Haftpflichtversicherung für Ferienhausurlaub?

Guten Tag! wir fahren mit einer größeren Gruppe mit Kindern in ein Ferienhaus nach Dänemark und ich würde interessehalber gern wissen, wie man da versichert ist, wenn etwas kaputt geht. Ist das über unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt, obwohl es Ausland ist? Danke und guten Rutsch ins Jahr 2012!

Hier spielen drei Punkte eine wesentliche Rolle:

  1. Geltungsbereich
  2. Deliktfähigkeit
  3. Mietsachschäden

Zu allen 3 Punkten müssen Sie Ihren Versicherungsvertrag bemühen und in den AGB nachschauen, was hier genau vereinbart ist.

Das ist von Vertrag zu Vertrag und Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich und keine allgemein verbindliche Aussage möglich!

MfG
Christoph Mittler

Guten Tag! wir fahren mit einer größeren Gruppe mit Kindern in
ein Ferienhaus nach Dänemark und ich würde interessehalber
gern wissen, wie man da versichert ist, wenn etwas kaputt
geht.

Ich gehe zunächst mal davon aus, dass es sich um einen privaten Urlaub handelt und keine organisierte Fahrt…

Ist das über unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt,
obwohl es Ausland ist? Danke und guten Rutsch ins Jahr 2012!

Ja, nein, vielleicht … :wink:
Ausland ist zu unterscheiden nach europäisch, aussereuropäisch und nach der Dauer des Aufenthalts…

(Police gucken …)

In der Regel sind europäische Auslandsaufenthalte abgedeckt.

Dann ist noch die Frage wer geschädigt wird und was …
Mietsachschäden sind nicht immer abgedeckt (sollten es aber in aktuellen Vers.-Bedingungen sein).

Also kann man keine klare Antwort geben.

-> Versicherer fragen, ggfls. die Vers. aktualisieren.

Hallo,

jedes einzelne Kind sollte natürlich über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt sein. Hier den Umfang zu prüfen, das würde recht weit gehen.

Neben den „normalen“ Einschlüssen wäre in einer Haftpflichtversicherung auf die Punkte:

  • Mietsachschäden bzw.
  • Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern

zu achten. Da man als Begleitperson auch die Aufsichtspflicht hat, kann es - erfahrungsgemäß und anhand diverser Urteile - ganz schnell dazu kommen, dass einem selbt die Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen wird, wenn ein Schaden entsteht. Hier ist die Haftpflicht umso wichtiger, als dass diese nicht nur zahlt, wenn dieser Vorwurf berechtigt ist, sondern auch dafür aufkommt, dass der Vorwurf - falls unbegründet - zurückgewiesen wird, notfalls auch gerichtlich.

Da können Kosten entstehen, gegen die man sich über diesen Weg absichern kann. Für einen Single biete ich meinen Kunden ein Haftpflicht für knapp 61 € p. a. an, die all dies beinhaltet. Teurer muss es nicht unbedingt sein!

Beste Grüße aus Berlin.

Alexander Haid
Versicherungsmakler

so pauschal kann ich dies nicht sagen! Es bibt Bedingungen auf dem Markt, die einen umfangreichen Schutz anbieten. Ich kenne das Bedingungswerk Ihrer Versicherung nicht.
Fairsicherungsmakler
pe sturm

In einer anständigen Privathaftpflicht ist das mitversichert. Ob in den konkreten Verträgen auch, könnt ihr nur dort erfragen.

Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Hier ist eine Art Veranstalterhaftpflicht abzuschliessen, dies ist ein separater Vertrag, der nur für die Zeit der Fahrt abgeschlossen wird. Einfach mal direkt bei den Versicherern nachhaken; Prämie beginnt ab ca. 100 - 150 Euro netto.

MfG
CKH

Hallo,

urlaubsbedingt melde ich mich erst heute…

Grundsätzlich besteht die Privathaftpflichtdeckung auch für kurzfristigen Aufenthalt im Ausland. Das wäre ja der Dänemarkurlaub.

Im Hinblick auf das Ferienhaus, sollten Mietsachschäden eingeschlossen sein. Dies ist zwar regelmäßig der Fall, bitt dies aber nochmal prüfen.

viele Grüße
Nancy