Haftpflichtversicherung

Hey,

mir ist beim feiern leider die Digicam einer Freundin vom Tischgefallen… nunja, die hat nun nen totalschaden :-/
Ich bin vor kurzem erst von zuhause in ne wg gezogen und habe noch keine haftpflichversicherung abgeschlossen…
Bin ich gegen sowas denn trotzdem versichert oder kann ich mich jetzt noch versichern und dann sofort darauf zurückgreifen? oder fällt der fall unter eine ganz andere versicherung?
Ich bin total ratlos…kann ihr leider nicht mal ebenso 400 euro für ne neue cam geben :frowning: und es tut mir einfach so leid…
kennt sich da jemand aus???
Ich wäre unendlich dankbar!
liebe grüße

Hallo cittycat14,

das hängt zunächst mal von den versicherungsbedingungen des vertrages deiner eltern ab, ob du darüber möglicherweise noch versichert bist. Ein Blick da rein sollte Aufschluss geben.
Dann ist die nächste Frage, ob dir ein Verschulden daran anzurechnen ist, dass du die Kamera vom Tisch „gefegt“ hast.
Du mußt bei der Haftpflichtversicherung auch bedenken, dass generell nur Anspruch auf den Zeitwert eines Gerätes besteht und nicht der Neuwert relevant ist. Das aber erst einmal nebenbei.
Kläre doch erstmal die beiden ersten Punkte und dann kannst du den Rest in Angriff nehmen.

Lieben Gruß Angelika

Okay mal wieder anonym!
Also, warum bist Du weggezogen? Studium oder Lehre, dann bist Du aller Wahrscheinlichkeit noch über Deine Eltern privat haftpflicht versichert.

Jetzt noch eine abschließen und dann melden, ist Versicherungsbetrug!

so long
pe sturm

Hallo,

ich kenne mich nur mit Digi-Cams aus. Bezüglich Versicherungen - Haftpflicht, usw. - musst du wohl in einem speziellen Versicherungsforum posten.

viele Grüße

Hey,

mir ist beim feiern leider die Digicam einer Freundin vom
Tischgefallen… nunja, die hat nun nen totalschaden :-/
Ich bin vor kurzem erst von zuhause in ne wg gezogen und habe
noch keine haftpflichversicherung abgeschlossen…
Bin ich gegen sowas denn trotzdem versichert oder kann ich
mich jetzt noch versichern und dann sofort darauf
zurückgreifen? oder fällt der fall unter eine ganz andere
versicherung?
Ich bin total ratlos…kann ihr leider nicht mal ebenso 400
euro für ne neue cam geben :frowning: und es tut mir einfach so
leid…

Hallo,
Meiner Meinung nach greift nur die private haftpflicht, ob diese es rückwirkend
macht ist mit dem Versicherungsvertreter zu klären es gibt fälle da wird das so gemacht

kennt sich da jemand aus???
Ich wäre unendlich dankbar!
liebe grüße

Liebe cittycat,

die private Haftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie ist sehr preiswert, ab ca. 40 € im Jahr. Man kann auch eine Selbstbeteilligung von 150 € je Schadenfall vereinbaren, dann kostet sie unter 30 € im Jahr.
Sie versichert Schäden, die Du Dritten zufügst. Ausgenommen sind Personen im gleichen Haushalt (in der WG), Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen. Wenn Du Dir also die Kamera Deiner Freundin ausleihst und sie dann beschädigst, würde die Versicherung nicht zahlen, falls Du das so in der Schadenmeldung angibst. Bist Du bei ihr und zerstörst die Kamera, ist sie versichert.
In Deinem Fall: Erst versichern, dann zerstören. Glücklicherweise sieht man der Kamera nicht an, wann es passiert ist :smile:
Ersetzt wird aber nur der Zeitwert. Und der liegt in der Regel deutlich unterhalb des Kaufpreises. Man muss bedenken: 1. Was kostet die vergleichbare Kamera HEUTE neu und 2. Wie alt war sie, als sie beschädigt wurde. Wenn die Kamera 3 Jahre als ist und neu 400 Euro gekostet hab, würde die Versicherung heute vermutlich weniger als 200 Euro dafür zahlen.

