Haftpflichtversicherung: Freundin hat mein Handy fallen lassen

Hallo, meine Freundin hat mein Handy fallen lassen und das Bildschirm geht kaputt. Wir haben beschrieben wie es passiert ist und das Fragebogen zur Versicherung verschickt. Mein Handy hat eigentlich ganz gut funktioniert, bloß das Bildschirm hatte mehrere Brüche (Risse). Mein Mann hat es versucht das Bildschirm zu reparieren mit Reparatur-Set für 10Euro, aber nach der Öffnung war es klar das nicht nur oberes Schicht kaputt ist, sondern das ganzes Bildschirm muss ausgewechselt werden und unser Fachmann gesagt, so was kostet 180Euro. Nach einer Woche habe ich den Brief gekriegt, dass ich mein Smartphone zum Gutachten senden soll. Das habe ich gemacht. Danach hat meine Freundin eine Ablehnung gekriegt, weil zitat: „gezeigte Schadenbild ist mit dem Hergang nicht in Einklang zu bringen ist. Prinzipiell kann eine Beschädigung eines Smartphones durch einen Sturtz nicht ausgeschlossen werden. Jedoch ist die Krafteinwirkung bei einem Aufprall aus angegebener Höhe viel zu gering für die oben genannten Schäden“. Na ja…die glauben uns nicht und wir können nicht mehr weiter machen, da wir keine Zeugen hatten. Meine Freundin hat mir gesagt, sie wird das Reparatur mir selbst bezahlen…ABER ich kriege mein Telefon von der Versicherung NICHT ZURÜCK!!! Sie sagten, es bleibt als Beweisstück bei der Versicherung, und es ist sowieso kaputt…das verstehe ich nicht, wie kann es kaputt sein, wenn ich damit noch 1 WOCHE lang telefoniert habe!!! Das ist doch mein Eigentum oder??? Meine Freundin hat von denen nichts gekriegt, und ich habe mein Handy noch abgegeben!!! Da sind auch viele private Daten drauf!!! Im Brief stand nicht davon, dass ich möglicherweise mein Handy nicht zurückkriege, sonst werde ich das gar nicht schicken, oder wenigstens die Daten sichern… Bitte um die HILFE und RAT.

Hallo, ich habe keine Ahnung, wie lange eine Versicherung so ein Beweisstück behalten kann/darf…Am besten wendest du dich hier an einen Versicherungsspezialisten, der sich mit Haftpflichtversicherungen auskennt.
Gruß Robert

bei der Versicherung anrufen und Druck machen. Was soll man sonst machen?! Habe ich auch noch nie von gehört. Sehr seltsam.

Hallo Alice,

… Bitte um die
HILFE und RAT.

Nachdem der Versicherer die Leistung abgelehnt hat, steht ihm der Einbehalt der Sache nicht zu.

Man wird das Handy voraussichtlich als Beweis für einen etwaigen Versicherungsbetrug oder Klage gegen die Leistungsverweigerung zurückhalten.

Da der Versicherer ja noch nicht weis, dass die Leistungsverweigerung vom Versicherungsnehmer akzeptiert wird, sollte man ihn darüber informieren.

Höchstwahrscheinlich wird man sich den Leistungsverzicht schriftlich bestätigen lassen, dann kriegt man das Gerät auch wieder zurück.

Ansonsten bleibt noch der Weg zum Fachanwalt.

Gruß

BHShuber

Das Handy ist Dein Eigentum. Ich würde der Versicherungsgesellschaft schriftlich eine Frist zur Rücksendung des Handys setzen. Wird diese ohne triftigen Grund nicht eingehalten wäre zu prüfen inwieweit Du Anspruch auf Schadenersatz für 1. Das (wenn auch defekte) Handy 2.
Deine persönlichen im Handy gespeicherten Daten besteht. Gruß Naitsirhe