Haftpflichtversicherung

meine oma hat meine oma hat mein i phone mit wasser übergossen. hat bekomme ich ein brief von ihrer haftpflicht das die das handy zur reperatur schicken wollen. da mein handy aber erst 2 maonate zum zeitpunkt des unfall war will ich ein neues gerät und keine reperatur.

ist dies möglich?

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

gruß Cedric

Hallo,

nach den gesetzlichen Regelungen besteht für einen Schädiger die Verpflichtung den Zustand herzustellen, der ohne das schadenverursachende Ereignis geherrscht hätte.

D.h. in Ihrem Fall: Sie hatten ein 2 Monate altes Handy und genau das ist wieder zur Verfügung zu stellen, oder die Reparatur, je nach dem, was günstiger ist.

Ein neues Handy steht Ihnen in keinem Fall zu.

Viele Grüße
Nancy

Das ist leider immer Sache des Versicherers und prinzipiell gilt: Reparatur geht vor Ersatz.

Ein komplett neues iphone gäbe es ohnehin nicht, das das zu Schaden gekommene auch nicht ganz neu war. Es gäbe in jedem Fall, z. B. wenn es nicht mehr reparabel ist, einen kleinen Abzug für die 2 Monate der Nutzung!

Gruß

Alex Haid

nein - die Haftpflicht zahlt immer nur Zeitwert, bzw. Reparatur.
mfG
WS

Soweit ich das überblicke, nein. Die Versicherungen haben ein Recht darauf, gemäß ihrer AGBs vorzugehen und danach sind solche Aktionen meistens möglich. Die sind ja auch nicht ganz neben der Spur, diese Konzerne.
:wink:

da hilft nur bei ihrer haftpflicht nachfragen.

ich glaube nicht, dass man ihre versicherung zwingen kann, es so zu machen, wie du willst. man kann nur fragen, was möglich ist.

Hallo xhoneyx,

das hängt davon ab, was vertraglich festgehalten wurde. Schaue in den AGB nach (bei deinem Vertrag) unter Haftpflicht, dort muss es stehen ob es möglich ist oder nicht. Im Allgemeinfall, wenn der Schaden reparierbar ist, wird eine Reparatur durchgeführt, wenn dies nicht möglich ist, dann hast du das recht auf ein neuersatz.

Gruß

Dima

Hallo,
es muss erst der Versuch unternommen werden, das Handy zu reparieren. Ist dies nicht möglich, dann gibts evt. ein Austauschgerät, Geld oder ganz am Ende doch ein neues I-Phone.

Grüße

Nein, das ist nicht möglich.
Wenn das Handy reparabel ist, besteht kein Anspruch auf ein neues Gerät, sondern nur auf Rep.

nein das ist nicht möglich, außer die reparatur ist teurer als ein neues gerät.

Nein, Du mußt damit einverstanden sein. Die Haftpflichversicherung entscheidet darüber ob sich eine Reparatur lohnt oder möglich ist. Erst wenn das I-Phone nicht mehr zu reparieren ist, bekommst Du den Zeitwert vom Gerät ersetzt. Das heißt auch ein erst 2 Monate altes Gerät hat nicht mehr den vollen Wert den Du dafür bezahlt hast.

Ganz davon abgesehen, dass dein Text recht merkwürdig geschrieben wurde, kann ich Dir hiermit nur mitteilen, dass Dein Wunsch bzw. Forderung nicht in Erfüllung geht!

Die private Haftpflicht Versicherung zahlt den Zeitwert oder die Reparatur!

so long
pe sturm

Liebe xhoneyx,

es wird nicht ohne weiteres Möglich sein. Bei einem Wasserschaden kannst du das Gerät trotz Garantie nicht einfach wieder zurückschicken. Es ist in diesem Fall wirklich die einzige Möglichkeit es Reparieren zu lassen. Sollte die Reperatur aber nicht gelingen wird die Versicherung dir ein neues Iphone bezahlen, aber erst dann.
Mfg Magy

Ich sage mal ganz plumb Nein. :smiley:

Es ist abhängig von der greifenden Haftpflichtversicherung.
Wenn diese im Vertrag vorsieht die „günstigste“ Möglichkeit zur wiederherstellung des beschädigten Geräts zu bezahlen, dann ist der Versicherte/Geschädigte dazu gezwungen diese in Anspruch zu nehmen.

Verstehe aber nicht wo dein Problem ist, wenn das Gerät 2Monate alt ist, und es fahrlässig beschädigt wird, kannst du ja auch nicht zum Hersteller gehen und auf Garantie plädieren.
Selbst wenn ein Garantie-Fall bestehen würde(z.B. Display fällt ohne ersichtlichen Grund aus), würde der Hersteller im Besten Fall ein Austauschgerät bereitstellen. Das sind dann auch keine neuen Geräte.

Hallo auch,

nein, dass ist nicht möglich: die Haftpflichtversicherung ist eine Zeitwertversicherung und keine Neuwertversicherung. Beispiel: Du fährst einem Dritten in seinen Golf 1, Wert 500 Euro, Totalschaden. Der Dritte kann jetzt nicht von Dir verlagen, einen Golf VI für 40.000 Euro zu kaufen, da er sich hier bereichern würde - das ist verboten (vgl. BGB §823 ff.)

Grüße
CKH