Hallo!
Wie wäre es, wenn jemand einen Rechtsanspruch (nehmen wir an der ist geklärt) auf Leistung der Haftpflichtvers. eines Krankenhauses hat. Ein möglicher Fall wäre der, dass eine Person im Krankenhaus an einer automatisch öffnenden Stationstür umgestoßen wird und evtl einen Schenkelhalsbruch erleidet. Sollte in diesem Fall der Betroffene das Krankenhaus anschreiben und bitten den Fall ihrer eigenen Haftpflicht zur Prüfung zu übergeben oder sollte diese Person selbst um Kontaktdaten der Haftpflicht bitten und selbst dort den Anspruch geltend machen?
Kurioser Fall, oder?
Danke für hilfriche Tipps im Voraus.
Yugoo
Gar nicht kurios.
Das Krankenhaus anschreiben, gegenüber dem bestünde der Anspruch.
Ob das versichert ist und ob es die Versicherung einschaltet, entscheidet das Krankenhaus. (Bei kommunalen Krankenhäusrn wäre durchaus möglich, dass gar keine Versicherung besteht.)
Gruss
Barmer
Hallo Barmer,
(Bei kommunalen Krankenhäusrn
wäre durchaus möglich, dass gar keine Versicherung besteht.)
wie kommst Du aus diese Aussage ?
Ich kenne kein Krankenhaus das keine Haftpflicht abgeschlossen hat,
egal ob privat, kommunal oder kirchlich.
Gruß Merger
Hallo Barmer,
(Bei kommunalen Krankenhäusrn
wäre durchaus möglich, dass gar keine Versicherung besteht.)wie kommst Du aus diese Aussage ?
Ich kenne kein Krankenhaus das keine Haftpflicht abgeschlossen
hat, egal ob privat, kommunal oder kirchlich.
Manche Einrichtungen von Kommunen oder vom Bund verfügen nicht über Haftpflichtversicherungen, sondern decken Risiken aus eigenen Mitteln. Am bekanntesten ist die fehlende Haftpflicht/ Vollkasko bei Fahrzeugen vieler Behörden.
Ich bin mir sicher, daß das auch auf Krankenhäuser zutrifft.
Hallo Erdbeerzunge,
hier handelt es sich nicht um Kfz-Versicherungen
Manche Einrichtungen von Kommunen oder vom Bund verfügen nicht
über Haftpflichtversicherungen, sondern decken Risiken aus
eigenen Mitteln. Am bekanntesten ist die fehlende Haftpflicht/
Vollkasko bei Fahrzeugen vieler Behörden.
Zwischenzeitlich haben viele Kommunale Krankenhäuser den Status gewechselt - sind keine Unterabteilung der jeweiligen Stadt mehr,
sondern eine eigenständige GmbH.
Alle Behörden die ich seit vielen Jahren betreue, wie auch Krankenhäuser haben alle eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Krankenhäuser gibt, die keine Haftpflichtversicherung haben.
Gruß Merger
Danke für Eure Antworten!
Ok, also könnte man in diesem Fall das Krankenhaus anschreiben.
Wie liefe eigentlich die Bewertung oder Bemessung des Schmerzensgeldes. Die Tabellen, die man finden kann, beruhen mehr oder weniger auf Gerichtsentscheidungen in den jeweiligen Bundesländern. Ein ärztliches Dokument mit den Folgen und dem Stattfinden des Unfalls liegt nehmen wir an vor.
Wie wäre es mit der Schuld am Unfall? In dem Protokoll steht, dass er nachts geschehen sein soll. In diesem Fall nehmen wir an, dass dies nicht stimmt und er am Tage mit Zeugen passierte. Könnte ein Krankenhaus versuchen den Unfall zu verschleiern und somit die Schuld auf den Patienten umlegen. (evtl dadurch kein Anspruch auf Leistungen gegen das Krankenhaus) Dazu muss erwähnt werden, dass der Patient bereits verstorben ist und der Erbe den vererbten Anspruch auf das Schmerzensgeld beanspruchen könnte. Erbe selbst Zeuge des Unfalls.
Sorry, wenn etwas durcheinander ist. Der Fall ist nicht leicht.
Gruß Yugoo
Hallo
Danke für Eure Antworten!
Ok, also könnte man in diesem Fall das Krankenhaus
anschreiben.
da der Betroffene tooot ist, ist dies ja nicht mehr möglich!
Gruß Merger
Ich hatte im Hauptbeitrag geschrieben, dass wir annehmen der Rechtsanspruch ist geklärt. Allein deswegen, weil Schmerzensgeldansprüche vererbbar sind.
Erbrecht schein nicht so deine Richtung Merger, oder?
Ich hatte im Hauptbeitrag geschrieben, dass wir annehmen der
Rechtsanspruch ist geklärt. Allein deswegen, weil
Schmerzensgeldansprüche vererbbar sind.
Erbrecht schein nicht so deine Richtung Merger, oder?
Ich erinnere einmal an den Urspungstext:
Wie wäre es, wenn jemand einen Rechtsanspruch (nehmen wir an der ist geklärt) auf Leistung der Haftpflichtvers. eines Krankenhauses hat. Ein möglicher Fall wäre der, dass eine Person im Krankenhaus an einer automatisch öffnenden Stationstür umgestoßen wird und evtl einen Schenkelhalsbruch erleidet. Sollte in diesem Fall der Betroffene das Krankenhaus anschreiben und bitten den Fall ihrer eigenen Haftpflicht zur Prüfung zu übergeben oder sollte diese Person selbst um Kontaktdaten der Haftpflicht bitten und selbst dort den Anspruch geltend machen?
und dann noch an diesen:
In dem Protokoll steht, dass er nachts geschehen sein soll. In diesem Fall nehmen wir an, dass dies nicht stimmt und er am Tage mit Zeugen passierte.
Man könnte auch annehmen, dass hier ein Versicherungsbetrug beabsichtigt ist.
ohne weiteren Kommentar!
Gruß Merger
Das war natürlich zu erwarten.
Das jemand von einer Versicherung selbst derartige Behauptungen loslässt, kennen wir schon. Und das mit dem ´Betroffenen´ oder der ´Person selbst` der Erbe gemeint sein kann, verlangt eigentlich kein größeres ´Weiterdenken´. Findst nicht, dass bei deiner Tätigkeit das Zählen weiter als 3 eine Voraussetzung sein sollte?
Warum stellst Du denn überhaupt Fragen,
wenn Du so schlau bist und alles besser weißt ?
bis 3 zählen - das war früher,
heute kennt man doch nur noch die Ziffern 1 + 0
Und damit lässt sich alles darstellen!