Liebe/-r Experte/-in,
mir ist was nicht alltägliches passiert und ich hoffe nun, auf meine Frage eine Antwort von Euch zu erhalten. Ich arbeite zur Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma in Rastatt. Mein AG übernimmt die Kosten für ein Zimmer, das ich noch mit jemand teile. Es ist eine Privatunterkunft in der insgesamt ca. 10 Zimmer zur Verfügung stehen. Das Zimmer wird bei Abwenheit verschlossen. Ich habe von Zuhause ein Notebook mitgebracht, das ich aus Platzgründen über Nacht unter das Bett gestellt habe. Morgens bin ich aufgestanden und habe mich dann nach dem ich angezogen war nochmal aufs Bett gesetzt, welches ein Holzgestell besitzt und dann zusammengebrochen ist. Ein Teil der Umrandung viel auf den verschlossenen Laptop und das Display ist dabei gebrochen. Ich habe den Vermieter darauf angesprochen und er meinte, er hätte keine Versicherung. Wer kommt denn nun für den Schaden auf?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo Michael,
tippe mal auf nicht versicherbaren Eigenschaden!
Du kannst versuchen, den Vermieter haftbar zu machen, weil die Teilmöbelierung wohl marode ist!
Aber … die Chancen einer Kostenbeteiligung halte ich für sehr gering!
so long
pe sturm
hallo herr borner
die frage stellt sich zuerst einmal, ob der vermieter überhaupt haftlichtig ist! sie müssten ihm beweisen können, dass das von ihnen gemietete bett in einem ungenügendem zustand gewesen ist und somit der schadenfall dadurch eingetreten ist. ist dies der fall, so können sie den vermieter auf zivielrechtlichem wege haftbar machen, da er ja keine haftpflichtversicherung hat.
Guten Tag!
Sie lagen spontan schon richtig! Verantwortlich ist natürlich der Vermieter des Zimmers, da er den Zustand des Bettes zu verantworten hat.
Ob dieser nun eine Haftpflichtversicherung besitzt oder nicht, ist natürlich nicht Ihr Problem!
Sie müssen den Schaden dem Vermieter ggü. am besten schriftlich geltend machen und dann Frist zur Zahlung des Schadenbetrags setzen.
Dazu benötigen Sie einen Kostenvoranschlag, um die Schadenhöhe zu beziffern.
Sie sollten auch noch mal schildern, wann und wie der Schaden entstanden ist und wo Sie das konkrete Verschulden des Vermieters (Nachläßigkeit) sehen.
Stellen Sie sich darauf ein, daß das Ganze ggfs. vor Gericht geht!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler
Hallo,
grundsätzlich tritt die Versicherung für den Schädiger ein. Wenn dieser nicht versichert ist, muß der Schädiger allein für den Schaden gerade stehen.
D.h. sollte der Vermieter tatsächlich für den Schaden am Laptop verantwortlich sein, so müsste der Schaden bei diesem geltend gemacht werden. Der Vermieter hätte dann den Zeitwert des beschädigten Laptops bzw. die Reparaturkosten zu ersetzen.
Ich empfehle Ihnen die Ansprüche möglichst schriftlich beim Vermieter anzumelden und entsprechend geltend zu machen.
Viele Grüße
Nancy
Grundsätzlich haftet der Vermieter für Mobiliar, das nicht in Ordnung ist und dadurch ein Schaden entsteht. wenn er dafür keine Versicherung hat, dann haftet er eben persönlich.
MfG
Dr. Schamberger
Hallo,
wenn den Vermieter de jure ein Verschulden trifft, muss er den Schaden begleichen, unabhängig davon, ob er eine Versicherung hat.
Sein Verschulden ist es aber nur, wenn besagtes Holzgestell bspw. viel zu alt und / oder morsch war und er das hätte wissen müssen / können…blablabla
Das ist auch ausschl. ein juristisches und kein Vers.-technisches Thema.
Daher würde ich an deiner Stelle verbindl. Schadenersatzforderung an den Vermieter richten und bei Weigerung einen diesbzgl. versierten Anwalt nehmen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Lieber Michael,
ich sehe Ihre Frage erst heute und nehme mal an, dass Sie schon Antworten erhalten haben, falls nicht, sprechen Sie mich doch naochmal an.
Jürgen Glaser
Hallo auch!
Sofern man den Vermieter auf Grund des mangelhaften Bettes haftbar machen, muss diese den Schaden auch bezahlen, egal ob versichert oder nicht (§823 BGB ff.)
Grüße
CKH