Hallo,
habe ein paar Fragen zur Haftpflichtversicherung. Aber ich kenn mich damit überhaupt nicht aus.
Eine Familie (Eltern unverheiratet) hat ein Kleinkind.
Wann sollten diese Eltern eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Wenn z.B. die Mama eine abschließt ist dann der Vater nicht mitversichter, weil sie nicht verheiratet sind?!
Gibt es etwas auf das die Familie beim Abschluss achten sollte? Vielleicht hat ja jemand aus Erfahrung einen Tipp! (Z.B zur Deckungssumme o.ä)
Und wenn diese Versicherung abgeschlossen wird, ist sie auch sofort wirsam? Oder müssen sie erst (wie bei der Zahnzusatzversicherung) einige Zeit Beiträge bezahlen?
Vielen Dank an eine ganz Unwissende,
Gruß
Wann sollten diese Eltern eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Sofort.
Wenn z.B. die Mama eine abschließt ist dann der Vater nicht
mitversichter, weil sie nicht verheiratet sind?!
Doch, wenn kein Singletaruif gewählt wird. Der Mann sollte namentlich im versicherungsschein eingetragen werden. Das erspart Rückfragen bei Schadensmeldungen.
Gibt es etwas auf das die Familie beim Abschluss achten
sollte? Vielleicht hat ja jemand aus Erfahrung einen Tipp!
(Z.B zur Deckungssumme o.ä)
Deckungssumme 5 Mio aufwärts.
Und wenn diese Versicherung abgeschlossen wird, ist sie auch sofort wirsam?
Nach Zahlung des Erstbeitrages. Bei gewährung einer Einzugsermächtigung sofort nach Unterschrift.
Hallo,
habe ein paar Fragen zur Haftpflichtversicherung. Aber ich
kenn mich damit überhaupt nicht aus.
Eine Familie (Eltern unverheiratet) hat ein Kleinkind.
Wann sollten diese Eltern eine Haftpflichtversicherung
abschließen?
Ab dem Zeitpunkt, wo sie bei den eigenen Eltern nicht mehr Haftpflicht versichert sind.
Wenn z.B. die Mama eine abschließt ist dann der Vater nicht
mitversichter, weil sie nicht verheiratet sind?!
Sofern unter gleicher Adresse gemeldet sind bei Lebensgemeinschaften beider versichert - ansonsten namentliche Nennung
Gibt es etwas auf das die Familie beim Abschluss achten
sollte? Vielleicht hat ja jemand aus Erfahrung einen Tipp!
Ja
(Z.B zur Deckungssumme o.ä)
Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kindern
Mietsachschäden (wichtig z.B. bei einer Mietwohnung im MFH)
Schlüsselverlust fremder privater Schlüssel (z.B. die Schließanlage vom MFH)
Forderungsausfalldeckung evtl. mit RS
…
Und wenn diese Versicherung abgeschlossen wird, ist sie auch
sofort wirsam? Oder müssen sie erst (wie bei der
Zahnzusatzversicherung) einige Zeit Beiträge bezahlen?
Sofort wirksam ab Versicherungsbeginn
Ab Eingang der Deckungsnote/Antrag beim Versicherer besteht Versicherungsschutz (bei Makler)
Ansonsten Unterschrift und fristgemäße Zahlung der Prämie (natürlich beim vorgenannten auch das mit der Zahlung)
Vielen Dank an eine ganz Unwissende,
Bitte
Gruß
Auch Gruß
A.
Hallo,
Wann sollten diese Eltern eine Haftpflichtversicherung
abschließen?
vielleicht stehe ich mit der Meinung alleine da, aber ich denke, dass die private Haftpflichtversicherung ein absolutes MUSS ist und unabhängig von Kindern, Familienstand oder sonstwas abgeschlossen werden sollte.
Selbst bei „guten“ Anbietern kostet die Haftpflicht nicht die Welt und sichert gegen eines der wichtigsten Dinge überhaupt ab (die private Haftpflicht nach BGB).