Liebe/-r Experte/-in,
ich habe durch den fehlerhaften Aufbau eines neues Bettes einen erheblichen Schaden am Parkett der von mir gemieteten Wohnung erzeugt.
Frage jetzt dazu. Ich habe im Rahmen meiner privaten Haftpfichtversicherung auch eine sog. Miethaftpflichtversicherung, hoffe also, das diese den Schaden reguliert.
Meine Frage: Soll ich den Schaden jetzt anzeigen, oder erst bei Auszug aus der Wohnung (wenn er dann auch erst repariert weden soll)…und…soll ich bei der Schadensmeldung irgendetwas (besonderes) beachten. - Also etwas, was ich besonders (oder eben auch nicht) hervorheben sollte ?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise dazu und viele Grüße,
Marc
Hallo Marc,
sofern in Ihrer Privathaftpflicht der Baustein „Mietsachschäden“ tatsächlich enthalten ist, sollte das alles kein Problem sein! Da können Sie getrost den Hergang schildern, wie er sich zugetragen hat.
Allerdings sollten Sie dies sofort tun, denn genau das ist nach den allgemeinen Vertragsbedingungen Ihre Pflicht. Insofern bitte keinesfalls bis zum Auszug warten und auch nicht erst, wenn der Schaden ggf. schon behoben ist. Dann kann die Versicherung es nicht mehr nachvollziehen und darf zu Recht die Leistung verweigern!!
Toi toi und Gruß aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Hallo Alex,
danke für den superschnellen Hinweis.
Noch eine kurze Nachfrage: Mein Ziel wäre folgendes…da habe ich mich eben wohl etwas schlecht ausgedrückt. Der Schaden ist jetzt da und unter dem Bett, also für mich nicht sichtbar (und nicht störend)…sprich ich würde den erst bei Auszug reparieren lassen wollen, d.h. müsste ich durch eine jetzt vorzunehmende Schadensmeldung diesen Schaden dann sofort reparieren ?
Danke noch einmal für einen kurzen Satz dazu und viele Grüße,
Marc
In den Bedingungen steht i. d. R. so ein Satz:
Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben wurden.
Natürlich kann man einen Schaden erst anzeigen, wenn man davon Kenntnis erlangt hat!! Vorher kann man auch nicht in Verzug geraten.
…mehr sag ich nicht. 
Gruß nochmal.
Alexander Haid
Versicherungsmkaler
Guten Morgen Marc,
ja die Mietsachschadendeckung übernimmt den Schaden!
Der Eigentümer des Parketts ist der Vermieter, daher sollte er jetzt informiert werden und auch Deine Versicherung. Wann dann der Schaden repariert wird, wird dann gemeinsam entschieden.
Bleibe bei der Wahrheit und alles ist gut!
fairen Gruss
pe sturm
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe durch den fehlerhaften Aufbau eines neues
Bettes
einen erheblichen Schaden am Parkett der von mir
gemieteten
Wohnung erzeugt.
Frage jetzt dazu. Ich habe im Rahmen meiner privaten
Haftpfichtversicherung auch eine sog.
Miethaftpflichtversicherung, hoffe also, das diese den
Schaden
reguliert.
Meine Frage: Soll ich den Schaden jetzt anzeigen, oder
erst
bei Auszug aus der Wohnung (wenn er dann auch erst
repariert
weden soll)…und…soll ich bei der Schadensmeldung
irgendetwas (besonderes) beachten. - Also etwas, was
ich
besonders (oder eben auch nicht) hervorheben sollte ?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise dazu und viele
Grüße,
Marc
Hallo!
Da stoßen Theorie und Praxis aufeinander!
Theoretisch sollte der Schaden natürlich sofort
gemeldet werden! Wenn das Bett ja jetzt auch
entsprechend umgebaut wurde, dient die Begründung des
Schadens ja auch bei Auszug nicht mehr.
Sonst wäre es ggfs. nicht unebedingt ungeschickt
gewesen abzuwarten und zu sehen, was bis zum
endgültigen Auszug noch so anfällt.
Vielen Dankd für die gute Information !!
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