Haftpflichtversicherung: Brille in der Isar

Hallo,
ich habe bei einer Bootsfahrt meine Freundin / Lebenspartnerin in die Isar geworfen und übersehen, dass sie ihre Brille (Sonnenbrille ca. 50 Euro) aufhat. Meine Freundin tauchte wieder auf, die Brille nicht mehr. Kann ich dies meiner Haftpflichtversicherung melden?

Danke Fritz

Hallo Fritz,

wenn Deine Lebensgefährtin über Deinen eigenen Haftpflichtvertrag mitversichert ist nicht.

In einem Vertrag versicherte Personen können in der Haftpflichtversicherung keine Ansprüche gegenseitig geltend machen.

Gruß Andreas

Hallo Fritz,
es ist genau wie Andreas sagt, wenn deine Partnerin bei dir mitversichert ist, dann ist es Essig mit der Entschädigung. Wenn ihr also zwei Verträge habt, kann es eine Entschädigung geben, da es sich um das Eigentum deiner Freundin handelt und ihr es nicht gemeinsam angeschafft habt. Der Versicherer benötigt zur Regulierung die Orginal-Rechnung, anhand er den Zeitwert der Brille festsetzen kann.

Viel Spaß bei der Schadenmeldung,

Martin

Vielen Dank an alle,
Feundin hat eine eigene Versicherung, jedoch mit der Originalrechnung sieht es schlecht aus. (Wer hebt schon eine Rechnung für 50 Euro ein Jahr lang auf?)
Gibt es eine alternative Vorgehensweise?

Danke Fritz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Fritz,

deine Freundin muß nachweisen, das sich die Brille in Ihrem Besitz befunden hat und wie hoch der Kaufpreis war. Daher soll Sie mal versuchen, bei dem Laden nachzufragen, wo Sie sich Ihre Brille gekauft hat, ob die Ihr eine Ersatzquittung ausdrucken können. Alternative wäre auch das Garantieheft/Beschreibung vorzulegen.

Sollte alles nicht vorhanden sein, kannst du nur den Schaden schildern und hoffen, das der Sachbearbeiter den Schaden wegen der geringen Summe reguliert und zu den Akten legt.

Viel Spaß noch weiterhin.

Gruß
Martin

Viel Spaß bei der Schadenmeldung,

…den hatten wir letztens, als wir eine entsprechende Schadenschilderung lasen:

„Weil ich ein paar Tage krank war, besuchte mich meine Mitarbeiterin. Bei der anschließenden heftigen Begrüßung riß ich Frau X. ihre Brille von der Nase und weil ich mich so sehr erschreckte trat ich beim herumdrehen versehentlich auch noch drauf…“

Ich weiß aber jetzt nicht, ob Frau X. ihre Brille reguliert bekommen hat.

Gruß Maid :wink:

Hallo Andreas,

auch Personen, die innerhalb eines Vertrages versichert sind, können gegenseitig Schadensforderungen geltend machen.
Allerdings nur dann, wenn der Anspruchsteller nicht der VN ist.

Stellt ein Mit-VN gegen den VN Ansprüche, so besteht für Dinge Versicherungsschutz, die nicht einer gemeinschaftlichen Nutzung unterliegen.

Nachzulesen u.a. im Heimbücher. :smile:

Gruß
Marco

Hi Marco,
hast Du den Heimbücher auch genossen?
Andreas

Nachzulesen u.a. im Heimbücher. :smile:

Gruß
Marco

noch vergessen
… wo ist das eigentlich nachzulesen? Ich meine $4 II 2. halte ich für recht klar formuliert, so dass Ansprüche Angehörigen (…) nicht versichert sind.

Andreas

offtopic*
Hallo Andreas,

bin ja nicht in Mannheim :smile:

Gruß
Marco

Hallo Andreas,

das ist wie gesagt in dieser „Bibel“ nachzulesen. :smile:

Ansonsten scheint es aber so, als wenn diese Auslegung aufgrund von §1369/1370 BGB sowie § 823 BGB.

Und mehrere Versicherungsnehmer stehen auf der Police. Da passiert auch nichts.
Nur der Mann ist z.B. mitversicherte Person bei der Frau. Dieser Umstand macht ihn nicht zu einem VN.

Gruß
Marco

Also nochmals vielen Dank an alle.

Freundin hat eine Ersatzrechnung und ich trage diese morgen zu
meiner Versicherung.
Bin gespannt wie diese sich diesmal herausredet.

Fritz