Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage bezüglich der HaftpflichtversicherungSchlüssel war weg und Tür musste von Außen aufgebrochen werden). Nun ist der Rahmen beschädigt (Schloss, Halterung rausgebrochen und Holz am Rahmen abgesplittert). Ich habe gesagt wir sollten das alles über die Haftpflicht laufen lassen aber er meint das wäre wahrscheinlich Betrug, da er die Tür ja „extra“ aufgebrochen hat.
Meine Frage ist nun ob wir den Schaden der Versicherung melden sollten oder es selbst bezahlen sollen…
Ob das versichert ist, oder Versicherungsbetrug, hängt ganz von Ihrem Versicherungsvertrag ab!
Es gibt Gesellschaften die das Risiko Schlüsselverlust von Mietwohnungen mitversichern. Andere tun das widerum nicht (Vermutlich die Mehrheit!)!
Wenn Sie beim Abschluß was richtig gemacht haben, hätten Sie den Schlüsseldienst rufen können. Ansonsten ist das Risiko eben nicht versichert und es wäre an der Zeit sich richtig zu informieren.
m.E.n. liegt hier Vorsatz zugrunde und dies ist leider nicht versichert (versicherbar).
Hättest du einen Schlüsseldienst (ich gehe nach der Schilderung davon aus, das die Tür nicht professionell von einem Schlüsseldienst geöffnet wurde) gerufen und wären in deiner Haftpflicht Schlüsselschäden versichert, so hättest du zumindest den Schlüsselschaden ersetzt bekommen. Die defekte Tür m.E.n. nicht, aber die wäre vermutlich dann auch nicht beschädigt.
Entschuldigen Sie, ich habe durch die anderen Experten gesehen, dass meine Nachricht wohl unvollständig angekommen ist. Es handelt sich um die Badezimmertür…Ist dann der Sachverhalt noch derselbe?
Entschuldigen Sie, ich habe nicht gemerkt, dass meine Nachricht wohl unvollständig angekommen ist. Also nichmal: Es handelt sich um die Badezimmertür, welche ich abgeschlossen hatte, da ich etwas verstecken wollte… Habe den Schlüssel verloren und wir mussten die Tür „absichtlich“ aufbrechen. Wissen Sie ob unter diesen Umständen die Versicherung zahlen würde? Oder ist es besser zu sagen es sei aus Versehen passiert?
Lieben Gruß
Mia F.
Entschuldigen Sie, ich habe nicht gemerkt, dass meine Nachricht wohl unvollständig angekommen ist. Also nichmal: Es handelt sich um die BadezimmNachricht wohl unvollständig angekommen ist. Also nichmal: Es handelt sich um die Badezimmertür, welche ich abgeschlossen hatte, da ich etwas verstecken wollte… Habe den Schlüssel verloren und wir mussten die Tür „absichtlich“ aufbrechen. Wissen Sie ob unter diesen Umständen die Versicherung zahlen würde? Oder ist es besser zu sagen es sei aus Versehen passiert?
Lieben Gruß
Mia F.
hier wird keine Deckung über die Haftpflichtversicherung geboten, da die Tür absichtlich aufgebrochen bzw. beschädigt wurde.
Grundsätzlich stellt das Machen von falsche Angaben in einer Schadenmeldung zur Erlangung von Versicherungsleistungen, den Straftatbestand des Betruges dar. Sie würden sich also strafbar machen.
Immer schön bei der Wahrheit bleiben. Den Fall so schildern, wie er eingetreten ist.
Klassische Schlüsselschäden beziehen sich auf Wohnungstüren oder Berufliche Schlüssel, daher bietet sich hier die Mietsachschadendeckung an, aber von so einem Fall habe ich bislang nicht gehört.
Schriftliche Anfrage stellen und bei Ablehnung ganz klar drauf bestehen, dass die Begründung schriftlich erfolgt mit Stellenangabe juristischer Urteile.
Ja, Sie haben vorsätzlich die Tür aufgebrochen!
warum eigentlich?
Um das Schloss zu wechseln?
Ein Profi hätte wahrscheinlich nicht soviel kaputt gemacht!?