Meine Schwester studiert in Japan. Sie hat ihre Meldeadresse in Köln, wo sich nach dem Japanauftenhalt weiterstudiert - und vorher auch schon studiert hat. Sie ist dort insgesamt 2 Jahre - mit Unterbrechung(Urlaub) hier in Deutschland. Davon ist sie jetzt noch bis Ende des Jahre (Oktober 09) in Japan.
Das sollte die Haftpflichtversicherung also abgecken:
-Deckung auch in Japan bei Aufenthalt über 2 Jahre
Bei den Haftpflichtversicherungen wo ich bislang angefragt habe, bekam ich immer die Antwort, dass der Abschluss einer Versicherung nicht möglich ist, weil meine Schwester sich in Japan aufhält - bzw. ihr Lebensmittelpunkt aktuell in Japan ist.
Kennt jemand eine Haftpflichtversicherung die in diesem Fall trotzdem absichert? Es reicht ja locker für 1 Jahr.
Ich suche eine Haftpflichtversicherung.
Kennt jemand eine Haftpflichtversicherung die in diesem Fall
trotzdem absichert? Es reicht ja locker für 1 Jahr.
Danke!
Hallo,
wie immer ist die konkrete Nennung von Gesellschaften hier nicht gewünscht. Ja, davon gibt es einige.
Gruß
A.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz hier in D hat ist es kein Problem. Verträge können heut zu Tage per Telefon abgeschlossen werden. Einfach bei den Versicherungen nach dem Optimalkonzept fragen, dort sind in der Regel min. 3 Jahre Auslandsaufenthalt mitversichert.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz hier in D hat ist es kein
Problem. Verträge können heut zu Tage per Telefon
abgeschlossen werden. Einfach bei den Versicherungen nach dem
Optimalkonzept fragen, dort sind in der Regel min. 3 Jahre
Auslandsaufenthalt mitversichert.
Sie hat ihren Hauptwohnsitz in Köln. Das ist ja das Problem. Die Versicherungen sagen mir, das eine Versicherung nicht möglicht ist, solange ihr Lebensmittelpunkt in Japan ist. Ich bot an, dass sie bei ihrem nächsten Aufenthalt zwecks Urlaubs hier, die Versicherung hier abschliessen könne. Das wollten die Versicherungen aber nicht akzeptieren.
Auf dem Papier in den Angeboten sind 3 Jahre Non-EU-Ausland mitversichert im Extra-Tarif, Premium-Tarif, Voll-Tarif, etc. - wie sie auch alle heissen mögen. Aber nur, wenn der Vertrag VOR dem Auslandsaufenthalt abgeschlossen wird anscheinend. Oder kennt jemand eine Versicherung wo das nicht so ist?
Diese schilderung kommt mir sehr bekannt vor. ich frage mich, warum jemand, der längere Zeirt in Japan ist, sich in D versichern will. Kannst Du Dir vorstellen, welche Probleme es im Schadensfall geben wird ?
Kennt jemand eine Haftpflichtversicherung die in diesem Fall
trotzdem absichert? Es reicht ja locker für 1 Jahr.
Ich verstehe nicht, warum sich Deine Schwester nicht in Japan versichert, dann gäbe es die Probleme, die Du krampfhaft zu lösen versuchst, nicht.
Also in Japan gibt es so etwas nicht. Selbst die Kölner Uni wußte nichts darüber. Und dann drängte die Zeit und meine Schwester ging rüber. Jetzt fällt uns auf, dass sie noch nicht Haftpflichtversichert ist. Es ist ja nur für ein paar Monate - aber wehe, wenn dann etwas passiert. Wir haben auch schon überlegt, die restlichen Monate jetzt auch so durchzustehen. Aber wenn sich eine Versicherung findet - umso besser.
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Alao mir kommt sie bekannt vor, weil du mit dieser Frage seit Wochen ununterbrochen in verschiedenen Foren postest.
Und dabei auf keine der guten Ratschläge eingehst…
wie immer ist die konkrete Nennung von Gesellschaften hier
nicht gewünscht.
ich hatte unsere Regelung hier bisher eigentlich immer so verstanden, dass WERBUNG für bestimmte Unternehmen - vollkommen zurecht - nicht gewünscht wird.
Das Nennen einer Gesellschaft, die einen derart speziellen Kundenwunsch erfüllt, sollte aber doch möglich sein. (Oder, Nordlicht?)
(Bei der immer wiederkehrenden, pauschalen Frage: „Welche Versicherung ist denn gut?“ sollten wir natürlich weiterhin keine Namen nennen.)
Alao mir kommt sie bekannt vor, weil du mit dieser Frage seit
Wochen ununterbrochen in verschiedenen Foren postest.
