Liebe/-r Experte/-in
ich half einem Bekannten beim Frühjahrsputz.
Als ich beim öffnen eines Fensters Durchzug verursachte, schlug eine Zimmertür zu und die Scheibe der Tür ging zu Bruch.
Muss meine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen ?
Vielen Dank
Hans-Jürgen