Haftpflichtversicherung bei diebstahl

War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

NEIN!!!

warum auch - man kann sich eben nicht gegen alles versichern…

schönes We

War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir
gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo
ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

Kann leider nur kurz und knapp mit nein beantwortet werden.

VG

F.-W. Hollmann-Raabe

War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir
gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo
ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

Dazu kann ich dir leider nicht antworten, die Antwort von Ahnunghabern würde mich aber interessieren. Viel Erfolg.

War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir
gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo
ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

Hallo!
Es gibt zwei Möglichkeiten:
!: Das Portemonnaie wurde für längere Zeit auf die Bar gelegt, so könnte es als fahrlässige Handlung betrachtet werden.
2. Es lag nur für sehr kurze Zeit da, dann bestünde die Möglichkeit, dass es als Diebstahl anerkannt werden könnte.
Es kommt auf die jeweilige Situation an. Bitte rufe bei der Versicherung an und schildere den Fall. Leider kann ich Dir keinen weiteren Rat geben.
Liebe Grüße
Vally :War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir

gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo
ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

In der Kürze liegt die Würze:

Nein.

  1. Abhandenkommen
  2. besonderer Verwahrungsvertrag

Gruß

War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir
gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo
ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir
gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo
ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

##leider nein, durch die uebergabe ist es wie ein „eigenschaden“, der nicht versicherbar ist."

War in einer Bar mit meiner Mutter. Ihr Portmonai hat Sie mir
gegeben als Sie nach Hause ging. Habe es auf die Bar gelegt wo
ich sass. Als ich gehen wollte war es weg.
Zahlt die Haftpflicht einen solchen Schaden?

In Ihrer Haftpflicht besteht keine Deckung, da Schäden
an in Verwahrung genommenen Sachen bedingungsgemäß
ausgeschlossen sind; aus der Diebstahlversicherung Ihrer Mutter besteht für einfachen Diebstahl wie hier
nur in ihrer Wohnung Deckung und auch nur summenbegrenzt.

Möglicherweise haftet aber der Gastwirt, wenn z.B. in
diesem Barbereich nur mehr der Kellner anwesend war und die Vermutung seiner Täterschaft sehr wahrscheinlich wird.

Überdies ist es sicher grob fahrlässig, eine Geldbörse auf einem Tresen offen, mit zunehmenden Alkoholkonsum
auch unbeaufsichtigt liegen zu lassen.

lg Erich

nein so was wird nicht bezahlt