Und dabei auf keine der guten Ratschläge eingehst…
Ich höre immer, dass es möglich sei. Das ich einfach mal anfragen soll. Das habe ich gemacht. Die Antwort der Versicherer lautet dann, dass es nicht möglich ist. Daher hole ich mir mir noch eine zweite Meinung ein.
Aber wenn sich eine Versicherung findet - umso besser.
Überleg Dir mal, was es für einen Aufwand gäbe, wenn ein schadne zu regulieren wäre. Alle Papiere müßten übersetzt werden und ich glaube
nicht, dass die Versicherung die Kosten dafür übernehmen würde.
Vielleicht erkundigst du Dich mal bei der japanischen Botschaft oder Handelskammer (Düsseldorf) nach einer Versicherung in Japan. Ich glaube nicht, das es dort so etwas nicht gibt.
das mit der Werbung ist ein Drahtseilakt. Wenn aus dem Posting hervorgeht, dass es sich um den Erfahrungsbericht eines zufriedenen Kunden handelt, würde ich es stehen lassen (dafür ist dieses Forum u.a. da, meiner Meinung nach).
Sobald ich kommerzielle Interessen vermute, würde ich aber löschen, wobei ich im Zweifelsfall eher löschen als stehenlassen würde. Fragender und Antwortender könnten sich dann immer noch per Mail austauschen.
Großzügig wäre ich auch, wenn jemand den Anbieter eines exotischen Produktes sucht. Dann würde ich einen Namensnennung zulassen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein Produkt handelt, das man nicht an jeder Ecke findet, wie z.B. die Restschuldversicherung, nach der kürzich gefragt wurde.
Vielleicht erkundigst du Dich mal bei der japanischen
Botschaft oder Handelskammer (Düsseldorf) nach einer
Versicherung in Japan. Ich glaube nicht, das es dort so etwas
nicht gibt.
Bei der Handelskammer Düsseldorf informieren? Wieso ausgerechnet dort? Was ist das für eine Institution? Können die mir auch eine Versicherung vermitteln? Hier, diese meinst du? http://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/startsei…
rein praktisch gesehen: ein Schaden in Japan wird auf japanisch und nach japanischem Recht abgewickelt (Ausnahme: 2 deutsche Beteiligte - eher unwahrscheinlich), insofern kommt nur ein VR in Frage, der (auch) vor Ort tätig ist. Da liegt es nahe, zu einem japanischen Anbieter zu gehen…
Wenn das japanische Vers.-Recht auch nur annähernd dem europäischen (Aufsichts-) Recht entspricht, KANN gar kein in Deutschland ansässiger VR diesen Vertrag abschließen: es müsste nämlich eine Zulassung in Japan vorliegen, und auch die Versicherungsteuer wäre in Japan abzuführen („wo das Risiko belegen ist“ => und das ist in Japan).
rein praktisch gesehen: ein Schaden in Japan wird auf
japanisch und nach japanischem Recht abgewickelt (Ausnahme: 2
deutsche Beteiligte - eher unwahrscheinlich), insofern kommt
nur ein VR in Frage, der (auch) vor Ort tätig ist. Da liegt es
nahe, zu einem japanischen Anbieter zu gehen…
Wenn das japanische Vers.-Recht auch nur annähernd dem
europäischen (Aufsichts-) Recht entspricht, KANN gar kein in
Deutschland ansässiger VR diesen Vertrag abschließen: es
müsste nämlich eine Zulassung in Japan vorliegen, und auch die
Versicherungsteuer wäre in Japan abzuführen („wo das Risiko
belegen ist“ => und das ist in Japan).
Danke Dir. Aber deine Aussage widerspricht sich doch z.B. hiermit: https://www.haftpflichtkasse.de/hk/public/privatkund…
Dort steht: Auslandsaufenthalt
in Europa unbegrenzt (Korrespondenzanschrift im Inland, Abbuchung von deutschem Konto) haken
vorübergehende Auslandsaufenthalte in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahren haken
Danke Dir. Aber deine Aussage widerspricht sich doch z.B.
hiermit
Nein, nicht unbedingt, dazu müsste man mal genau wissen, wie das zu interpretieren ist… ich nehme an, Du hast auch das hier gelesen:
„Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben.
Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.“
Um es verständlich zu machen: wenn Du Dein Fahrzeug bei uns versicherst, kannst/darfst Du damit ohne weiteres nach zB Spanien fahren, es findet sich in den Bedingungen dazu auch keine Beschränkung. Trotzdem kann/darf ich Dein Fahrzeug nicht versichern, wenn dieses in Spanien zugelassen ist (= regelmäßiger Standort des Fzg).
So ist es in Deinem Fall m. E. auch: Deine Schwester lebt momentan in Japan, daher bietet kein dt. VR Deckung.
Aber: Frag doch b ei besagtem Anbieter einfach mal nach und lass Dir die Ablehnung - wenn sie denn kommt - begründen.