Haftpflichtversicherung- ausgeliehen

hallo,

ich habe einem freund, der zur besuch in der stadt war, mein mobiles
navigationsgerät ausgeliehen.
leider hat er sich auf dieses gesetzt und es zerstört.
eigentlich ein fall für die haftpflicht, so dachten wir.

er hat es seiner haftpflicht gemeldet, den fall beschrieben.
er bekam ein schreiben zurück, dass die versicherung nicht haftet, da das
navigationsgerat ausgeliehen wurde.
ist dies tatsächlich so?

danke für antworten

mfg

andreas

kommt manchmal darauf an,wie mans formuliert—wahrscheinlich stört die versicherung der begriff``ausleihen´´.
versuch nochmal die sache anders dar zu stellen!
hatte das mal mit ner brille einer schülerin,die einfach nur dummerweise ne falsche formulierung gewählt hatte.

kommt manchmal darauf an,wie mans formuliert—wahrscheinlich
stört die versicherung der begriff``ausleihen´´.
versuch nochmal die sache anders dar zu stellen!

Sie begehen Beihilfe zum Versicherungsbetrug, ist Ihnen das bewusst? Der Fragende schrieb eindeutig, das Navi war ausgeliehen und Sie fordern ihn auf, es anders zu formulieren!

er hat es seiner haftpflicht gemeldet, den fall beschrieben.
er bekam ein schreiben zurück, dass die versicherung nicht
haftet, da das
navigationsgerat ausgeliehen wurde.
ist dies tatsächlich so?

Hallo,
ja das ist tatsächlich so. Schäden an gemieteten/geliehenen Gegenständen
sind - ausgenommen gemietete Wohnung - in der Privathaftpflicht nicht mitversichert.
Und bitte nicht auf den Vorschlag des „Vorredners“ eingehen. Das ist
Betrug, mit allen möglichen Folgen
Gruß

Hallo Andreas,

kommt darauf an, was dein Freund für eine Versicherung hat und welchen Tarif. Bei einigen Gesellschaften sind unentgeltlich überlassene Dinge mitversichert. Hast du für das Ausleihen Geld bekommen?? Vielleicht ging die Versicherung auch davon aus, dass dein Freund da was dafür bezahlt hat, dann ist es nicht versichert. Dein Freund soll einfach noch mal nachhaken.

Gruß Bärbel

kommt manchmal darauf an,wie mans formuliert—wahrscheinlich
stört die versicherung der begriff``ausleihen´´.
versuch nochmal die sache anders dar zu stellen!

Interessant. An welche Formulierung hattest Du denn da gedacht?

hatte das mal mit ner brille einer schülerin,die einfach nur
dummerweise ne falsche formulierung gewählt hatte.

Soso.

–gemeint war,dass der geschädigte der versicherung

des schädigers die sache aus seiner sicht so darstellt,dass
das navi zur verfügung gestellt war,aber nicht gegen entgeld.

Hallo,
das macht keinen Unterschied in der Frage, ob die zahlen oder nicht. Selbst wenn Deckung bestehen würde: Wie kann man sich auf´n Navi setzen? Mindestens eine Teilschuld ist da wahrscheinlich.
Andreas

[…]

der geschädigte stellte fest,dass die haftpflicht des
schädigers die übernahme des schadens ablehnte,weil das navi
ausgeliehen war!

völlig zu recht, da gemietete und geliehene sachen nicht versichert sind.

also der fall war für die versicherung erledigt!

zu recht.

da hab ich dann geraten ``es nochmal anders dar zu stellen´´

streiche „[das ist das über der 2] …“, setze „sich mit anderer wortwahl zur beschreibung des selben sachverhalts wie er von der versicherung ausgeschlossen eindeutiger nicht sein kann völlig zu blamieren“

das navi zur verfügung gestellt war,aber nicht gegen entgeld.

was dem wesen der leihe zu 100% entspricht.
so, und hier sind wir beim angekündigten lesen:
§ 598 BGB
Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.

[…]

gruß
nils

Team: editiert aufgrund vorangegangener Löschungen

Team: Artikelbaum abgeschlossen
Hallo,

leider musste ich den Artikelbaum abschließen, da das Thema „Umformulierung“ trotz erschöpfender Erläuterung kein Ende fand.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf unsere AGB hinweisen:
http://www.wer-weiss-was.de/content/agb.shtml

  1. Der/Die Nutzer/-in ist verpflichtet, keine strafbaren, …, ordnungswidrigen oder sonst rechtswidrigen, … Inhalte über wer-weiss-was zu verbreiten, anzubieten oder zugänglich zu machen…

Da in diesem Artikelbaum ausreichend fundiert belegt wurde, was als Versicherungsbetrug angesehen wird, erhalte ich Teile des Artikelbaumes. Alle, deren Artikel gelöscht wurden, bitte ich um Verständnis. Leider sind Teile Eurer Arbeit für die Katz gewesen.

Wer möchte, kann sich einen nehmen: