Haftpflichtversicherung

Liebe/-r Experte/-in

ich half einem Bekannten beim Frühjahrsputz.
Als ich beim öffnen eines Fensters Durchzug verursachte, schlug eine Zimmertür zu und die Scheibe der Tür ging zu Bruch.

Muss meine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen ?

Vielen Dank
Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,

nur dann, wenn die Haftpfl. die Rubrik „Gefälligkeitsschaden“ beinhaltet.

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de

nur dann, wenn die Haftpfl. die Rubrik „Gefälligkeitsschaden“
beinhaltet.

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de

Vielen Dank,

hat mir sehr geholfen.

Gruß
Hans-Jürgen