  1. Versicherungen müssen abgeschlossen und die erste Rate bezahlt sein, bevor überhaupt ein nach diesem Zeitpunkt eintretender Schaden reguliert werden kann.

  2. Sofern Sie sich noch in einer ersten Ausbildung befinden, sind sie über die Famielenhaftpflicht der Eltern (soweit die eine solche abgeschlossen haben) versichert

Ansonsten haften Sie immer persönlich in unbegrenzter Höhe, sofern keine Haftpflicht vorhanden.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Web: www.hr-finance.de

Das Problem an der Sache ist, dass über diese Schadenmeldung die Sachbearbeiter nur noch müde grinsen können, dieser Fall wird/wurde einfach zu oft missbraucht. Aber zur Sache: Ein Versicherung abschliessen und dann sofort einen Schadenfall melden, der vorhr passiert ist geht garnicht. Wenn sie noch in der Erstausbildung (Beruf/Studium) sind, könnten sie noch über die Eltern versichert sein.

Hey,

mir ist beim feiern leider die Digicam einer Freundin vom
Tischgefallen… nunja, die hat nun nen totalschaden :-/
Ich bin vor kurzem erst von zuhause in ne wg gezogen und habe
noch keine haftpflichversicherung abgeschlossen…
Bin ich gegen sowas denn trotzdem versichert oder kann ich
mich jetzt noch versichern und dann sofort darauf
zurückgreifen?

wie solltest du versichert sein wenn du keine Haftpflicht hast ?
Und selbstverständlich kannst du jetzt nicht erst eine abschliesen und dann einen SChaden melden, der vorher passiert ist!

Schau vielleicht mal, ob du ev. noch in der Familienhaftpflicht deiner Eltern versichert bist.

Ansonsten würd ich dir raten schnellstmöglich eine Privathaftpflicht abzuschliesen (für künftige Fälle).

Gruß Jochen

Wer als Stichwort „Versicherungsbetrug“ angibt, dem antworte ich nicht. Der Versicherungsmissbrauch ist nach §265 StGB strafbar und wird mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe geahndet. Schon der Versuch ist strafbar. Also das, was du hier machst. Du versuchst eine Leistung zu erhalten, die dir nicht zusteht. In der Regel bist du damit vorbestraft und dies ist KEIN Kavaliersdelikt.

Ich finde das ehrlich gesagt zum *****.

Gruß

Den Tag/ Stichpunkt habe ich nicht hinzugefügt…ebensowenig Haftpflichtschaden! Keine ahnung wer das so getaggt hat…
Ich wollte lediglich LEGAL wissen ob man sich versichern kann da ich von sowas keine ahnung habe… da mir nun aber gesagt wurde das oetwas nicht möglich ist werde ich die cam irgendwie so ersetzen müssen!!!
Leider ist es mir nicht möglich, dass andere meine Frage so taggen…

Hallo,

der Versicherungsschutz muß zum Zeitpunkt des Schadens bestehen. Eine Versicherung abschließen für Schäden, die bereits vor Beginn eingetreten sind, ist nicht möglich.

Evtl. besteht noch Versicherungsschutz über die Eltern. Hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits Geld verdienen oder nicht.

Sollte über die Familienversicherung keine Deckung mehr bestehen, kann ich nur empfehlen möglichst sofort eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen - dies für die Zukunft.

viele Grüße
Nancy

Hallo,

ohne Haftpflicht kein Geld es sei denn man ist noch im Studium oder in der Lehre und normaler Weise über die Eltern versichert!!

Wenn nicht - dann schnell ne Haftpflicht abschließen - aber nicht für diesen Schaden!

MfG Thomas Wolter

Hallo!

Wie ich sehe, haben Sie schon jede Menge Antworten erhalten.
Ich würde mich auch erst mal erkundigen, ob die Eltern noch für Sie haftungspflichtig sind. Aber da die Kamera in der WG kaputt ging, könnte Ihnen wirklich passieren, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Vielleicht können Sie mit Ihrer Freundin eine Ratenzahlung für eine Ersatzkamera vereinbaren.
Liebe Grüße
Vally