Liebe/-r Experte/-in,
heute quält mich folgendes problem:
meine töchter sind zur klassenfahrt gefahren. auf der hinfahrt fiel der fotoapparat von der bahnsitzbank auf die erde (auf eine dort liegende jacke). das mädchen, welches den apparat runterriss, nahm die füße von der gegenüberliegenden bahnsitzbank und wollte den apparat aufheben. dabei trat sie auf den fotoapparat. nach zig entschuldigungen bei meinen kindern, der lehrerin und (nach rückkehr von der klassenfahrt bei mir - und beteuerungen, es sei ausversehen passiert), streitet die mutter nun alles ab und will den schaden nicht ihrer versicherung melden. ihre tochter ist nur gegen den fotoapparat gekommen, mehr jedoch nicht. und runtergeworfen soll eine meiner töchter ihn haben. außerdem hat ihr ihr versicherungsvertreter erklärt, das sei kein haftpflichtschaden. ich bin nun ziemlich enttäuscht, außer meinen kindern und dem mädchen war niemand weiter in dem bahnabteil. habe ich nun irgendeine möglichkeit, doch noch den NICHT von meinen kindern kaputt gemachten fotoapparat ersetzt zu bekommen? ich selbst habe zwar eine haftpflichtversicherung, aber bei einem schaden, den andere anrichten, greift diese doch bestimmt nicht - oder? da ich ernsthaft nicht weiter weiss und heute sogar von der mutter des mädchens verbal angegriffen wurde, bitte ich dringend um hilfe. (ich hatte einen freundlichen brief an die mutter (mit schilderung des schadensherganges und der bitte um schadensregulierung geschrieben und keine antwort erhalten, war daraufhin heute persönlich dort und habe mich nur erkundigt, ob der brief angekommen sei - zunächst wollte die mutter nicht mit mir reden und dann griff sie mich verbal an.)herzlichen dank für ihre mühe, ein schönes wochenende wünscht kerstin
hallo Kerstin,
die Schädigerin hat nach dem Gesetz (BGB § 823) für den Schaden aufzukommen, ob ihr das passt oder nicht. Wenn sie weiter stur bleibt, empfehle ich, einen Mahnbescheid zu schicken. Sie können mir gern Ihre Tel.nr. geben, dann erläutere ich die Vorgehensweise, die ich für sinnvoll halte.
MfG
Dr.Schamberger
Guten Tag!
Zunächst einmal wird es ja wohl Zeugen geben, die den Schadenhergang miterlebt haben.
Insofern sollte die Frage, ob oder nicht nun ja beantwortbar sein.
Wenn sich allerdings die Gegenseite hartnäckig weigert, die Schadenersatzansprüche anzuerkennen, bleibt nichts anderes übrig, als sie zu verklagen.
Setzen Sie sich am besten, falls vorhanden, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung.
Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich Ihnen den kostengünstigen Abschluß des reinen Beratungsrechtsschutzes der DAS.
Kostet knapp über 4 Euro monatlich und sie können deren Hotline nutzen.
Die Haftpflichtversicherung der Gegnerin übernimmt nicht nur die Befriedigung berechtigter, sondern auch die Abwehr vermeintlich unbegründeter Ansprüche.
D.h., die Gegenseite soll sich weniger ereifern und einfach den Schaden ihrer Haftpflicht melden, gerne auch mit ihrer Version der Darstellung!
Dann können Sie sich mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung (Vorsicht: Streitwert mindestens 300 Euro) mit dieser streiten.
