Ich sage mal ganz plumb Nein. 
Es ist abhängig von der greifenden Haftpflichtversicherung.
Wenn diese im Vertrag vorsieht die „günstigste“ Möglichkeit zur wiederherstellung des beschädigten Geräts zu bezahlen, dann ist der Versicherte/Geschädigte dazu gezwungen diese in Anspruch zu nehmen.
Verstehe aber nicht wo dein Problem ist, wenn das Gerät 2Monate alt ist, und es fahrlässig beschädigt wird, kannst du ja auch nicht zum Hersteller gehen und auf Garantie plädieren.
Selbst wenn ein Garantie-Fall bestehen würde(z.B. Display fällt ohne ersichtlichen Grund aus), würde der Hersteller im Besten Fall ein Austauschgerät bereitstellen. Das sind dann auch keine neuen Geräte.