Haftpflichtversicherung

Liebe Experten,

am Wochenende habe ich den Schlüssel zu meiner
Mietwohnung (Haustür und Wohnungstür)verloren und ich
musste den Schlüsseldienst rufen. Der hat für das Öffnen
der Tür 250 Euro verlangt, er gab mir allerdings den
Tipp, dass ein Schlüsselverlust oftmals in der
Versicherung abgedeckt ist. Ich habe jetzt bei meiner
Versicherung geschaut und hier steht:
Schlüsselrisiko
fremde private Schlüssel
bis 30.000 €, 50 € SB
Auf einer anderen Seite in einem Erfahrungsbericht über
die Versicherung steht: Schlüsselrisiko (privat):
Wenn man Schlüssel der Zentral-Schließ-Anlage der Haus-
oder Wohnungstür verliert und deswegen das Schloss bzw.
die Schließanlage ausgetauscht werden muss, dann ist der
Schaden bis zu einer Höchstersatzleistung von 500 Euro
abgesichert.
Allerdings musste das Schloss nicht ausgetauscht werden.

Zahlt die Haftpflicht in diesem Fall?

Vielen Dank und Grüße

Hallo,

in aller Regel deckt das Schlüsselrisiko innerhalb der Haftpflichtversicherung das Risiko ab, wenn wegen dem Verlust eines Schlüssels die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss.

Da dies nicht der Fall ist…

Ich würde aber empfehlen, den Schaden dem Versicherer zu melden. Mehr als Ablehnen kann er es nicht. Und dann wissen Sie es 100%ig…

Viele Grüße
Nancy

Hallo und guten Tag!

Korrekt ist, daß es Versicherer gibt, die den privaten Schlüsselverlust bezahlen, sprich den daraus resultierenden, möglicherweise notwendigen Austausch einer Schließanlage.

Wenn, wie in Ihrem Fall, lediglich die Türe geöffnet werden mußte und das Problem mit einem Nachschlüssel, bzw. einem neu nachzumachenden Schlüssel behoben ist, dann hat dies nichts mit dem bedingungsgemäßen Austausch einer Schließanlage zu tun.

Insofern sehe ich da eher schwarz für sie.

Fraglich ist und das wäre vielleicht mal interessant grundsätzlich zu klären, WANN denn der Austausch einer Schließanlage als notwendig zu erachten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

Hallo und guten Tag,

also die Frage kann man mit ja und nein beantworten. Es kommt einfach auf den genauen Wortlaut der Bedingungen an und vor allem welche Bedingungen liegen dem Vertrag denn zugrund?
Aber um es vereinfacht auszudrücken, wenn die Versicherung zahlt, dann nur den Schlüsselersatz, nicht das Überteuerte Öffnen der Tür! Das sind zwar so genannte „Folgekosten“, die aber wiederum nicht zur Schadenersatzpflicht des Versicherers gehören. Insofern wird der Haftpflichtversicherer die Regulierung ablehnen. Er wird die Ablehnung damit begründen dass nicht das Öffnen der Tür versichert ist, sondern eben der Schlüsselverlust, und damit der Ersatz eines Schlüssels, bzw. einer Schließanlage wenn es denn ganz dick kommt.

Bedauere keine günstigere Auskunft gegen zu können, trotzdem einen schönen Start in die neue Woche,

mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler
Hellegrund 28
31195 Lamspringe / Niedersachsen
Tel. 05183 – 2187
Fax: 05183 – 5463
e-Mail: [email protected]
http://www.versicherungen-check-24.de/

Hallo,

es ist ja lediglich das Risiko des Schlüsselverlustes von FREMDEN Schlüsseln
abgedeckt!
Eine Haftflicht zahlt grds bloß wenn der Schaden nicht den Versicherungsnehmer
selbst betrifft!
Das was in dem Erfahrungsbericht steht, müsste die Hausratversicherung
betreffen! Die zahlt evtl bei so einem Fall, unter der Voraussetzung, dass dieses
Risiko extra eingeschlossen wurde!