit freundlichen Gruß Caro2
Sie sollten der Versicherung mitteilen , a) dass die Rechnung für das Laminat nicht mehr vorhanden ist, Sie aber Zeugen für die Anschaffung benennen können, b) wann es verlegt worden ist und c) anbieten, dass der Schaden gerne besichtigt werdenkann (was aufgrund der relativ geringen Schadenhöhe unwahrscheinlich ist.).
Außerdem Frist setzten und mit Anwalt drohen. Ihre Schwester bekommt den Anwalt von Ihrer Privathaftpflicht sogar bezahlt.
Die Versicherung möchte wahrscheinlich prüfen, wenn das Laminat verlegt worden ist, da die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwertersatz leisten muss, also einen Abzug neu für alt macht. Wenn mann von
einer Lebendauer von 15 Jahren ausgeht, und der Schaden tritt ein, wenn das Laminat 7-8 Jahre alt ist, könnte ca. die Hälfte abgezogen werden.
Mit 300,- kann mann eigentlich schon ne ganze Menge Laminat ausstauschen, rein gefühlmäßig hört sich das Angebot gar nicht so schlecht an.
Kommt natürlich drauf an, wie großflächig der Schaden ist.
Gruß
Chris
Hallo,
das Problem hierbei ist, dass die Versicherung (nicht ganz zu Unrecht) einen Nachweis über die tatsächliche Höhe des Schadens benötigt und auch fordern darf. Ansonsten sind, gerade solch alltäglichen Fällen, dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Wichtig zu beachten ist auch die Tatsache, dass eine Haftpflichtversicherung immer nur zum Zeitwert ersetzt. Soll heißen: NEUES Laminat gibt es ohnehin nicht von der Versicherung, sondern lediglich den Zeitwert des gebrauchten, denn schließlich ist ja auch kein neues Laminat zu schaden gekommen!
Gruß
A. Haid
Zunächst einmal, Haftpflichtschaden bedeutet nie Neuwertschaden - allenfalls Reparaturschaden - aber auch da wird er Zeitwert der Sache geprüft. Zeitwert = Nutzungsdauer zu Lebensdauer. Annahme: Sache hält 10 Jahre, genutzt wurde sie schon 5 Jahre, Zeitwert 50% (etwas vereinfacht). Der Versicherer möchte also in ihrem Fall wissen, wann die Sache angeschafft wurde und mit welchem Preis, dazu ist er berechtigt. Falls kein Beleg vorliegt gibt es nur Pauschalen Ersatz. Also: Überlegen, wo der Laminat gekauft wurde und wann - dann versuchen einen Zweitbeleg zu bekommen. Ebenso nachweisen, wer Anspruchsberechtigter ist. Ihre Schwester als Mieterin/Eigentümerin oder der Hausbesitzer - falls es einen gibt. Dann die KVA für Reparatur besorgen.
Guten Abend Herr Reinert,vielen vielen Dank für Ihre Antwort. Der Laminatfußboden wurde vor ca.2 Jahren von einer Firma verlegt diese jedoch ist insolvent gegangen sonst wäre eine Kopie der Rechnung evtl.möglich gewesen.Die damalige Verlegung belief sich auf ca.1200 EUR.Meine Schwester hatte der Versicherung schon 2 mal angeboten einen Sachverständigen zu beauftragen der den Wert des defekten Fußbodens schätzt.Nun ist es wahrscheinlich bei dem Laminatfußboden so dass er komplett neu verlegt werden müßte laut Aussage von der Malerfirma, weil dieser auch noch verleimt wurde.Der Kostenvoranschlag belief sich auf über 1000 EUR weil es ja eine Firma machen soll.Die Fläche die repariert werden müsste wäre 40qm. Mit Anwalt hatte Sie schon im letzten Schreiben gedroht aber die Versicherung ging gar nicht darauf ein .Meine Schwester hat eine Rechtsschutzvers.sollte Sie diese jetzt nutzen ?
Vielen Dank nochmal
Gruß Caro2
Guten Abend Herr Hoffmann,erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.Der Fußboden wurde vor ca.2 Jahren verlegt dies geschah ebenfalls durch eine Firma ( Verlegung ca.1200 EUR ) die leider in die Insolvenz gegangen ist.Also wäre eine Kopie der Rechnung wahrscheinlich ausgeschlossen,dumm gelaufen.Anspruchsberechtigter ist meine Schwester selbst,da es Ihr eigenes Haus ist.Also wie könnte man sich einigen wenn eine Rechnung nicht einbringbar ist.Dies wurde der Versicherung auch mitgeteilt.Ebenso fragte meine Schwester ob Sie nicht einen Gutachter schicken könnten der den Wert festlegt.Wie sollen wir uns verhalten Sie hat eine Rechtsschutz sollte Sie diese jetzt nutzen ?Ich möchte Ihnen nochmals für Ihre Antworten danken.