Übrigens gibt es sehr wohl Haftpflichtversicherer, die eine sogenannte Forderungsausfalldeckung anbieten, allerdings nur in den Fällen wo weder von der Gegenseite was zu holen ist, noch diese über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Der Abschluß ist durchaus sinnvoll!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler
lieber herr mittler, ich danke ihnen für die sehr schnelle und umfassende antwort - hilft mir wirklich weiter (rechtsschutz wird nicht greifen, ist ein schadensfall in höhe von 249,00 euro). ein schönes wochenende wünscht kerstin
lieber herr dr. schamberger,
meine telefonnummer ist 03301/525700.
von einem mahnbescheid weiß ich nur, diesen bei gericht austellen zu lassen.
herzlichen dank für ihre schnelle antwort,
liebe grüße, kerstin
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Hallo Kerstin,
wenn das Kind das den Schaden verursacht hat, im sogenannten „deliktfähigen Alter“ ist, also über sieben Jahre dann ist es eine Sache für die Haftpflichtversicherung.
in diesem Fall, der ja wohl eindeutig klar ist und bei dem auch noch Zeugen des Vorfalls (unverzügliche Meldung an die Lehrerin) benannt werden können, würde ich nicht lange fackeln und sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Die Mutter des Kindes das den Schaden verursacht hat, ist verpflichtet diesen unverzüglich ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Ansonsten kann sie den Versicherungsschutz verlieren. Aber es kann auch sein dass sie überhaupt keine Haftpflichtversicherung hat und Kosten auf sich selbst zukommen sieht.
Wie dem auch sein, nicht lange debattieren, sondern handeln. Die Anwaltskosten sind dann nämlich auch von der Gegenseite zu tragen.
Viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
Heydeck & Partner
- Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
Hellegrund 28
31195 Lamspringe - Niedersachsen -
Tel.: 05183 - 2187
Fax: 05183 - 5463
E-Mail: [email protected]
www.versicherungen-check-24.de
Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie und Handelskammer Hannover,
Schiffgraben 49, 30175 Hannover
Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95
Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
lieber herr heydeck, haben sie herzlichen dank für die schnelle antwort. sie haben mir sehr geholfen. ein schönes restwochenende wünscht kerstin
Haftpflichtversicherung-Fotoapparat
hallo Kerstin,
Ihre Verzweiflung in dieser Sache kann ich verstehen.
Die Problematik liegt darin, dass nach der Gesetzeslage der Geschädigte, also Sie, beweisen müssen, dass der Schädiger schuld und somit haftbar ist.
Ohne Zeugen ist dies natürlich häufig sehr schwer. Die Tatsache, dass Ihre beiden Töchter Zeugen sind macht dies wegen der familiären Verbindung nicht leichter.
Die erwähnte Aussage des Versicherungsvertreters ist meiner Meinung nach falsch, es handelt sich, so wie Sie den Fall schildern, selbstverständlich um einen Haftpflichtschaden.
Allerdings sind hierbei noch zwei Punkte zu beachten:
- ein Mitverschulden Ihrer Töchter, weil ein Fotoapparat grundsätzlich nichts auf einem Sitz verloren hat (zur Höhe des Anteils des Mitverschuldens kann ich keine Aussage machen),
- Ihr Anspruch besteht (nach Gesetz) nur in Höhe des Zeitwerts des Fotoapparats.
{Wenn es sich also um ein älteres Model handelt, ist zu überlegen, ob sich der Streit überhaupt lohnt).
Tut mit leid, dass ich Ihnen hier nichts positiveres mitteilen kann.
Aber ich habe noch einen Tipp:
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung in der die Töchter mitversichert sind?
Wenn dort Schadenersatzrechtsschutz versichert ist, kann sich ein Besuch bei einem Anwalt lohnen (manchmal reicht ein Brief von einem Anwalt schon aus). Allerdings ist zu beachten, dass in Rechtsschutzversicherungen häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart ist (vielleicht kennen Sie ja auch einen Rechtsanwalt persönlich).
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich einfach
Jürgen Glaser
lieber herr Glaser,
haben sie vielen dank für die schnelle antwort. sie haben mir sehr geholfen. einen schönen sonntag wünscht herzlich kerstin
Hallo Kerstin,
das ist eine sehr ärgerliche Geschichte. Zwanghaft kann man hier allerdings wenig tun, da man sich nicht direkt an die Haftpflicht des Verursachers wenden kann. Und die eigene Haftpflicht, die kann ich solchen Fällen zwar durchaus greifen, allerdings ist der Schaden zu gering. Sowas geht meist erst ab 1.500 €.
