Angenommen, ein paar Pferde von unterschiedlichen Besitzern stehen auf einer Koppel. Einer der Besitzer bringt sie raus und beobachtet dabei, wie sein Pferd ein anderes verletzt, meldet es seiner Haftpflichtversicherung, die er für dieses Pferd hat. Der Schaden wird anerkannt, ist es denn in solchen Fällen immer üblich, dass 50% an den Tierarztkosten für mitwirkende Tiergefahr abgezogen wird und dass der geschädigte Tierhalter auf den restlichen 50 % sitzen bleibt?
Bei den unterschiedlichsten Haftpflichtversicherungen sollte man in den Vertrag sehen, was da geregelt ist.
Schönen Tag noch.
Bei den unterschiedlichsten Haftpflichtversicherungen sollte man in den Vertrag sehen, was da geregelt ist.
In diesem fall hat das nichts mit dem vertrag zu tun, sondern mit der Haftungssituation. Ein Jurist könnte hierzu Genaueres sagen.
Hallo!
ich möchte in diesem Fall mal folgendes behaupten: gerade bei „Streitigkeiten“ bei Tieren untereinander läßt sich wahrscheinlich eine wirkliche Schuldfrage nicht klären. Ich würde das mit der Betriebsgefahr beim KFZ gleichsetzen: Hier bekommt sehr oft auch ohne Verschulden eine Teilschuld von bis zu 30% weil das fahren mit so einem „Monstrum“ Auto schon eine Gefahr darstellt.
Hätte das Pferd den Zaun umgetreten, wären wahrscheinlich 100% der reparaturkosten gezahlt worden.
Grüße, aspax
mir stellt sich hier eine andere Frage, war dieser Besitzer überhaupt berechtigt die restlichen Pferde auf die Koppel zu bringen?