Haftpflichtversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bezüglich der HaftpflichtversicherungSchlüssel war weg und Tür musste von Außen aufgebrochen werden). Nun ist der Rahmen beschädigt (Schloss, Halterung rausgebrochen und Holz am Rahmen abgesplittert). Ich habe gesagt wir sollten das alles über die Haftpflicht laufen lassen aber er meint das wäre wahrscheinlich Betrug, da er die Tür ja „extra“ aufgebrochen hat.
Meine Frage ist nun ob wir den Schaden der Versicherung melden sollten oder es selbst bezahlen sollen…

Danke im Voraus und schönen Gruß
Mia F.

Hallo!

Ob das versichert ist, oder Versicherungsbetrug, hängt ganz von Ihrem Versicherungsvertrag ab!
Es gibt Gesellschaften die das Risiko Schlüsselverlust von Mietwohnungen mitversichern. Andere tun das widerum nicht (Vermutlich die Mehrheit!)!
Wenn Sie beim Abschluß was richtig gemacht haben, hätten Sie den Schlüsseldienst rufen können. Ansonsten ist das Risiko eben nicht versichert und es wäre an der Zeit sich richtig zu informieren.

Gruß
Christoph Mittler

Guten Abend Mia,

nach der Schilderung, kann ich kein Urteil, keinen Tipp abgeben! Welche Tür, Schlüssel weg - was heisst dass - was ist extra???

Zuviel Verworrenes!

sorry
pe sturm

Hallo,

leider kann ich mit der Anfrage nicht richtig was anfangen.

Welche Tür musste aufgebrochen werden?
Wem gehörte diese Tür?
Wer hat den Schlüssel verloren?
Wer hat die Tür aufgebrochen?

Nach Vorliegen dieser weiteren Informationen, kann eine grundsätzliche Einschätzung vorgenommen werden.

Viele Grüße
Nancy

Hallo Mia,

m.E.n. liegt hier Vorsatz zugrunde und dies ist leider nicht versichert (versicherbar).

Hättest du einen Schlüsseldienst (ich gehe nach der Schilderung davon aus, das die Tür nicht professionell von einem Schlüsseldienst geöffnet wurde) gerufen und wären in deiner Haftpflicht Schlüsselschäden versichert, so hättest du zumindest den Schlüsselschaden ersetzt bekommen. Die defekte Tür m.E.n. nicht, aber die wäre vermutlich dann auch nicht beschädigt.

Gruß Jochen

Entschuldigen Sie, ich habe durch die anderen Experten gesehen, dass meine Nachricht wohl unvollständig angekommen ist. Es handelt sich um die Badezimmertür…Ist dann der Sachverhalt noch derselbe?

Danke für Ihre Mühe
Mia F.

Entschuldigen Sie, ich habe nicht gemerkt, dass meine Nachricht wohl unvollständig angekommen ist. Also nichmal: Es handelt sich um die Badezimmertür, welche ich abgeschlossen hatte, da ich etwas verstecken wollte… Habe den Schlüssel verloren und wir mussten die Tür „absichtlich“ aufbrechen. Wissen Sie ob unter diesen Umständen die Versicherung zahlen würde? Oder ist es besser zu sagen es sei aus Versehen passiert?
Lieben Gruß
Mia F.

Entschuldigen Sie, ich habe nicht gemerkt, dass meine Nachricht wohl unvollständig angekommen ist. Also nichmal: Es handelt sich um die BadezimmNachricht wohl unvollständig angekommen ist. Also nichmal: Es handelt sich um die Badezimmertür, welche ich abgeschlossen hatte, da ich etwas verstecken wollte… Habe den Schlüssel verloren und wir mussten die Tür „absichtlich“ aufbrechen. Wissen Sie ob unter diesen Umständen die Versicherung zahlen würde? Oder ist es besser zu sagen es sei aus Versehen passiert?
Lieben Gruß
Mia F.

Hallo!
Na also, ich wäre erst mal in den Baumarkt gedackelt und hätte mir auf Verdacht 20 Schlüssel gekauft und sie alle der Reihe nach ausprobiert!

Die restlichen 19 hätte ich dann zurück gebracht!

…aber da muß man halt drauf kommen! Es gibt nämlich nicht so viele verschiedene Zimmertürschlüssel!

Der Sachverhalt selbst wird dadurch nicht wesentlich verändert!

Hallo,

hier wird keine Deckung über die Haftpflichtversicherung geboten, da die Tür absichtlich aufgebrochen bzw. beschädigt wurde.

Grundsätzlich stellt das Machen von falsche Angaben in einer Schadenmeldung zur Erlangung von Versicherungsleistungen, den Straftatbestand des Betruges dar. Sie würden sich also strafbar machen.

Viele Grüße
Nancy

Auf gar keinen Fall lügen!

Immer schön bei der Wahrheit bleiben. Den Fall so schildern, wie er eingetreten ist.
Klassische Schlüsselschäden beziehen sich auf Wohnungstüren oder Berufliche Schlüssel, daher bietet sich hier die Mietsachschadendeckung an, aber von so einem Fall habe ich bislang nicht gehört.
Schriftliche Anfrage stellen und bei Ablehnung ganz klar drauf bestehen, dass die Begründung schriftlich erfolgt mit Stellenangabe juristischer Urteile.

Ja, Sie haben vorsätzlich die Tür aufgebrochen!

warum eigentlich?

Um das Schloss zu wechseln?

Ein Profi hätte wahrscheinlich nicht soviel kaputt gemacht!?

es bleibt ein merkwürdiger Fall!

pe sturm

Hallo mia719,
komme leider erst heute dazu, Ihre Anfrage zu lesen. Ist sie noch aktuell, oder zwischenzeitlich erledigt?
Viele Grüße
Jürgen Glaser