Weiss das jemand:
Kann der Anwalt einem Geschädigten die Mitteilung
der Haftpflichtversicherung seines Mandanten verweigern ?
Auf welchen Paragraphen kann man sich berufen, wenn
man die Mitteilung der Versicherungsgesellschaft
und Versicherten-Nr. verlangt ?
Danke und Gruß !
Hallo Michael,
es gibt keinen eigenen Anspruch des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers und damit auch keine Rechtsgrundlage, diese in Erfahrung zu bringen.
Im Gegensatz zu Kfz-Haftpflichtfällen richtet sich der Anspruch immer gegen den Schädiger selbst. Wenn der Schädiger den Fall seiner Haftpflicht nicht meldet, ist er selbst schuld.
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