Haftpflichtversicherung - Abwicklung im Schadensfall

Hallo,

was kann Schädiger (A) tun, besser, wie sollte ein Schädiger verfahren, wenn seine Haftpflichtversicherung (B) partout nicht zahlen will?

Die Versicherung erkennt den Schadensfall zwar an, schließt aber die Schadensausgleichsforderung der Höhe nach ohne Gegenvorschlag aus.

Der Schädigers sieht sich gefangen in einem Spinnennetz. Einigt er sich mit dem Geschädigten © direkt, verliert er jeglichen Versicherungsschutz. Welchen Weg schlagt Ihr vor, den der Schädiger gehen soll um dem Geschädigten weitere Umstände zu ersparen, ohne (das ist die Hürde) dabei den Haftpflichtschutz zu verlieren?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Schöne Grüße mki

Hi,

Welchen Weg schlagt Ihr vor

Den zu einem Anwalt.

Gruss
K

ohne weitere Informationen zu erhalten, kann ich mich nur der Antwort von Kasi anschließen.

Gruß Merger

Hallo,

was kann Schädiger (A) tun, besser, wie sollte ein Schädiger
verfahren, wenn seine Haftpflichtversicherung (B) partout
nicht zahlen will?

die Versicherung machen lassen. Man nennt die Haftpflicht auch den ‚Rechtsschutz des kleinen Mannes‘. Weil sie aus Eigeninteresse unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Wie kommt der Schädiger denn darauf, dass Ansprüche bestehen und in welcher Höhe?
Gruß
Testare_

Hallo Merger,

ohne weitere Informationen zu erhalten, kann ich mich nur der
Antwort von Kasi anschließen.

Annahme: Der Schadenswert sind gutachterlich festgestellte 1.000,-- €. Der Geschädigte (B) lässt den Sachschaden ausbessern und verklagt den Schädiger (A) auf Ausgleich der Reparaturkosten. Wäre die Klage statthaft, obwohl die Haftplicht © des Schädigers den Sachschaden doch schon anerkannt hat?

Gruß mki

Hallo testare,

die Versicherung machen lassen. Man nennt die Haftpflicht auch
den ‚Rechtsschutz des kleinen Mannes‘. Weil sie aus
Eigeninteresse unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Wie kommt der Schädiger denn darauf, dass Ansprüche bestehen
und in welcher Höhe?

Annahme: Die Schadenshöhe sind gutachterlich geschätzte 1.000,-- €.

Verpflichtet die Haftpflicht nichts, um den Schaden wenigstens zeitnah auszugleichen?

Gruß mki

Hallo,

Annahme: Die Schadenshöhe sind gutachterlich geschätzte
1.000,-- €.

Und?
Gutachter gibt es viele. Die Versicherung hat mit Sicherheit einen ganzen Haufen davon.

Verpflichtet die Haftpflicht nichts, um den Schaden
wenigstens zeitnah auszugleichen?

Nein.
Das Geschädigte kann ja klagen.
Gruß
Testare_

Hallo Testare,

Verpflichtet die Haftpflicht nichts, um den Schaden
wenigstens zeitnah auszugleichen?

Nein.
Das Geschädigte kann ja klagen.

Wen könnte der Geschädigte (B) zulässigerweise verklagen? Den Schädiger (A) oder die Versicherung © des Schädigers?

Gruß mki

Hallo,

Wen könnte der Geschädigte (B) zulässigerweise verklagen? Den
Schädiger (A) oder die Versicherung © des Schädigers?

http://www.versicherungswissen.org/Einzelfragen%20PH…
Gruß
Testare_

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