Angenommen, eine Person will eine Schmerzengeldforderung eines Polizeibeamten und die Ausfallentschädigung des Landes abwehren. Tritt hierfür eine Haftpflichtversicherung ein, wenn kein Vorsatz vorliegt?
Angenommen, eine Person will eine Schmerzengeldforderung eines
Polizeibeamten und die Ausfallentschädigung des Landes
abwehren. Tritt hierfür eine Haftpflichtversicherung ein, wenn
kein Vorsatz vorliegt?
Hallo,
dann würde ich mal in die Versicherungsbedingungen schauen - ausgeschlossen wäre es nicht dass es nicht ausgeschlossen ist.
Und mal schnell der Versicherung melden, damit man keine Frist versäumt. Beim VU müsste die Haftpflicht einspringen, IANAL.
Ralf