Gruß Caro2
Guten Abend Herr Haid,vielen Dank dass Sie meine Frage so schnell beantworten konnten.Ich möchte auf keinen Fall dass es den Anschein hat es wäre evtl.Betrug ich habe die Versicherung schon seit guten 12 Jahren und in dieser Zeit hatte ich einen kleinen Schaden von 80 EUR. Aber ich weiß wie Sie dass meinen in der heutigen Zeit, ist dies, so wie man häufig hört üblich, leider.Nun der Fußboden ist ca. 2 Jahre alt die damalige Firma die den Auftrag hatte,ging in die Insolvenz also eine Kopie der Rechnung auch nicht möglich.Also was würden Sie raten, ist es dann ausgeschlossen das die Versicherung nach Kostenvoranschlag auszahlt und meine Schwester mit dem Schaden leben muß,denn selbst kann Sie den Schaden nicht wieder herstellen,oder muß ich dafür aufkommen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Gruß Caro2
Nichts zu danken!
Ausgeschlossen ist es nicht, dass die Versicherung zahlt. Das hängt aber allein vom Sachbearbeiter ab.
Daher lässt es sich von meiner Seite in Unkenntnis der meisten Fakten auch nicht feststellen, was am besten zu tun wäre, um ein Maximum an Leistung zu erhalten. Bei Bodenbelag ist es ohnehin immer schwierig, da es auch um bie Beurteilung geht, ob nur ein Teil oder gleich der ganze Belag ausgetauscht werden muss.
Zugegebener Maßen wird auch die Versicherung versuchen, es bei den angebotenen 300 Euro zu belassen. Das wäre eine Bagatelle und damit vom Tisch, ohne viel Arbeit zu machen. Zudem verfügen Versicherer über hinlängliche Erfahrung mit solchen Schäden und können so die Höhe und auch die Erfolgsaussichten eines Streits mit dem Versicherungsnehmer viel besser abschätzen als man selbst. Daher macht es bei zu geringen Beweismöglichkeiten (ein reiner Kostenvoranschlag ist nicht viel Wert, den könnte man sich von einem Bekannten auch über eine noch größere Summe ausstellen lassen) oft nicht viel Sinn, sich mit seiner Versicherung zu streiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass man hier den Kürzeren zieht ist leider recht hoch.
Eine Prognose ist also relativ schwierig für mich. Aber vergessen Sie bitte den Fakt der Zeitwertentschädigung in den weiteren Verhandlungen mit der Versicherung nicht. Womöglich sind die 300 Euro das beste Ergebnis, das erzielbar ist?!
Guten Abend Herr Haid,vielen Dank dass Sie meine Frage so schnell beantworten konnten.Ich möchte auf keinen Fall dass es den Anschein hat es wäre evtl.Betrug ich habe die Versicherung schon seit guten 12 Jahren und in dieser Zeit hatte ich einen kleinen Schaden von 80 EUR. Aber ich weiß wie Sie dass meinen in der heutigen Zeit, ist dies, so wie man häufig hört üblich, leider.Nun der Fußboden ist ca. 2 Jahre alt die damalige Firma die den Auftrag hatte,ging in die Insolvenz also eine Kopie der Rechnung auch nicht möglich.Also was würden Sie raten, ist es dann ausgeschlossen das die Versicherung nach Kostenvoranschlag auszahlt und meine Schwester mit dem Schaden leben muß,denn selbst kann Sie den Schaden nicht wieder herstellen,oder muß ich dafür aufkommen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Gruß Caro2
Hallo Caro,
grundsätzlich steht die Haftpflichtversicherung für Ansprüche privatrechtlichen Inhaltes ein. Dies tut sie hier auch.
Es handelt sich hier also nicht um ein Versicherungsthema, sondern vielmehr um Schadenersatzrecht.
Nach den gesetzlichen Regelungen sind Sie verpflichtet den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schadenverursachende Ereignis bestehen würde.
Den Nachweis für die Schadenhöhe liegt grundsätzlich bei dem Geschädigten - hier bei Ihrer Schwester.
Im Klartext heißt das: Sie haben einen Laminatboden beschädigt, der bereits ?? Jahre alt war. Dies weist Ihre Schwester am Besten durch Vorlage der damaligen Rechnung nach. Deshalb wurde diese angefordert.
Ihre Schwester kann bei der Unternehmung, bei der damals der Laminatboden gekauft bzw. verlegt wurde nochmals um eine Kopie der Rechnung bitte. Das Unternehmen ist verpflichtet die Rechnungsunterlagen mind. 10 Jahre aufzubewahren. Dann hätte man ja die Rechnung…
Oder Ihre Schwester bespricht sich mit der Versicherung bzgl. der weiteren Vorgehensweise. Evtl. schicken diese ja einen Gutachter, der sich das vor Ort ansieht und den Schaden feststellt.
Wie gesagt: Maßgeblich ist der Zeitwert des Bodens - nicht Neuwert!!!
Hoffe das hilft schon mal.
Viele Grüße
Nancy
Hallo, ich würde die Rechtsschutzversicherung fragen, ob sie einen Rechtsanwalt in dieser Sache übernimmt. Es scheint als hätten sie einen lustlosen Haftpflichtversicherer, der versucht es auf die harte Tour, also sollten sie gegenhalten.