Die Frage, ob der Wert der Kamera bzw. der Schaden ein anwaltliches Vorgehen rechtfertigt ist denke ich leicht beantwortbar.
Insofern würde ich das unter „schlechte Erfahrung“ ablegen, es sei denn, Sie haben so viel Durchaltevermögen und setzen auf evtl. Zeugenaussagen bzgl. der Entschuldigungen des Kindes. Könnte aber selbst dann eine zähe, langwierige Angelegenheit werden. Hatte ich selbst bei einer meiner Kundinnen auch schon einmal. Hat wirklich keinen Spaß gemacht, weder ihr noch mir als Berater.
Beste Grüße aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmakler
lieber herr haid,
ich danke ihnen herzlich für die schnelle antwort, welche mir sehr geholfen hat. ich wünsche ihnen noch einen schönen restsonntag. herzliche grüße, kerstin
…jederzeit gern wieder, auch wenn es nicht sehr positiv war!
Vielen Dank für den netten Wunsch, gebe ich gerne zurück.
Bis zum nächsten Mal.
Alexander Haid
Versicherungsmakler
lieber herr haid,
ich danke ihnen herzlich für die schnelle antwort, welche mir
sehr geholfen hat. ich wünsche ihnen noch einen schönen
restsonntag. herzliche grüße, kerstin
Guten Morgen Kerstin,
schade, dass sich die Mutter verweigert und ihr Versicherungvertreter keine Ahnung hat, aber dafür gibt es eine Stelle bei der Versicherungswirtschaft (siehe unten). Sofern Sie den Namen der Vers-Gesellschaft kennen sollten, wäre dies von Vorteil.
Bei wem haben Sie Ihre Versicherungen abgeschlossen? Bei einem Makler? Dann kann der Ihnen auch weiterhelfen!
toi toi toi
pe sturm
Der Ombudsmann für Versicherungen
ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
Haben Sie eine Meinungsverschiedenheit mit einem Versicherungsunternehmen? Dann können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Er überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer.
Auf unserer Homepage erfahren Sie, wie Sie sich beschweren können.
Sie können sich aber auch darüber informieren, wie der Ombudsmann in einzelnen Fällen entschieden hat, wie die Presse über den Ombudsmann berichtet und über vieles mehr.
lieber herr sturm, vielen dank für ihren tipp, werde diesen sofort berücksichtigen. eine schöne woche wünscht herzlich kerstin
Hallo,
Ich denke dies ist in erster Linie ein zwischenmenschliches Problem.
Natürlich können Sie die Mutter nicht zwingen Ihnen die Daten der Haftpflichtversicherung herauszugeben, was aus meiner Sicht unverständlich ist, denn die Dame hätte dadurch ja keine Nachteile.
Dadurch, dass Ihre Kinder beide sagen, dass dieses andere Mädchen versehentlich Fotoapparat beschädigt hat, gehe ich davon aus, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht und auch ausreichend nachgewiesen ist. Aufgrund der mangelnden Kooperation würde dann nur noch der Klageweg zielführend sein. Hier müssten Sie prüfen, ob Sie den gehen wollen. Das Kostenrisiko hier ist da auch auf Ihrer Seite.
Was angeblich der Versicherungsvertreter sagt, dass es sich bei dem geschilderten Schaden nicht um einen Haftpflichtschaden handelt, ist für mich derzeit auch nicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht müsste der Schaden grundsätzlich im Rahmen einer standardmäßigen Haftpflichtversicherung mitversichert sein.
Vielleicht fragen Sie mal in der Schule, ob nicht auch über die Schule eine solche Versicherung besteht, über die man den Schaden abwickeln könnte. - Wenn nein, dass bliebe wirklich nur der Klageweg bei der anderen Familie.
