Haftpflichtversicherung für Modellflug

Hi,

gibt es eine Haftpflichtversicherung die Schäden verursacht durch
Flugmodelle abdeckt? Wenn ja wer bietet sowas an?

Danke für die Hilfe

Michael

Moin!

gibt es eine Haftpflichtversicherung die Schäden verursacht
durch
Flugmodelle abdeckt? Wenn ja wer bietet sowas an?

Das hängt von Deinem Flugmodell ab :smile:

Normalerweise sind Schäden, die Du eventuell durch den Gebrauch eines Flug modells verursachst, durch jede normale Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Und zwar ohne irgendwelche Zusätze. Es wäre nur dann explizit ausgeschlossen, wenn Du entweder mit den Flugmodellen beruflich zu tun hast oder wenn Du diese Flugmodelle als Luftfahrzeug benutzt. In diesen Fällen wäre über eine Private Haftpflichtversicherung keine Deckung gegeben. Dazu ist die Definition des Begriffs Fahrzeug interessant: Ein Fahrzeug ist ein Beförderungsmittel für Personen und/oder Lasten mit Eigen- oder Fremdantrieb, eingeteilt in Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge.

Sofern Du also Deine Flugmodelle nicht als Beförderungsmittel benutzt sondern lediglich Deinen Spaß dran hast, dann brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

Das Du natürlich einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen darfst, brauch ich wohl nicht extra erwähnen. Das wäre eh nicht versichert.

Danke für die Hilfe

Ich hoffe, es hat Dir geholfen. Wenn nicht, frag einfach nochmal nach.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Danke!
Hi,

danke dir, ich glaube das hilft mir weiter. :smile:

Michael

das stimmt nicht!
Hallo Dicker,

ich kenne mich nicht mit den Versicherungsbedingungen aus, aber mein Onkel betreibt dieses Hobby (Fliegerei) aktiv. Daher weiss ich, dass es spezielle Modellflughaftpflichtversicherungen gibt.
Ohne diese darfst Du bei keiner Veranstaltung und auf keinem öffentlichen Modellflugplatz starten.
Abschließen kann man eine solche Versicherung z.B. beim DMFV http://www.dmfv.de.

Gruß,
Micha

Stimmt doch :smile:
Hi Micha,

es stimmt doch :smile:

Das Problem hierbei ist nur, dass du dich bei einer Sportveranstaltung einem höheren Publikumsstrom zu verantworten hast… und somit das Gefährdungspotential auch höher ist.

Also für die gelegentlichen Rundflüge im Park langt die normale PHV… wird es eher größer und Veranstaltung, so hat es schon eher berufliche Ausmaße und du musst somit einen adäquaten Schutz beschaffen…

Gruß
Marco

Hallo Marco,

mit größeren Modellen darf man nicht einfach irgendwo fliegen, da sind einige Bedingungen zu beachten. Daher werden häufig daheim oder auswärts die Modellflugplätze der Clubs benutzt - unabhängig von Veranstaltungen.
Dort dafr man aber nur mit einer Modellflughaftpflicht starten - was das mit beruflich zu tun hat, weiss ich wirklich nicht.
Auch wenn man an Veranstaltungen teilnimmt ist eine solche Versicherung zwingend. Ich hab den Dicken ja gar nicht dahingehend verbessern wollen, das die Haftpflicht nicht greift, aber man kann eben nicht überall fliegen ohne spezielle Versicherung - auch ohne das beruflich zu machen.

Gruß,
Micha

Hi Micha,

wenn du es auf solchen Plätzen durchführst… dann ist es nicht zwangsläufig beruflich… aber es da es an Bedingungen und regeln geknüpft ist, kann man da eine gewisse Betriebstätigkeit vorweisen… und daher die Berufserwähnung.

Jetzt etwas klarer?

Gruß
Marco

Hi Micha,

es stimmt doch :smile:

Das Problem hierbei ist nur, dass du dich bei einer
Sportveranstaltung einem höheren Publikumsstrom zu
verantworten hast… und somit das Gefährdungspotential auch
höher ist.

Also für die gelegentlichen Rundflüge im Park langt die
normale PHV… wird es eher größer und Veranstaltung, so hat
es schon eher berufliche Ausmaße und du musst somit einen
adäquaten Schutz beschaffen…

Ihr liegt beide fast richtig, aber in den Bedingungen der privaten Haftpflicht (AHB 95) heißt es - Auszug:

III. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugklausel

  1. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

  2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von

a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,

(1) die weder durch Motoren noch durch Treibsätze
angetrieben werden,

(2) deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,

(3) für die keine Versicherungspflicht besteht,

b) Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene Segelboote (auch Windsurfbretter) und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren - auch Hilfs- oder Außenbordmotoren - oder Treibsätzen,

c) (1) Krankenfahrstühle bis 6 km/h,

(2) Gocarts und Kinder-Kraftfahrzeugen im Kleinformat
bis 6 km/h,

(3) Modellfahrzeugen bis 15 km/h,

(4) Kleingeräten zum Rasenmähen und Schneeräumen, die an Holmen geführt werden.

Zitatende

Alle Flugmodell, welche über 5 KG Gewicht und durch ein Motor oder Treibsätze angetrieben werden sind nicht mehr in der privaten Haftpflicht versichert. Diese benötigen eine Luftfahrthaftpflicht.

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