Hallo Wissende,
in Heimverträgen zur Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen wird oft empfohlen, eine Haftpflichtversicherung für diesen Personenkreis abzuschließen. Ist diese Empfehlung sinnvoll, wenn der Pflegebedürftige dement ist? Meistens sind diese Personen unter Aufsicht und an ihren Aufenthaltsorten gibt es meist nicht viel zu zerstören. Sollten sie denoch einen Schaden angerichtet haben, wird die Haftpflichtversicherung kaum zahlen wollen, wenn sich herausstellt, dass der Versicherte dement ist und daher nur bedingt für sein Handeln verantwortlich ist. Eher wird die Versicherung dem Heim die Verantwortung zuschieben wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Also: ist es dennoch empfehlenswert, für eine an Demenz erkrankte Person eine Haftpflichtversicherung abzuschließen?
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.
JA, auf jeden Fall. Der Demente ist quasi Mieter im Heim.
Schäden kommen vor. Die Verletzung der Aufsichtspflicht wird schwer zu argumentieren. Ich kenne keine Pfleger der zugibt, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Und Heime binden sich das nicht ans Bein. Und überhaupt: eine Privathaftpflicht mit 15 Mio. Deckungssumme kostet nur 28 Euro im Jahr.
Grüsse
A.
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Hallo Wolfgang,
die Voraussetzung für eine Haftung ist die Deliktfähigkeit/ Schuldfähigkeit, denn nicht jeder Schädiger kann für seinen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden (§827 BGB).
Trotzdem kann es aus Billigkeitsgründen zu Schadensersatzforderungen kommen (§829 BGB).
Da die Haftpflichtversicherung auch ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt (also z.B. Kosten des Beweisverfahrens auslegt, dass eine Deliktunfähigkeit vorliegt) und auch wegen §829 ist diese Versicherung aber auch bei schweren Demenzfällen wichtig.
Wichtig dabei: Eine Demenz ist dem Versicherer sowohl bei Abschluss als auch danach zu melden, da dies ein gefahrenerhöhender Umstand ist.
Schöne Grüße, Bernhard