Haftpflichtversicherung - Fahrradunfall

Hi.

Mal angenommen Person A und Person B machen ne Fahrradtour. Person A fährt Person B unbeabsichtigt vor das FAhrad. B bremst und stürzt. Dabei entsteht ein Schaden am Fahrrad.
Würde die private Haftpflicht den Schaden am Fahrrad und die Reperaturkosten übernehmen?

Grüße

bonefacker

Hallo,
zumindest ist es mal so, dass für den Fall Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung besteht.

Ob und wieviel diese im Ergebnis zahlt, hängt von den Einzelumständen des Unfalls ab. Wie genau ist das passiert, wieso stürzt B beim Bremsen, war es eine Notbremsung, was ist mit vor das Fahrrad fahren gemeint, war das irgendwie nicht erlaubt usw. usw.

Danach kommt dann heraus, ob B eine Teilschuld trifft, es gibt eine Haftungsquote und danach wird reguliert.

Es kann natürlich sein, dass sich die Gesellschaft das einfach macht und einfach zahlt, das wäre dann aber aus Zeit- und Kostenersparnisgründen.

Gruß
Andreas

Danke erst mal dafür, das hilft mir schon mal weiter.

Mal angenommen die Tour war auf einem geschotterten Waldweg, radfahren erlaubt, und A sieht während dem fahren Rehe im Wald und schaut nach ihnen. Dadurch kommt er von seiner Seite des Weges ab und zieht nach links in Rictung B. Dieser macht eine Notbremsung um eine Kollision zu vermeiden und stürzt dabei. Wäre er nach links ausgewichen wäre er in einen dichtbewaldeten Abhang gefahren.

Alles ganz schön hypothetisch.

bonefacker

Hallo,
klingt zunächst für mich hypothetisch eindeutig, wobei ich kein Verkehrsrechtler bin.
Jetzt lasse die beiden aber besoffen Radfahren oder sowas und alles sieht anders aus. A sollte das Ganze seiner Privathaftpflicht melden und dann wahrheitsgemäß beschreiben, sowie Nachfragen ebenso wahrheitsgemäß beantworten.
Gruß
Andreas

Wenn ich das richtig weiß, dann kannst du so besoffen sein, wie du willst und hast trotzdem den Schutz deiner PHV. Denn auch wenn du besoffen etwas zerstörst entsteht dem Geschädigten ja ein Schadenersatzanspruch dir gegenüber.
Lediglich, wenn du bewußtlos bist hast du keinen Schutz… aber was kann man dann denn auch an Schäden anrichten…?

Sollte ich hier falsch liegen, klärt mich bitte auf.

gerne:

Wenn ich das richtig weiß, dann kannst du so besoffen sein,
wie du willst und hast trotzdem den Schutz deiner PHV.

Das habe ich ja auch nicht bestritten.

Denn
auch wenn du besoffen etwas zerstörst entsteht dem
Geschädigten ja ein Schadenersatzanspruch dir gegenüber.

Ja genau. Und wenn der andere auch besoffen war und deswegen überhaupt erst hingeflogen ist, statt beim Bremsvorgang normal zum Stehen zu kommen, trägt er ein Mitverschulden am dem Schaden.

Es kommt halt immer auf die Gesamtumstände an.

Ok, dann sind wir ja einer Meinung :smile: Hatte dann dein Posting anders verstanden.