Haftpflichtversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um folgendes:
Ein Bauunternehmer hat mit seinem kleinen LKW unseren
Gartenzaun beschädigt. Der Zaun wurde instand gesetzt,
die Rechnung betrug 700 EUR. Nun will die Versicherung des Schädigers allerlei Auskünfte: wie alt der Zaun war und Bilder von dem neuen Zaun. Wir haben doch eigentlich mit der Versicherung nichts zu tun oder ?
Ist unser Ansprechpartner nicht der Schädiger ? Und falls doch, scheint diese Frage ja darauf hinaus zu laufen, dass die Versicherung diesen Schaden nicht vollständig bezahlen will. Gut, der Zaun ist über 30 Jahre alt, aber er war in Ordnung und wir wollten sicher keinen neuen. Zumal es ja nur ein Stück ist und der restliche Zaun nun anders aussieht, da es diese Art Jägerzaun nicht mehr gibt. Da ist man ja doppelt geschädigt, falls die Versicherung diese Summe kürzen kann. Das kann doch nicht rechtens sein ???
Und wieso hat die Versicherung sich 4 Monate nicht hören lassen, keinerlei Fragen gestellt und nun wo die Rechnung vorliegt, fängt der Ärger an.
Übrigens stand vor unserem Zaun eine Straßenlaterne von der Stadt.Die wurde auch umgenietet. Und stand genausolange da, wie unser Zaun. Ob die Versicherung die Stadt auch fragt, wie alt
die Laterne war ? Das glaube ich kaum. Die werden sie wohl anstandslos bezahlen. Was kann ich tun ?
Ich wollte keinen Schaden, ich wollte keinen neuen Zaun und nun kann es sein, dass ich evtl. auf einem Teil der Kosten sitzenbleibe ???
Für eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.

da es sich bei einer Haftpflichtversicherung immer um eine Zeitwertversicherung handelt, werden Sie wohl auf einem Teil der Kosten hängenbleiben - der Stadt wird es da genauso gehen. Sie können nur versuchen, Ihren Anteil etwas hochzuschrauben mit dem Argument der langen Bearbeitung.
MfG
Dr.Schamberger

Hallo Elisa,

der Hintergrund ist der, dass die Versicherung (bei Haftpflichtschäden) immer nur den Zeitwert ersetzt. Soll heißen, sie ersetzt das, was wertmäßig zu Schaden gekommen ist. Zu Schaden gekommen ist ein alter/älterer Zaun. Nehmen wir pauschal mal an, der wäre noch 200 € Wert. Nun wird aber ein gänzlich neuer Zaun aufgestellt, Wert 700 €. Das bedeutet im Umkehrschluss ihr habt „500 € Plus gemacht“ - wenn auch in Form eines Zaunes.

Genau das soll verhindert werden, was aufgrund der Missbrauchswahrscheinlichkeit/-häufigkeit auch nachvollziehbar ist. Ansonsten würde wohl täglich eine 6-stellige Anzahl von Haftpflichtschäden eingereicht, weil man für etwas altes etwas neues bekommt.

Hier ist übrigens nicht einmal die Versicherung die böse, es steht inhaltlich nämlich so auch im Gesetzt (§823 BGB), dass man für den Ersatz des entstandenen Schadens aufkommen muss, wenn man etwas beschädigt oder zerstört.

Streng genommen hättet ihr also Anspruch auf einen 30 Jahre alten Zaun und wenn ihr euch den hingestellt hättet, dann wäre die Rechnung wohl zu 100 % übernommen worden. Über den Realismus in diesem Vorgang brauchen wir natürlich nicht zu streiten!

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen, auch wenn’s sicher nicht erfreulich ist.

Beste Grüße

Alexander Haid

Hallo Elisa,

die Haftpflicht-Versicherung ist eine Zeitwert-Versicherung!

Der Versicherer (VR)wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt Berechtigte. Somit prüft der VR den Schaden und somit ist er auch der Ansprechpartner im Schadensfall. Dies wäre auch der Fall, wenn Ihr jemanden Anderen einen Schaden zufügt.

Weitere Antworten im Text GROSS GESCHRIEBEN

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um folgendes:
Ein Bauunternehmer hat mit seinem kleinen LKW unseren
Gartenzaun beschädigt. Der Zaun wurde instand gesetzt,
die Rechnung betrug 700 EUR. Nun will die Versicherung des Schädigers allerlei Auskünfte: wie alt der Zaun war und Bilder von dem neuen Zaun. VÖLLIG IN ORDNUNG

Wir haben doch eigentlich mit der Versicherung nichts zu tun oder ? DOCH SIEHE OBEN

Ist unser Ansprechpartner nicht der Schädiger ? NEIN

Und falls doch, scheint diese Frage ja darauf hinaus zu laufen, dass die Versicherung diesen Schaden nicht vollständig bezahlen will. RICHTIG MUSS SIE AUCH NICHT SIEHE OBEN

Gut, der Zaun ist über 30 Jahre alt, aber er war in Ordnung und wir wollten sicher keinen neuen. Zumal es ja nur ein Stück ist und der restliche Zaun nun anders aussieht, da es diese
Art Jägerzaun nicht mehr gibt. Da ist man ja doppelt
geschädigt, falls die Versicherung diese Summe kürzen kann. JA SO IST ES - MUSST EUCH ABER HIER BEI GESETZGEBER BESCHWEREN UND NICHT BEI DEN VERSICHERUNGEN. HIER GEHT ES UM DAS BGB - BÜRGERLICHE GESETZBUCH
Das kann doch nicht rechtens sein ??? DOCH
Und wieso hat die Versicherung sich 4 Monate nicht hören
lassen, keinerlei Fragen gestellt und nun wo die Rechnung
vorliegt, fängt der Ärger an. KEINE AHNUNG - ABER ES IST NORMAL - KEINE RECHNUNG KEIN ANSPRUCH KEINE REGUNG
Übrigens stand vor unserem Zaun eine Straßenlaterne von der
Stadt.Die wurde auch umgenietet. Und stand genausolange da,
wie unser Zaun. Ob die Versicherung die Stadt auch fragt, wie
alt
die Laterne war ? JA

Das glaube ich kaum. Die werden sie wohl

anstandslos bezahlen. Was kann ich tun ? ES LÄUFT ALLES KORREKT
Ich wollte keinen Schaden, ich wollte keinen neuen Zaun und
nun kann es sein, dass ich evtl. auf einem Teil der Kosten
sitzenbleibe ??? JA
Für eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.

IMMER GERNE
PE STURM