Viele Grüße
Nancy
Liebe Kerstin,
ich war in der vergangenen Woche krank und habe deine Anfrage daher erst heute gelesen. Falls du noch Infos brauchst, kannst du mich gerne noch einmal kontaktieren. Viele Grüße, Barbara
liebe barbara - wäre toll, wenn du deine meinung dazu äußern würdest - habe zwar viele tipps erhalten, jedoch kann einer zusätzlich nicht schaden, herzlichen dank und weiterhin gute besserung
Hallo Kerstin,
wenn die Mitschülerin deiner Töchter den Fotoapparat fahrlässig kaputt gemacht hat, dann ist sie laut BGB zum Schadenersatz verpflichtet (sofern sie nicht noch zu jung und damit deliktunfähig ist - das vermute ich aufgrund der Klassenfahrt aber nicht…). Ob die Versicherung den Schaden übernimmt, ist dabei zunächst einmal für dich gar nicht entscheidend. Du hast Anspruch auf Schadenersatz. Das Verhalten der Mutter macht die Sache natürlich komplizierter. Besteht denn nicht die Möglichkeit, dass auch die Lehrerin sich einschaltet? Immerhin hatte sie zu diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht. Ansonsten hast du wahrscheinlich keine andere Möglichkeit, als mit Hilfe eines Rechtsanwaltes deine Ansprüche durchzusetzen, falls der Wert des Fotoapparates den Aufwand lohnt. Ich wünsche dir viel Erfolg, viele Grüße, Barbara
liebe barbara - hab vielen dank für deine mühe. habe bereits einen einschreibebrief an die mutter geschickt und werde (sicherlich keine antwort darauf erhalten und auch keine meldung an die versicherung) anschließend einen mahnbescheid bei gericht beantragen - zeugen sind ja vorhanden (meldung der kinder bei der lehrerin mit schadensdarstellung und tausendfacher entschuldigung bei mir usw. vielleicht wird sie ja doch noch normal, letzter versuch meinerseits, die sache gütlich zu regeln. vielen dank und eine schöne woche wünscht herzlich kerstin
Hallo auch!
Es ist erstmal richtig, dass die Haftpflichtversicherung für einen selbst nur die Schäden übernimmt, die man auch selbst angerichtet hat (nicht vorsätzlich versteht sich).
Wenn hier gemäß BGB von einem Haftpflichtschaden ausgegangen werden muss, muss erstmal erörtert werden, wer haftet. Die Kinder sind auf Klassenfahrt gewesen. Haftung hat hier dann also die entsprechende Lehrkraft.
Wenn nun die Lehrkraft haftbar gemacht werden soll, und der Anspruch an diese gestellt wird, wird geprüft, ob die Lehrkraft ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist dies nicht der Fall, besteht gemäß Gesetz auch kein Anspruch auf Entschädigung (vgl. §823 ff BGB).
Die Eltern des verursachenden Kindes können dem Grunde nach nur in die Haftung genommen werden, wenn das verursachende Kind die „erforderliche Einsicht“ hatte, dass es hier zu einem Schaden hätte kommen müssen, will sagen, bei einem 12 jährigen Kind kann man erwarten, dass dieses bei einem heruntergefallenen Fotoapparat erstmal nachsieht, wo es die Füsse auf den Fußboden stellt. Dann können die Eltern ggf. haftbar gemacht werden.
Jetzt muss man zusätzlich wissen, dass die Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert einer Sache entschädigt. Wenn ich jetzt von einer handelsüblichen Digitalkamera ausgehe, die ca. 150 Euro im Durchschnitt kostet, und die jetzt gebraucht ist (im Durschschnitt mindestens immer ca. ein Jahr alt aus meiner Erfahrung heraus), so geht es hier um eine Entschädigungssumme von ca. 75 bis 100 Euro, evtl. auch weniger.
Hoffe, dass hilft ein wenig weiter.
Gruß
Chris